Nachdem die EU-Kommission die Weiterleitung vom alten auf den neuen Link zur OS-Plattform abgeschaltet hatte, war die Plattform am 8. März für mehrere Stunden komplett abgeschaltet. Händler konnten damit ihre gesetzliche Pflicht nicht erfüllen, auf die Plattform zu verlinken.
Die Geschichte der OS-Plattform wird um ein weteres Kapitel erweitert: Der Link auf die OS-Plattform, den alle Online-Händler auf ihre Website einstellen müssen, funktionierte nicht.
Plattform abgeschaltet
Aufgrund von Wartungsarbeiten war die OS-Plattform am 8. März 2018 für mehrere Stunden abgeschaltet.
Da der Händler in dieser Zeit keinen Link auf die OS-Plattform setzen konnte, verstieß er gegen seine gesetzliche Pflicht, einen funktionierenden Link auf die Plattform zu setzen. Denn im Wettbewerbsrecht kommt es nicht darauf an, ob ein Verschulden des Händlers am Verstoß vorliegt, es zählt vielmehr ausschließlich die Frage, ob ein Verstoß vorhanden ist.
Neuer Link auf OS-Plattform
Bis im Dezember 2017 lautete der Link auf die OS-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Dann wurde der Link auf https umgestellt und lautet daher seit dem: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das war aber keine große Neuigkeit, denn es gab eine Weiterleitung vom alten auf den neuen Link. Händler erfüllten also ihre Informationspflicht weiterhin.
Weiterleitung abgeschaltet
Im Februar wurde diese Weiterleitung dann erstmals abgeschaltet, der alte “http”-Link führte auf diese Seite: https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_en
Das ist quasi die Startseite des Kommissariats für Justiz und Verbraucher. Auf dieser Seite finden sich keinerlei Hinweise auf die OS-Plattform.
Weiterleitung für kurze Zeit wieder eingerichtet
Nach massiver Kritik von allen Seiten reagierte die Kommission und aktivierte die Weiterleitung wieder. Sie teilte außerdem mit, dass der “Bug” dauerhaft behoben worden sein.
Wir hatten damals empfohlen, dass man dieser “dauerhaften Behebung des Bugs” nicht glauben sollte und daher unbedingt den Link im Impressum und den AGB auf “https” umstellen sollte.
Weiterleitung erneut abgeschaltet
Unsere Empfehlung hatte sich dann Anfang März bestätigt. Wer den bisherigen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ in die Browserzeile eingab, landete je nach Browser entweder auf einer Seite mit dieser Information:
oder erneut auf der Seite der Justiz-Kommissarin.
Und wieder da
Ein paar Stunden später war die Weiterleitung wieder aktiv.
Die Erfahrung zeigt aber, dass man sich auch darauf nicht verlassen sollte. Verlinken Sie unbedingt den https-Link in Ihrem Shop.
Also, prüfen Sie Ihr Impressum und Ihre AGB. Stellen Sie sicher, dass Sie dort den Link mit “https” am Anfang eingestellt haben. Der Link muss auch klickbar sein.
Unsere Rechtstexte, die Sie sich kostenlos erstellen können, berücksichtigen diese Änderung bereits. Überprüfen Sie aber, ob Ihre Texte aktuell sind.
Hohe Vertragsstrafen drohen
Wer bereits wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, dem drohen bei solchen Abschaltungen von Weiterleitungen hohe Vertragsstrafeansprüche.
Durch die von der EU-Kommission abgeschaltete Weiterleitung liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor.
Zwar werden diese nur fällig, wenn der Unternehmer schuldhaft handelt. Ein solches schuldhaftes Handeln des Unternehmers liegt nicht in der durch die Kommission abgeschlateten Weiterleitung. Allerdings kann man gut argumentieren, dass der Unternehmer dann schuldhaft gegen die Unterlassungserklärung verstößt, wenn er nicht innerhalt einer angemessenen Zeit (1, 2 Tage) reagiert und den neuen Link in seinen Shop aufnimmt.
Denn der Unternehmer ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung einzuhalten.
Fazit
Das Kapitel der OS-Plattform beschäftigt Händler nun schon seit Januar 2017. Seit ihrer Entstehung ist diese Plattform einer der Hauptabmahngründe im Online-Handel. Es steht zu befürchten, dass sich das kurz- und mittelfristig leider auch nicht ändern wird. (mr)
Bildnachweis: Claudio Divizia/shutterstock.com
Die Änderung von http:// auf https:// hat aber keine Wirkung. Auch in Ihrem Impressum landet man trotzdem auf der Startseite. Was nun?
Habs rausgefunden:
Der Link funktioniert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Oh 🙂 Da haben wir die Änderung auf unserer eigenen Seite doch glatt vergessen. Das Wohl unserer Leser war uns da wichtiger
Wie kann man nur sowas Schlechtes auf die Beine stellen und Tausende Online-Händler dafür bluten lassen?
Der Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ geht weiterhin. Bitte nicht solche Falsch-Informationen verbreiten!!!
Der Link führt nicht ins Leere, das stimmt. Aber er führt auf die Startseite des Justiz-Kommissariats. Der Händler muss aber auf die OS-Plattform verlinken und dafür ist dieser Link nicht mehr geeignet.
Der Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ für ebenfalls auf die korrekte Seite und nicht auf die Startseite des Justiz-Kommissariats, wie Sie angeben.
Also wenn ich den alten Link in einen Browser eingebe, lande ich auf der Sprachauswahl-Seite und dann auf der Seite, wo ich Beschwerde einreichen kann. Wo ist also das Problem?
Das Problem ist, dass es kurzfristig wieder aktiviert wurde. Bei unserer Prüfung, nachdem wir auch drauf hingewiesen wurden, führte der alte Link genau dahin, wo Martin dies beschrieben hat, ins Nichts.
Das Problem ist eigentlich ein anderes. Der offizielle Link lautet wohl eigentlich http://ec.europa.eu/odr
Dieser funktioniert weiterhin sowohl in http als auch https. Dieser wurde in der Vergangenheit weitergeleitet auf http://ec.europa.eu/consumers/odr/ und aus irgendeinem Grund hat sich zumindest in Deutschland dieser – eigentlich falsche Link verbreitet. Ob dieser zukünftig in der Variante https://ec.europa.eu/consumers/odr/ weiterhin funktionieren wird ist da die Frage. Vermutlich ist es besser den korrekten Link ohne “consumers” zu nutzen.
Habe heute 200 Links geändert 🙁
Stelle gerade fest: der Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ führt jetzt auf die englische Version der Plattform! Wo ist die deutsche Version bzw. Sprachauswahl?
https://ec.europa.eu/odr führt auch auf die englische Version der Plattform!
https://ec.europa.eu/consumers/odr jetzt klappt es mit der deutschen Version. Was ist da los?
Wir können den Ärger der Unternehmen verstehen. EU-Kommission wurde informiert und hat das Problem gelöst: Alle Links funktionieren wieder! Kein Austausch mehr erforderlich! Die Kommission empfiehlt den Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Auf Empfehlungen der Kommission würde ich mich gerade bei diesem Thema überhaupt nicht verlassen.
Richtig Herr Rätze, danke, daß Sie dran bleiben und deutlich sind, die Inkompetenz der Kommission macht einfach nur noch fassungslos, wieviel Geld und Zeit wurden da schon verbrannt? Oder geht es vielleicht um Arbeitsbeschaffung? Ein Schelm wer böses dabei denkt?
Könnte es sein, dass der Fehler behoben wurde? Beide URLs, mit oder ohne https führen auf die gleiche Seite?
Mittlerweile wurde eine Weiterleitung eingerichtet, die IT-Abteilung oder der Dienstleister der EU-Kommission hat ganze Arbeit geleistet!
“eingerichtet” ist nicht ganz richtig. “Wieder eingerichtet” 🙂 Die anfangs vorhandene Weiterleitung wurde ja abgeschaltet.
Also ehrlich, ich komme mir hier wie bei der Volksverdummung vor! Jetzt wieder Rolle rückwärts oder wie darf man das verstehen….?
Welcher ist denn nun der richtige Link…? Und, ist man jetzt abmahngefährdet, wenn man den Link wie oben beschrieben mit “https…” verwendet..?
Guten Tag,
der alte Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ funktioniert wieder.
Jemand in der EU-Kommission musste, dass wieder aktive gemacht.
Das gesamte Story ist nun seit 3 Tagen wieder Geschichte und eben erreicht mich der TS-Newsletter mit dem Betreff “Achtung Abmahngefahr! Link auf OS-Plattform geändert – Experten-Newsletter 07-2018”. Vielleicht redet Ihr mal miteinander, damit hier nicht an anderer Stelle Panik verbreitet wird. Danke.
So wirklich erledigt ist die Geschichte nicht. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass die Weiterleitung dauerhaft aktiv bleibt. Die Kommission hat ja bereits bewiesen, dass sie solche Weiterleitungen einfach mal abschaltet. Das kann in Zukunft jederzeit wieder passieren. Daher bleibt die Gefahr, wenn man nicht direkt auf die Plattform verlinkt.
Hallo Herr Rätze,
vermutlich wurden/werden einige Umstellungen vorgenommen. Unser bisheriger Link funktioniert einwandfrei. Ohne Cookie-Annahme komme ich zur Sprachauswahl, habe ich vorher Cookies akzeptiert, werde ich direkt zur deutschen Seite geleitet.
Das sichere Protokoll wird (noch) nicht aufgerufen.
Ich gebe Frau/Herrn Meyer recht. Sicher muss das Thema beobachtet werden und eine bessere Informationspolitik ist wünschenswert. Trotzdem ist das Thema doch sehr hochgekocht, oder?
Kann mir denn jetzt jemand mal verbindlich sagen für ALLE!!, welchen Deep-Link ein deutscher Onlineshop-Betreiber jetzt setzen muss, um auf die deutsche Fassung zu gelangen? Mir geistern jetzt zu viele Vorschläge hier herum. ( http oder doch https?? )
Noch eine Frage: wäre es abmahngefährdend, wenn auf die generalisierte Sprachenseite gelinkt wird und der User dann “Germany” wählt? Das wäre doch noch akzeptabel- oder?
Herr Rätze, bitte tun Sie uns den Gefallen, dass wir diesen Topic hier abschließen können und die Verwirrung ein Ende hat- besten Dank im voraus.
Marco Q.
Wie gerne würde ich Ihnen diesen Gefallen tun. Kann ich aber nicht. All diese Fragen sind leider noch nicht geklärt. Es ist und bleibt einfach ein Chaos.
Ich bin der Meinung, dass man auf die Seite verlinken muss, auf der der Verbraucher seine Sprache auswählen kann. Denn dem französischem Verbraucher würde es ja nichts nutzen, wenn auf eine deutsche Sprachvariante verlinkt wird.
Einfach http bzw. https weglassen und der Link geht immer 🙂
So habe ich es meinen Mandanten empfohlen und somit war für diese die Änderung gar nicht erforderlich. Glück gehabt.
Viele Grüße von RA Matutis
Wie ist dann damit dass wenn ein solcher – verpflichtender – Link öhne Ankündigung geändert wird – egal welcher Link jetzt funktioniert oder nicht – und ein Händler deswegen Probleme bekommt.
Kann dann die Kommision verklagt werden?
Und egal ob diese Stümüer eine IT-Abteilung oder eine externe Firma damit beauftragen, verantwortlich ist und bliebt immer noch der Auftraggeber – die Kommission.
Muss der Link in den AGB eigentlich auch “klickbar” hinterlegt sein oder reicht dort eine normale Text-Darstellung?
Im Zweifel würde ich ihn überall klickbar machen.
Wird in der AGB auf die Streitschlichtung verlinkt? Ich dachte bislang da muss man die zuständige Schlichterstelle benenn – in unserem Fall:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Internet: http://www.verbraucher-schlichter.de
Genügt der Allgemeine Verweis auf die OS-Plattform oder muss gar beides drauf?
Unternehmer, die am 31.12. des Vorjahres mindestens 11 Mitarbeiter haben, müssen zusätzlich zum Link auf die OS-Plattform darauf hinweisen, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und – sofern sie bereit oder verpflichtet sind – auch die Schlichtungsstelle nennen.
Wow. Was für ein Chaos! Interessant was hier so meist völlig unbemerkt passiert. Danke für den Artikel, war sehr praktisch! 😀
Habe es jetzt so gelöst- dann sollte immer die richtige Sprache gesetzt sein ( in unserem Falle deutsch ) :
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
Dann ist der offizielle Link im Text erkennbar, es wird aber auf den Deep-Link Pfad “deutsch” verlinkt, was ja sicherer ist als auf die Startseite der Sprachen zu gelangen- das ist mir nämlich passiert wenn nur der normale vorgeschlagene Pfad verlinkt wird- scheint aber manchmal auch der Browser Cache schuld daran zu sein.
Gruss M.Q.
Liefern Sie z.B. auch nach Spanien? Dann wäre die Verlinkung auf die deutschsprachige Seite sicher nicht richtig.
Ja, müssen dann zig Links (spansich, englisch, niederländisch etc.) eingepflegt werden? Denn wenn jemand z.b. aus den Niederlanden bestellt, möchte ich den Kunden auch beliefern. Oder lasse ich von Lieferungen ins nichtdeutschsprachliche Ausland vorsorglich die Finger und sperre diese Länder? Grüsse Michaela
Ich habe gerade die Aufforderung bekommen, 5000,-€ Strafe zu zahlen. Hatte mich letztes Jahr neu als Verkäufer bei Ebay angemeldet. Leider den Link nicht gehabt und eine Abmahnung bekommen. Und musste eine Unterlassungserklärung abgeben.
Heute kam die Aufforderung… 5000,- Strafe und 1300,-€ Rechtsanwaltsgebühr
Ich kann nicht mehr, wie soll sowas gehen. ????
Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Gerne können Sie auch mal bei unserem Abmahnschutz-Team anrufen: http://shop.trustedshops.com/
Die können dann einmal prüfen, wie und zu welchen Konditionen wir helfen können.
Die Aussage
“Hohe Vertragsstrafen drohen
Wer bereits wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform abgemahnt wurde und eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, dem droht jetzt die Geltendmachung hoher Vertragsstrafenansprüche.
Durch die von der EU-Kommission abgeschaltete Weiterleitung liegt ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vor.”
…ist juristisch leider falsch. Eine Vertragsstrafe wird nur bei Verschulden verwirkt. Fehlt die Möglichkeit rechtmäßigen Alternativverhaltens (weil z.B. – wie hier – kein funktionierender Link existiert), liegt kein schuldhafter Verstoß gegen irgendwelche Unterlassungserklärungen vor.