Dr. Carsten Föhlisch

Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.

Kaum wurde bekannt, dass der achte Zivilsenat des BGH wegen Rücknahme der Revision durch Bertelsmann kein Urteil zur Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung sprechen konnte, wird ein neuer Musterprozess angestrengt. Der DIHK finanziert ein Verfahren, mit dem nicht nur die Frage geklärt werden soll, ob das Muster verwendet werden Mehr lesen...
Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 25/07) laut eigener Pressemitteilung heute ein Grundsatzurteil darüber sprechen, ob die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums den gesetzlichen Anforderungen genügt. Im Streitfall orientierte sich die Bertelsmann-Tochterfirma inmediaOne bei ihren Haustürgeschäften an diesem Text, ebenso wie tausende Online-Händler, die die Entscheidung mit Spannung erwarteten. Nachdem Mehr lesen...
Die e-tail GmbH hat eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zurück genommen, wie uns Rechtsanwalt Philipp von Mettenheim berichtet. Damit ist die stark in der Kritik stehende Firma vor einem weiteren Gericht gescheitert, diesmal nicht mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, sondern Mehr lesen...
Das OLG Köln (Urteil v. 3.8.2007, 6 U 60/07) hat sich als wohl erstes Gericht ausführlich mit den bislang vertretenen Auffassungen zu den Themen Textform, Widerrufsfrist, Informationen und Belehrung sowie dem amtlichen Widerrufsmuster auseinander gesetzt und ein wohl begründetes, differenzierteres Urteil gesprochen. Ebenso wie das OLG Hamburg Mehr lesen...
Während es zu den Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs eine klare gesetzliche Vorgabe gibt, fehlt eine Regelung zu den Kosten des ursprünglichen Versandes (sog. Hinsendekosten) vollständig im Gesetz. Schon bislang entschieden die Gerichte überwiegend, dass der Kunde diese Kosten nicht tragen muss, da er anderenfalls Mehr lesen...
Dass Onlinehändler es nicht leicht haben, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu formulieren, ist ein bekanntes Problem. Die Landgerichte Halle und Koblenz hatten das Muster für unwirksam erklärt. Mittlerweile erwägt Bundesministerin Zypries angesichts zahlreicher Abmahnungen von Händlern, die sich auf das Muster verlassen, eine Korrektur des Mustertextes. Der Bundesgerichtshof Mehr lesen...
Bundesministerin Zypries hat gestern einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung angekündigt. Nach der geplanten Neuregelung soll es künftig neben Bußgeldern für Cold Calls bis zu 50.000 € keinerlei Ausnahmen vom Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 4 BGB geben, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde, so dass z.B. Mehr lesen...
Oftmals werden Produkte in Onlineshops mit Testergebnissen von Stiftung Warentest oder anderen Zeitschriften beworben. Dies ist natürlich möglich, es ist aber darauf zu achten, dass jeweils die genaue Fundstelle und vor allem auch das Datum des Tests genannt werden. Diese Angaben müssen auch lesbar sein und dürfen Mehr lesen...
Weil das Gesetz keine verbindlichen Vorgaben macht, an welcher Stelle und unter welcher Bezeichnung die bei Internetangeboten vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung vorzuhalten ist, gab es in der Vergangenheit verschiedene Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Anbieterkennzeichnung über die beiden Links „Kontakt“ – „Impressum“ erreichbar sein kann Mehr lesen...
Als im Jahr 1997 die europäische Fernabsatzrichtlinie verabschiedet wurde, die dem deutschen Fernabsatzrecht zu Grunde liegt, wurde eine wichtige Ausnahme vom Widerrufsrecht vergessen. Unklar ist bis heute, ob angebrochenen Kosmetika vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. Zwar gibt es Auffassungen, nach denen solche Waren „nicht für eine Rücksendung geeignet“ Mehr lesen...