Vorsicht bei der Preisangabe im B2B-Geschäft
Im Handel zwischen Unternehmern können grundsätzlich Netto-Preise genannt werden. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht, wenn sich die Werbung für ein...
Im Handel zwischen Unternehmern können grundsätzlich Netto-Preise genannt werden. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht, wenn sich die Werbung für ein...
Neues Urteil zu Event-Gutscheinen: Veranstalter ist bereits im Shop zu nennen
OLG Hamburg: "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" ist nicht wettbewerbswidrig
LG Berlin: Kein Wertersatz für befülltes Wasserbett - Globales Leihhaus Internet?
BGH schafft Klarheit: Fehlerhafte AGB können abgemahnt werden
Gutschein-Verkauf: Veranstalter muss bereits im Shop genannt werden
Auch OLG Jena stoppt rechtsmissbräuchliche Abmahnungen
Es gibt eine neue Gefahr für deutsche Händler, jedenfalls wenn sie einen ausländischen Shop betreiben, aber grundsätzlich auch dann, wenn der deutsche...