Noch bis Ende der Woche läuft unsere Umfrage zur Werbemitteleffizienz im E-Commerce, die wir gemeinsam mit dem bevh durchführen. Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beantworten uns ein paar Fragen. Mehr lesen...
Der Newsletter gehört nach wie vor zu den beliebtesten Marketing-Maßnahmen im Online-Handel, da man hierüber viele Empfänger einfach erreichen kann. Hat sich ein Empfänger vom Newsletter aber wieder abgemeldet, muss dies sofort berücksichtigt werden. Bestehen Zweifel an der Identität des Abmelders sollten Händler die Abmeldung nicht ignorieren, Mehr lesen...
Telefon- und E-Mail-Werbung ist grundsätzlich nur mit ausdrücklich erklärter Einwilligung des Umworbenen möglich. An eine solche Einwilligung sind hohe Anforderungen zu stellen. Sind diese nicht erfüllt, ist die Werbung als unzulässig anzusehen und der Händler kann hierfür abgemahnt werden. Mehr lesen...
Werbung per Newsletter ist eine feine Sache. Die Kosten halten sich in Grenzen und der Erfolg ist in Echtzeit messbar. Doch die Freude währt nur so lange, wie die Abonnenten den Newsletter auch lesen wollen. Warum die Internetnutzer einem Newsletter den Rücken zukehren, hat eine US-Studie identifiziert. Mehr lesen...
E-Mail-Werbung ist das wohl beliebteste Marketing-Instrument im Online-Handel. Hierzu ist aber grundsätzlich die Einwilligung des Empfängers notwendig. Also stellt sich für viele die Frage, wie man am besten Empfänger-Adressen generiert. Das OLG München hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie man diese Einwilligungen einholen kann. Mehr lesen...
Der Newsletter-Versand ist im Online-Handel ein beliebtes Marketing-Instrument. In letzter gehört er aber auch mit zu den am häufigsten abgemahnten Formen der Werbung. Damit Sie nicht wegen rechtswidrigem Newsletter-Versand eine Abmahnung erhalten, finden Sie hier die wichtigsten Regeln im Überblick. Mehr lesen...
Wer als Online-Händler Newsletter zu Werbezwecken verschicken will, benötigt hierfür grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Aber darf man als Händler zunächst e-Mail-Adressen sammeln und erst Jahre die erste Werbe-Mail verschicken? Diese Frage hat nun das LG München I beantwortet. Mehr lesen...
Eine der Voraussetzungen für den Versand von Newslettern per e-Mail ohne Vorliegen einer Einwilligung ist, dass darin im Vergleich zum gekauften Produkt nur ähnliche Waren beworben werden dürfen. Werden daneben noch andere Waren beworben, greift die Ausnahme nicht und die e-Mail darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung verschickt Mehr lesen...
Newsletter dürfen grundsätzlich nur beim Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung verschickt werden. Dies gilt auch, wenn der Händler eine sog. Tell-a-friend-Funktion bereithält. Wer ist aber dafür verantwortlich, wenn das System des Händlers gehackt wurde und die Werbe-Mails dann von den Hackern versandt wurde? Hierauf hat das AG Berlin Mehr lesen...
Newsletter sind für die meisten Shopbetreiber die wichtigste Form der Werbung. Was sollte man im Jahr 2011 bei der Gestaltung seiner Newsletter-Kampagnen beachten bzw. welche aktuellen Entwicklungen müssen in die Planung einer Marketing-Strategie einbezogen werden? Mehr lesen...