Mit Gewinnspielen wollen viele Unternehmer neue Kunden gewinnen. In einem ersten Schritt sollen die Teilnehmer zumindest Empfänger des Newsletters und im zweiten Schritt zahlende Kunden werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel darf aber nicht mit der Einwilligung in die Newsletter-Werbung gekoppelt werden, entschied das LG Hamburg. Mehr lesen...
Damit Online-Händler Newsletter per e-Mail versenden dürfen, müssen Sie grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers einholen. Das LG München I entschied, dass diese über ein gesondertes Opt-in eingeholt werden muss und nicht z.B. mit der Bestätigung der Kenntnisnahme der AGB verknüpft werden darf. Mehr lesen...
Der Versand von Newslettern via e-Mail bereitet immer wieder rechtliche Probleme. Oft geht es um die Frage, wann eine wirksame Einwilligung vorliegt. Aber das Gesetz kennt auch eine Ausnahme: e-Mail-Werbung darf unter bestimmten Voraussetzungen an Bestandskunden geschickt werden. Diese Kriterien hat das Thüringer OLG nun konkretisiert. Mehr lesen...
Wer Newsletter versendet, benötigt grundsätzlich die Einwilligung der jeweiligen Empfänger. Dieses gesetzliche Erfordernis wird ständig ignoriert. Die Empfänger von derartigen unbestellten Newslettern sind genervt. Das LG Dresden hat nun die ständige Rechtsprechung fortgesetzt: Wer ungefragt Newsletter verschickt, kann abgemahnt werden. Mehr lesen...
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Dass der Versand von Newslettern nicht so ohne Weiteres zulässig ist, dürfte mittlerweile hinreichend bekannt sein. Wer dennoch Werbe-E-Mails verschickt, muss zum einen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen, aber auch mit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen der Empfänger dieser Newsletter selbst. Mehr lesen...
Der Newsletter-Versand gehört zu den beliebtesten Marketing-Maßnahmen im Internet. Viele Verbraucher lesen diese Newsletter auch und steigern die Verkaufszahlen von Shops. Aber Vorsicht: Hat sich ein Verbraucher vom Newsletter abgemeldet, sollte der Shopbetreiber auf keinen Fall weitere Werbe-Mails an diesen Verbraucher senden. Mehr lesen...
Die Einwilligung zum Empfang von E-Mail-Werbung spielt nicht nur im Bereich B2C, sondern auch im B2B-Handel eine wichtige Rolle. Das Gericht vertritt die mittlerweile herrschende Meinung, dass nur das Double-Opt-In ein zuverlässiges Verfahren zum Nachweis der Newsletter-Anmeldung darstellt. Mehr lesen...
Wenn man als Händler Werbe-E-Mails verschickt, muss man sicher sein, dass der Empfänger diese auch bestellt hat. Der Versand von nicht bestellten Werbemails stellt einen Fall von belästigender Werbung dar und ist wettbewerbswidrig. Außerdem kann der Empfänger einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Wie aber soll man die Anmeldung Mehr lesen...
Das AG Hamburg entschied bereits am 11.10.2006, dass die „Opt-In“- und die „Confirmed Opt-In“-Methode nicht verhindern können, dass der Empfänger ungewollt E-Mails bekommt. Nur die „Double Opt-In“-Methode sei im rechtlichen Sinne geeignet, das Einverständnis des Empfängers beweisbar einzuholen. Mehr lesen...