Internationale Dienstleistungen - Interview mit Salesupply (Partnerangebot)
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Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.
"Erfolg ist, wenn der Kunde zurückkommt und nicht die Ware!" - Interview mit Rock’n’Shop
BGH: Widerrufsbelehrung ohne Zwischenüberschriften ist unwirksam
Wer abgemahnt wird, kommt schnell auf die Idee, sich den Shop des Abmahners einmal genauer anzuschauen und dann evtl. eine Gegenabmahnung auszusprechen....
Der neue Personalausweis: Neuer Schwung für den Online-Handel
Ich lass in einer Zeitschrift, dass die großen Erfolgsgeschichten des Internet mit „geschlossenen Gesellschaften“ zu tun haben. Beispiele dafür sind die...
Die 20 wichtigsten Urteile für Shopbetreiber im Jahr 2010
Das Potential von Facebook als weiterer Absatzkanal für Shopbetreiber scheint unbestritten zu sein. Zugang zu ca. 600 Millionen Usern weltweit in...