Nach vorläufiger Prüfung enthält das selektive Vertriebssystem von ASICS eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen. Zu diesem Urteil kommt das Bundeskartellamt. ASICS hat den Verkauf seiner Produkte auf Online-Markplätzen wie Amazon und eBay sowie Preissuchmaschinen untersagt.
Das Bundeskartellamt kritisiert insbesondere, dass den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersagt wird. Die Behörde bemängelt auch, dass ASICS seinen Händlern die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbietet. Ferner dürfen die Markenzeichen von ASICS nicht auf Internetseiten Dritter verwendet werden, auch nicht um Kunden auf den Online-Shop des autorisierten ASICS-Händlers zu leiten.
Das Bundeskartellamt sieht jedes dieser drei pauschalen Verbote für sich genommen als eine unzulässige Kernbeschränkung an. Zusammen begründen diese Verbote sogar ein de-facto-Verbot des Internetvertriebs. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes:
“Nach unserer vorläufigen Einschätzung dient das ASICS-Vertriebssystem in der jetzigen Form vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs im Online- sowie im stationären Vertrieb. Durch die umfangreichen Vorgaben des Herstellers wird der Wettbewerb unter den Händlern beim Vertrieb von ASICS-Laufschuhen beeinträchtigt. Zudem schränkt ASICS den Wettbewerb im Markt für Laufschuhe insgesamt stark ein, weil ASICS über eine starke Marktposition verfügt und auch andere große Laufschuhhersteller das Onlinegeschäft in ähnlicher Weise beschränken.“
Viele Markenhersteller sind derzeit damit befasst, ihre selektiven Vertriebssysteme umzustellen und an die Gegebenheiten des Online-Vertriebs anzupassen. Das Bundeskartellamt führt in diesem Zusammenhang derzeit auch ein Verfahren gegen den Sportartikelhersteller Adidas.
Nicht nur bei Asics oder Adidas steht man nun vor einem Problem: Jahrelang hat man möglichst viele Händler aufgenommen und beliefert; das Internet war neu und bot ungeahnte Möglichkeiten, wenn sich nur genug Händler finden ließen, die die eigenen Produkte über das Internet vermarkten. Aus den Augen verloren hat man dabei, vor und auch nach der ersten Belieferung die Qualität der einzelnen Händler zu prüfen. So ist nun nicht nur bei Sportschuh- und Sportartikelherstellern die Zahl der Händler so unüberschaubar geworden, das sich die – vorsichtig ausgedrückt – kalkulations- und gewinnerzielungs-resistenten Händler nur sehr schwer wieder aussieben lassen. Das vom Kartellamt bemängelte Verbot ist die einfache Lösung für die Hersteller, aber zumindest in Deutschland nicht umsetzbar. Dem Hersteller bleibt nun nur noch der Weg über die EK-Preise jedes einzelnen Händlers. Die Hersteller werden ihn gehen.
Markus Henneken: Bei meinen Lieferanten ist es leider genauso, es wird jeder beliefert, der auch nur mit einem Nebenerwerbsgewerbeschein winkt. Billig-Wohnzimmerhändler ohne weitere Kosten, die sich freuen, wenn sie am Monatsende 5€ mehr zu ihrem regulären Arbeitslohn in der Tasche haben. Das Kartellamt sollte sich lieber damit befassen, warum die Läden aus den Stadtzentren verschwinden und alles leersteht, fehlende Vertriebsbeschränkungen sind nämlich genau der Grund dafür. Letztendlich können sich nur noch die großen Ketten in den Shoppingcentern und eben die Wohnzimmerhändler halten.
@Dunkelwelt
ich denke, als Wohnzimmerhändler hat man heute keine Chance mehr. Da geht man früher oder später den Bach runter. Gerade im Bekleidungsbereich hat man da bald mehrere Wohnzimmer voll mit Retouren. Und um diese Kosten zu decken braucht man Umsatz, mindestens im guten sechsstelligen Bereich. Und das wiederum schafft man als Nebenerwerbs-Onlinehändler nicht.
Oder man machts ein Jahr und fällt dann mit der Steuernachzahlung aus allen Träumen, weil nix hängen bleibt.
@Martin:
Nun ja, geht ein Wohnzimmerhändler, kommen 3 neue und die machen dann jeweils wieder ein Jahr… Und eine Chance zu haben denkt natürlich jeder erstmal, wenn er so ein Geschäft beginnt… Deshalb sind Lieferanten schon bei der Händleraufnahme gefragt, zu überprüfen, ob ein Händler sein Geschäft im Haupt- oder Nebenerwerb betreibt und ab und an mal zu schauen, welche Preise der nimmt. Verkaufspreise darf niemand diktieren, das ist korrekt, aber zur (weiteren) Belieferung ist kein Lieferant verpflichtet…
Uns wurde der Verkauf auf Amazon und Ebay von 2 Lieferanten verboten. Einer der Hersteller beliefert aber weiterhin Amazon direkt. Da frage ich mich ob das so rechtens ist. Sollten wir weiterhin die Artikel dort anbieten wird die Belieferung eingestellt. Da wir aber auch an Firmen liefern, die unsere Artikel für Eigenbedarf benötigen sind wir auf die beiden Hersteller angewiesen.