Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
Wettbewerbszentrale warnt vor fingierten Abmahnungen
Händler auf amazon werden immer wieder Opfer von Abmahnungen. So ist es zB unmöglich, beim amazon-marketplace die einen AGB in den Vertrag einzubeziehen.
OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht doppelt verwendet werden
LG Cottbus: Verweis auf BGB-InfoV in der Widerrufsbelehrung unzulässig
Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Online-Shop und Ladengeschäft?
Wer Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufsein-heiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet,...
Welche Frist gilt für die Vertragsannahme im Online-Shop?
Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung