Auch bei Facebook gilt die Impressumspflicht
Jeder Website-Betreiber muss eine Anbieterkennzeichnung bereithalten. Diese Pflicht gilt auch für eingestellte Angebote bei eBay, amazon oder mobile.de,...
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Neue Auflage des Trusted Shops Praxishandbuches für Shopbetreiber
Google Plus – Was Shopbetreiber rechtlich beachten müssen
EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet - Endlich wird europaweiter Onlinehandel möglich
IHK Frankfurt lädt ein: e-Commerce- und Internet-Recht 2011
Neue Auflage des Trusted Shops Praxishandbuches für Shopbetreiber
Informationen dürfen nicht in Mouse-Over-Effekt versteckt werden
Jeder Shopbetreiber muss ein Impressum bereithalten, in dem eine Vielzahl von Informationen über den Betreiber des Shops stehen müssen. Hierzu gehört auch...
Onlinehändler müssen ein vollständiges Impressum bereithalten, tun sie das nicht, werden Abmahnung teuer. Dem LG München reicht als Angabe ein Spitzname.