Die Cookie-Richtlinie ist in der Praxis nur schwer umsetzbar

Was Shopbetreiber von der Cookie-Richtlinie zu erwarten haben und mit welche Stolperfallen schon jetzt zu rechnen ist, dazu gab uns Datenschutz-Expertin Jennifer Rost von Trusted Shops im Interview bereitwillig Auskunft. Es hapert wieder einmal an der Umsetzbarkeit.


Immer noch warten deutsche Shopbetreiber darauf, wann die Cookie-Richtlinie der EU endlich in Kraft tritt. Andere Mitgliedsstaaten der EU haben bereits die Umsetzung in nationales Recht abgeschlossen. Die Situation für Shopbetreiber ist alles andere als befriedigend, wie uns Datenschutz-Expertin Jennifer Rost von Trusted Shops, erzählt.

Ein großes Manko der Richtlinie ist die Umsetzung der Vorschriften in der Praxis. Leider nicht zum ersten Mal.

Cookie-Richtlinie: Ein zweischneidiges Schwert

shopbetreiber-blog.de: Bislang ist die Cookie-Richtlinie der EU noch kein geltendes Recht in Deutschland. Zum Vor- oder Nachteil der deutschen Shopbetreiber?

Jennifer Rost: Für Shopbetreiber in Deutschland würde ich die Situation aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit eher als Nachteil sehen. Ein Vorteil ist lediglich, dass die aktuelle Rechtslage auch dazu führt, dass Abmahner das Risiko nach meiner Kenntnis bisher nicht eingegangen sind, auf Grundlage der Cookie-Richtlinie einen Onlineshop abzumahnen.

shopbetreiber-blog.de: Woher kommt diese Rechtsunsicherheit in Deutschland?

Rost: Die akute Rechtsunsicherheit ergibt sich daraus, dass eine formelle Umsetzung der Cookie-Richtlinie bisher nicht stattgefunden hat. Ob und inwiefern die Richtlinie in Deutschland zu beachten ist, wird allerdings bereits seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission vertreten die Ansicht, dass eine Umsetzung im Rahmen der schon bestehenden Vorschriften des Telemediengesetztes (TMG) enthalten ist. Die Aufsichtsbehörden im Datenschutz sind jedoch gegenteiliger Auffassung.

shopbetreiber-blog.de: Bei der EU-Verbraucherrechterichtlinie haben Rechtsexperten wie Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops handwerkliche Fehler angemahnt, die zu Problemen für Shopbetreiber werden können. Wie beurteilen Sie die Cookie-Richtlinie unter diesem Aspekt?

Rost: Leider hat es die EU auch bei dieser Richtlinie versäumt, die praktische Umsetzbarkeit zu berücksichtigen. Dies wird besonders deutlich bei dem Einwilligungserfordernis; ein ganz wesentlicher Punkt für jeden Shopebtreiber. Hier ist die Richtlinie in ihrem Wortlaut zu ungenau in Bezug auf die genaue Ausgestaltung der Einwilligung.

shopbetreiber-blog.de: Bitte machen Sie es doch einmal an einem konkreten Fall deutlich.

Rost: Im Richtlinientext heißt es, dass die Speicherung von Informationen nur gestattet sei, wenn „der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen (…) seine Einwilligung gegeben hat“.

In der offiziellen Erläuterung des Gesetzgebers (Erwägungsgrund Nr. 66) zur Richtlinie wird aber zugleich angedeutet, dass eine Einwilligung auch durch Handhabung entsprechender Einstellungen im Webbrowser möglich sein kann. Dies hat bei der Umsetzung der Richtlinie durch die anderen Mitgliedstaaten bereits zu sehr unterschiedlichen Auslegungen geführt.

Diese uneinheitliche Rechtslage widerspricht dem Ziel der Harmonisierung des Datenschutzes in Europa. So fordern einige der nationalen Gesetze eine Information und ausdrückliche Einwilligung noch vor Beginn des Einsatzes von Cookies. In anderen Staaten reicht dagegen ein sog. Opt-Out, das heißt die Möglichkeit, dem Einsatz von Cookies zu widersprechen und die Information hierüber.

shopbetreiber-blog.de: Im Hinblick darauf, dass die Cookie-Richtlinie in Deutschland kommen wird, welche Schritte können Online-Händler schon heute unternehmen, um in Sachen Datenschutz ihren Shop sicherer vor Abmahnungen zu machen?

Rost: Wie schon gesagt, ist die Situation für die deutschen Shopbetreiber aufgrund der Rechtsunsicherheit etwas schwieriger. Da die Aufsichtsbehörden die Ansicht der Bundesregierung nicht teilen, sollten sie jedenfalls nicht untätig bleiben. In einem Beitrag über die Cookie-Richtlinie hier im Blog erläutere ich die Möglichkeit eines Banners, das auf der Shopseite eingebunden wird.

In Deutschland informieren Betreiber von Shops und Webseiten damit nicht nur transparent, sondern sind bei derzeitiger Situation auch auf der sicheren Seite. Richtet sich ein Shop an weitere Länder im EU-Ausland, sollte dessen Betreiber sich informieren, wie die Richtlinie dort umgesetzt wurde, da zum Teil strengere Voraussetzungen gelten.

shopbetreiber-blog.de: Wie stark wird das Thema Datenschutz den Online-Handel in den kommenden Jahren noch beschäftigen? In welchen Bereichen könnte oder wird es zu weiteren Gesetzesänderungen kommen und wie betreffen diese den Online-Handel?

Rost: In den nächsten Monaten und Jahren wird sich diesbezüglich sicher einiges tun. Der nächste große Meilenstein in dieser Hinsicht wird der Erlass der EU-Datenschutzgrundverordnung sein, die sich derzeit zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission in der Abstimmung befindet.

Daneben gibt es jedoch auch immer wieder wichtige Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs, die auf das künftige Handeln von Unternehmen, die sich im Internet präsentieren, Einfluss haben können.

So hat der EuGH erst am Dienstag entschieden, dass das "Safe Harbor–Abkommen" der Kommission ungültig ist. Daneben liegt ihm derzeit zum Beispiel die Frage zur Entscheidung vor, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind.

Der Ausgang beider Verfahren ist für Shopbetreiber von Bedeutung, so z.B. wenn sie Tracking-Tools verwenden, die IP-Adressen erfassen, oder mit einem in den USA liegenden Shop-System arbeiten. Als Shopbetreiber sollte man das Thema daher keinesfalls außer Acht lassen.

07.10.15
Olaf Groß

Olaf Groß