Der italienische Online-Handel ist nicht von Abmahnwellen bedroht wie der deutsche Handel. Aber Verstöße gegen die Vorschriften des Verbraucherkodex können mit sehr hohen Bußgeldern von der italienischen Wettbewerbsbehörde bestraft werden, da sind die Kosten einer Abmahnung im Vergleich sehr gering.

Zuständige Behörde und Gerichte für Verletzungen der Verbraucherrechte

Nach dem italienischen Verbraucherkodex ist die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) in erster Linie für Verstöße gegen Verbraucherrechte im Online-Handel zuständig.

Daneben kann der Verbraucher allein oder durch einen anerkannten und berechtigten Verbraucherverband seine Rechte geltend machen.

In der Praxis spielt die AGCM die bedeutsamste Rolle bei Verstößen gegen Verbraucherrechte. Denn die AGCM entscheidet wesentlich schneller als die ordentlichen Gerichten und der Verbraucher kann selbständig vor dem AGCM agieren und muss auch keine Gerichtsgebühr zahlen. Deswegen wird die Behörde eher eingeschaltet als die Gerichte.

Es handelt sich hier nicht um Abmahnungen wie in Deutschland, sondern um Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, die nur tätig wird, wenn ein allgemeines Interesse beeinträchtigt wird oder wenn es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt.

Hohe Geldbußen

Es gibt eine Reihe von Verletzungen von Verbraucherrechten, die durch die AGCM häufig geahndet werden, insbesondere falsche oder irreführende Angaben über die Warenverfügbarkeit oder über Lieferzeiten.

Außerdem werden tatsächliche Behinderungen bei der Ausübung des Widerrufsrechts und unlautere Geschäftspraktiken im Rahmen von Preisaktionen und Sonderverkäufen sehr häufig sanktioniert. Auch die Werbung mit nicht mehr lieferbarer Ware oder irreführende Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware sind oft Gegenstand von Bußgeldverfahren.

Die Geldbußen, die die AGCM verhängen kann, reichen von z.B. 20.000 Euro für mangelhafte Informationen über das Gewährleistungsrecht bis zu 500.000 Euro für unlautere Geschäftspraktiken im Rahmen von Rabattaktionen. Aber die Geldbußen können auch noch weit darüber liegen und richten sich unter anderem nach dem Jahresumsatz des Unternehmens.

Wann wird die Behörde tätig?

Die AGCM kann von selbst tätig werden, also ohne Vorliegen einer Beschwerde. Die Behörde führt sogar regelmäßig eigenständige Kontrollen am Markt durch.

Häufig wird die Behörde durch Verbraucherverbände auf Verstöße aufmerksam gemacht wird und leitet daraufhin entsprechende Maßnahmen ein.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass sich Mitbewerber an die AGCM wenden, wenn sie der Meinung sind, ein anderer Shop verstößt gegen Verbraucherrechte.

Fazit

Das italienische System mit Geldbußen und der Wettbewerbsbehörde als zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen der Kontrolle und Nachverfolgung von Verbraucherrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen ist ein anderes System als das der deutschen Abmahnungen – aber ebenso effektiv. Es wäre aber ein Fehler zu denken, dass man ohne Abmahnungen viel einfacher rechtswidrige Praktiken im Online-Handel durchführen könnte. Die Summe der verhängten Geldbußen lag im Jahr 2014 bei über 19 Mio. Euro. Wollen Sie nach Italien verkaufen und dabei hohe Bußgelder vermeiden? Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen auch Texte für Ihren italienischen Online-Shop! (ec)

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