Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
Die Widerrufsbelehrung muss in Textform mitgeteilt werden
Neue Auflage des Praxishandbuches für Shopbetreiber
LG München: „Quasi-amtliche Phantasiebezeichnungen“ zur Energie-Effizienzklasse sind unzulässig
EU plant reduzierte und vereinfachte Informationspflichten im Fernabsatz
EU plant europaweit einheitliche Verbraucherrechte für den Onlinehandel
Wichtige Neuauflage des Praxishandbuchs für Shopbetreiber
AG Köln: Arzneimittel sind nicht vom Widerrufsrecht ausgenommen
Widerrufsrecht - Ausnahme beim Verkauf von Veranstaltungstickets, Reisen oder Lottoscheinen?
Kein Scherz: Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll 4 DIN A4 Seiten lang werden