Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Juni zählten der IDO (25 %) und die Kanzleien Sandhage (15 %) und Fareds (10 %) zu den häufigsten Abmahnern. eBay-Händler (35 %) waren diesen Monat wieder besonders betroffen.
Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten, dicht gefolgt von Verstößen gegen das Widerrufsrecht.
Informationspflichten
Auf Platz eins lag letzten Monat die Verletzung von Informationspflichten. Wieder einmal wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.
Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, abgemahnt. Auch bei einem Angebot über eBay oder Amazon müssen diese Pflichten erfüllt werden.
Widerrufsrecht
An zweiter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.
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Preisangaben
Auf Platz drei lagen letzten Monat fehlerhafte Preisangaben. Wieder wurden besonders oft fehlende Grundpreisangaben bei Google Shopping abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.
Produktkennzeichnung
An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Hier ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht, besonders oft fehlten die Angaben zum verantwortlichen Lebensmittelunternehmer.
Abgemahnt wurden jedoch auch Verstößen bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert.
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz
Auf Platz fünf liegen diesen Monat Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.
Sonstige Verstöße
Andere Verstöße betrafen Markenrechtsverletzungen, irreführende Lieferzeitangaben, fehlerhafte Garantiewerbung, unzulässige Rechtswahlklauseln, Newsletterversand ohne Einwilligung und irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen.
Häufig wurden auch unwirksame AGB-Klauseln abgemahnt. Nutzen Sie auch für Ihre AGB unseren kostenlosen Rechtstexter und erstellen Sie in wenigen Minuten Ihre individuellen Rechtstexte.
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Stimmt, dass Häufig auch unwirksame AGB-Klauseln abgemahnt wurden
Guten Tag,
danke für die wichtigen Informationen. Seit langem wird massiv abgemahnt wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten. In meinem Fall habe ich(wie fas alle, einschließlich Hersteller)
Original HP Toner etc. verwendet. Abmahnung, ULEK…. Alle Original Angaben aus Artikelbeschreibung und Anzeigentext wurden entfernt. Jetzt erneut Post von Herr Sandhage, da ich bei Tonern unter den erforderlichen Artikelmerkmalen(zur Wahl stehen Original, Wiederbefüllt,Kompatibel) Original angeklickt habe. Schließlich kann ein z.Bsp. HP Toner auch Wiederbefüllt usw.sein. Um dies auszuschließen verwenden nach wie vor alle das Wort Original vor dem Markennamen in Bezug auf Toner und Tinten(Sonderfall wegen nachgebauten Produkten) Stehe auf dem Schlauch. MFg H. Bär
Melden Sie sich gern bei uns (www.abmahnschutz.com), da kann man etwas machen.