OLG Braunschweig zum Wettbewerbsverhältnis auf dem Bekleidungsmarkt
Eine Abmahnung kann von einem Mitbewerber ausgesprochen werden, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten steht. Wann ist das der Fall?
Eine Abmahnung kann von einem Mitbewerber ausgesprochen werden, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten steht. Wann ist das der Fall?