Seit November 2009 schwelt ein Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten der Freien und Hansestadt Hamburg und Google in Bezug auf das Tracking Tool Google Analytics. Dieser Streit scheint nun beigelegt. Wie der Datenschützer heute erklärt hat, kann das Tool nunmehr rechtskonform eingesetzt werden, wenn man ein paar Kleinigkeiten beachtet.
Lesen Sie mehr zu den Voraussetzungen.
Der Datenschutzbeauftragte der Freien und Hansestadt Hamburg hat für Webseiten-Betreiber mit Sitz in Hamburg Hinweise veröffentlicht, nach denen der Einsatz des Tracking Tools Google Analytics rechtskonform möglich ist. Google hat dafür Änderungen an dem Produkt vorgenommen.
Auftragsdatenverarbeitung
Zum einen muss mit Google ein schriftlicher Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden.
Widerspruchsmöglichkeit
Wer das Tool einsetzt muss im Rahmen seiner Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten aufklären und auf die Widerspruchsmöglichkeiten hiergegen informieren.
Die Datenschützer empfehlen hierzu einen Link auf die entsprechende Seite von Google zu setzen:
IP-Anonymisierung
Darüber hinaus muss der Betreiber der Website durch entsprechende Einstellungen des Tool Google mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragen. Hierzu ist die Einbindung der Funktion “_anonymizeIp()” auf jeder Seite, auf der das Tool eingesetzt wird notwendig.
Löschung bestehender Analytics-Accounts
Außerdem ist es erforderlich, alle bisher rechtswidrig gesammelten Daten zu löschen. Hierfür bietet Google nach Kenntnis der Datenschützer nur den Weg an, sein bestehendes Google-Analytics-Profil zu löschen und einen neuen Account anzulegen.
Dies wird wohl die “bitterste Pille” sein, die Website-Betreiber schlucken müssen. Aber es wird sicher auch verschmerzbar sein.
Letztlich weisen die Datenschützer noch auf folgendes hin:
“Wir weisen darauf hin, dass diese Anforderungen den gesetzlichen Stand vom September 2011 widerspiegeln. Insbesondere im Zusammenhang mit der sog. „Cookie-Richtlinie“ (Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG durch die Richtlinie 2009/136/EG) können sich zukünftig weitere Anforderungen ergeben.”
Rechtskonformer Einsatz möglich
Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen können Shopbetreiber also das Tool Google Analytics einsetzen, ohne befürchten zu müssen, Bußgeldbescheide von den Aufsichtsbehörden zu erhalten.
Bei heise.de weist der Datenschutzbeauftragte noch einmal explizit darauf hin, dass datenschutzrechtlich nicht Google verantwortlich ist, sondern derjenige, der das Tool auf seiner Website nutzt. Wer die Anforderungen also nicht oder nicht korrekt umsetzt, begibt sich weiterhin in die Gefahr von Bußgeldern. (lk)
Super, dass endlich eine Lösung für das leidige Thema gefunden wurde und nun Klarheit herscht. lg Markisen Profi
na hoffen wir doch mal, dass das auch so bleibt ^^
Alles Käse, als ob die Daten bei einem, der getesteten und für gut befundenen Tracking-Anbietern sicherer wären als bei Google. Kein Mensch kann die Tracking-Tools der Webserver prüfen, ob auch Diese Datenschutzkonform sind. Jeder Besuch einer Webseite wird durch den jeweiligen Server geloggt, auch die IP. Dabei geht es nicht einmal um die Verwendung von Statistiktools.
Da macht sich das technische Verständnis der sogenannten Datenschutzbeauftragten bemerkbar die hier was tun müssen für ihr Gehalt und wenn es sich um Nichtigkeiten handelt. Und ich wette gerade die Leute haben ein Facebook-Profil und nutzen Tag für Tag eine trackingfähiges Handy mit etlichen Apps. Mehr muss ich wohl nicht anmerken zum Thema Datenschutz.
Ich werde weiterhin Google die Treue halten. Warum? Ganz einfach, weil ich nun mal mit Google aufgewachsen bin und nicht mit irgendeinem Datenschutzbeauftragten.
Gruß an alle …
Hallo,
am besten, google machte einen Anonymus plug in, ähnlich Tor, und die ganze Welt ist unerkannt im Internet.
Eine Rückverfolgung ist dann nicht mehr möglich.
Dann werden alle Regierungen aufschreien, die Datenschützer werden mundtot gemacht damit das nicht passiert.
ANdreas
Die Frage die sich mir dennoch stellt ist: Ist das, was die berufenen Datenschützer hier versuchen durchzusetzen, wirklich das was auch die Mehrheit der Internetbenutzer will ?? Oder versucht man sich hier nur wieder wichtig zu machen und auf Kosten der Webseitenbetreiber zu profilieren? Im Internet werden an so vielen Stellen Daten gesammelt, die teilweise weit aus personenbezogener sind als die, die google Analytics sammelt, und das interessiert niemanden.
Da teile ich die Meinung von Nino “Da macht sich das technische Verständnis der sogenannten Datenschutzbeauftragten bemerkbar die hier was tun müssen für ihr Gehalt und wenn es sich um Nichtigkeiten handelt. Und ich wette gerade die Leute haben ein Facebook-Profil und nutzen Tag für Tag eine trackingfähiges Handy mit etlichen Apps. Mehr muss ich wohl nicht anmerken zum Thema Datenschutz.”
Ich hatte mir diesen Artikel gebookmart und brauchte jetzt für ein neues Projekt den angesprochenen Vertrag. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Link im Artikel nicht mehr funktioniert (führt zu 404-Fehler).
Nach etwas recherche habe ich hier einen Vertrag gefunden:
http://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.com/de//analytics/terms/de.pdf
Aus der Erinnerung würde ich sagen, dass das der ist, der auch damals hier verlinkt war.
Vielleicht hilft’s noch jemandem, der auf der Suche ist.
VG,
Sebastian
Hallo zusammen, ich habe mir kürzlich mal die Mühe gemacht und eine bebilderte Anleitung zum Ausfüllen des Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung für Google Analytics gemacht. Ich hoffe es hilft jemandem:
http://www.achimkirchmeier.de/google-analytics-vertrag-anleitung-auftragsdatenverarbeitung/
Viele Grüße!
Achim
Na,inzwischen hat sich ja wieder einiges getan. Da der Artikel zu den meist gelesenen auf eurem sehr guten Blog zählt wäre doch ein kleines Update vielleicht ganz hilfreich, oder verlinkt ihr ausschließlich auf neuere Beiträge?