OLG Dresden: Kundenzufriedenheitsanfragen per Mail stellen Werbung dar
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Widerrufsbelehrung darf nicht mit dem Wort AGB verlinkt werden
Gewährleistungsrecht: Vergleich zwischen deutschen und polnischen Regelungen
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Das Gesetz schreibt für bestimmte Berufsgruppen, die der behördlichen Zulassung unterliegen, vor, dass diese im Impressum ihre Aufsichtsbehörde nennen...