Wer eine falsche oder veraltete Widerrufsbelehrung verwendet, kann dafür abgemahnt werden. Das dürfte soweit bekannt sein. Aber ein solcher Fehler kann noch weitere Konsequenzen haben und sich konkret auf das Widerrufsrecht des Verbrauchers auswirken, wie das AG Dülmen klar gestellt hat. Mehr lesen...
Sowohl in der Widerrufsbelehrung als auch im Muster-Widerrufsformular muss der Unternehmer die Adresse angeben, an die der Verbraucher seinen Widerruf schicken muss. Um eine Irreführung auszuschließen, müssen beide Angaben identisch sein, entschied das OLG Hamm. Mehr lesen...
Der IDO-“Verband” ist zahlreichen Händlern bekannt. Viele haben schon von diesem Abmahnverein Post erhalten. Unter anderem rügt der Verband mit Abmahnungen das Fehlen einer gesetzmäßigen Widerrufsbelehrung. Mehr lesen...
Die Beamten des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK) haben infolge einer AGB-Prüfung eines Händlers bestimmte Klauseln als irreführend und verbraucherrechtswidrig bewertet. Falsche Informationen zum Widerrufsrecht und Garantie haben den Online-Händler insgesamt 46.000 Złotys (etwa 10.700 EUR) gekostet. Mehr lesen...
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gehört auch im Jahr 2016 noch immer zu den am häufigsten abgemahnten Gesetzesverstößen in Deutschland. Und das, obwohl der Gesetzgeber ein abmahnsicheres Muster zur Verfügung stellt. Damit Sie vor Abmahnungen in diesem Bereich sicher sind, haben wir ein kostenloses Whitepaper für Sie erstellt. Mehr lesen...
Der Verbraucher muss ausführlich über sein Widerrufsrecht beim Online-Shopping informiert werden. Dazu wird im Bestellprozess bestenfalls die Widerrufsbelehrung verlinkt. Der Link muss aber eindeutig bezeichnet sein. Die Abkürzung AGB zur Verlinkung der Widerrufsbelehrung ist dabei nicht ausreichend, entschied das LG Berlin. Mehr lesen...
Was früher im Online-Handel eine Todsünde war, soll heute nach Ansicht des OLG Hamm Pflicht sein: Die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung. Sind jetzt wieder tausende Händler von Abmahnungen bedroht und beginnt der Streit um die Richtigkeit der Muster-Widerrufsbelehrung erneut? Update: OLG Frankfurt bestätigt Ansicht des OLG Hamm. Mehr lesen...
Das LG Stuttgart will vom EuGH klären lassen, ob eine 0180-Nummer weiterhin als Kundenhotline angeboten werden darf. Das LG Hamburg macht es sich da einfacher und entscheidet selbst. Nach der Ansicht aus Hamburg dürfen 0180-Nummern z.B. in der Widerrufsbelehrung verwendet werden, wenn der Unternehmer keine Auszahlung von Mehr lesen...
Seit 13. Juni 2014 gelten das neue Verbraucherrecht und damit auch eine neue Muster-Widerrufsbelehrung. Diese sieht mehrere Alternativen für den Beginn der Widerrufsfrist vor. Der Unternehmer darf diese in einer Belehrung nicht kombinieren, wenn der Verbraucher dadurch nicht mehr klar und verständlich belehrt wird, entschied das LG Mehr lesen...
Alle Händler, die ihre Waren im Fernabsatz vertreiben, unterliegen strengen Informationspflichten. Es gibt allerdings eine Erleichterung hierfür im Gesetz: Bietet das Medium nicht ausreichend Platz für die Darstellung der Informationen, genügt die Erteilung von einigen wenigen Punkten. Diese Einschränkung gilt aber nicht für Printwerbung, entschied das LG Mehr lesen...