Zum 01.03.2010 tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft, mit der die Informationspflichten für die Verwendung von 0180-Nummern erweitert werden. Wer diese Änderungen nicht beachtet, begibt sich in die große Gefahr von Abmahnungen und Bußgeldern.
Welche Änderungen müssen beachtet werden?
Die kostenpflichtigen 0180-Nummern werden von OnlineHändlern gerne und oft genutzt. Die Preise für diese Telefonnummern sind von der Bundesnetzagentur festgelegt. Bisher galt das aber nur für die Kosten aus dem deutschen Festnetz. Rief ein Kunde jedoch von einem Mobiltelefon aus an, waren damit erheblich höhere Kosten verbunden. Ab Montag gelten neue Regeln (wir berichteten bereits vorab).
Neuer Name für die Nummern
Zunächst erhalten diese Nummern einen neuen Namen. Bisher nannte man sie “Geteilte-Kosten-Dienste”. Ab 01.03.2010 spricht man nun von “Service-Diensten”.
Preisregulierung
Je nachdem, welche Ziffer nach der Vorwahl (0180) folgt, ist festgelegt, wie viel der Anrufer pro Minute bzw. pro Anruf zahlen muss.
Nummern-teilbereich | Festnetzpreis ct/min | Festnetzpreis ct/Anruf |
---|---|---|
0180-1 | 3,9 | – |
0180-2 | – | 6 |
0180-3 | 9 | – |
0180-4 | – | 20 |
0180-5 | 14 | – |
Bisher reicht es, neben z.B. eine 0180-5-Nummer zu schreiben: 14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
Mobilfunkhöchstpreise
Ab dem 01.03.2010 müssen Verwender dieser Telefonnummern aber nicht mehr darauf hinweisen, dass Mobilfunkpreise abweichend sind, sondern müssen explizit den Mobilfunkhöchstpreis angeben. Dieser wurde ebenfalls durch die Bundesnetzagentur festgelegt und beträgt für alle Nummern 42 ct/min.
Der Hinweis im oben genannten Beispiel muss ab Montag, 01.03.2010, also lauten:
“14 ct/min aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min.”
Falscher Hinweis kann zu Bußgeld führen
Gemäß § 149 Nr. 13a TKG (in der Fassung ab 01.03.2010) handelt ordnungswidrig, wer
entgegen § 66a Satz 1, 2, 5, 6, 7 oder 8 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht.
Bei Verstößen drohen gemäß § 149 Abs. 2 TKG Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Fazit
Beachten Sie diese neue Pflicht ab Montag. Denn zu der Gefahr eines Bußgeldes kommt das Risiko teurer Abmahnungen hinzu. (mr)
Betrifft diese Informationspflicht auch 0900er Nummern? Auch da muss man ja den Minutenpreis angeben.
Die Änderung betrifft nur die “Service-Dienste-Nummern”, also 0180-Nummern. Für Premium-Dienste (0900-Nummern) ändert sich nichts
Hallo,
wir betreiben ein Regionalportal und haben dort entsprechend auch Infos zu z.B. Krankenhäusern, Firmen der Region etc, die teilweise 0180-Nummern haben.
Müssen wir die o.g. Angaben auch machen, wenn es sich nicht um unsere eigenen Nummern handelt, sondern diese nur in Form eines Verzeichnises informierend gelistet werden?
Vielen Dank!
Das muss man dann wohl von Hand auf Visitenkarten nachtragen oder darf man da noch die alte Regelung drauf lassen?
Eine Übergangsfrist nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht vorgesehen. Allerdings ist die Änderung bereits am 03.08.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden (wir berichteten hier: http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/08/03/aenderungen-der-informationspflichten-bei-der-verwendung-von-0180-nummern/), sodass der Gesetzgeber eine längere Vorbereitungszeit eingeräumt hat.
Meine Karten waren da schon gedruckt…. ergo von Hand ändern. Puh….
Ergänzen sollte man noch, dass die 42 ct/min nur den maximalen Preis pro Minute darstellen. Denn nach § 66d III TKG n.F. gelten die 42ct nur für Minutenabrechnungen. Bei einer Abrechnung pro Verbindung (zB 01804) beträgt der Maximalpreis 60ct.
Das sollte im Artikel noch klargestellt werden.
@Michaele
Ihr Hinweis ist so nicht korrekt. Die Bundesnetzagentur hat sich dafür entschieden, die Mobilfunkhöchstpreise für alle Nummernbereiche für Anrufe pro Minute festzulegen. Das Gesetz hat hier lediglich eine Wahlmöglichkeit eröffnet.
Der Mobilfunkhöchstpreis beträgt daher immer 42ct/min.
Hallo, wie sieht es aus mit einer UMS-Nummer 01803/….
Ich habe solch eine Nummer nur zum Faxempfang, wie muss dann der Wortlaut heissen? So: “9ct/Fax aus dem dt.Festnetz”?
Gruss
Hallole, was ist bei 0700-Nummer i.S. Angabepflicht zu beachten – gibt es da auch solche Regelungen?
Ich habe eine 01803-Faxnummer, die auch für meine ausländischen Kunden relevant ist. Mal davon abgesehen, dass wohl selten jemand auf die Idee kommt ein Fax mit dem Handy zu verschicken, ist die Formulierung “Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min” doch auch wieder irreführend, da es im Ausland sicher auch mehr kosten kann. Wäre es da nicht richtiger zu schreiben “maximal 42ct/min aus allen deutschen Mobilfunknetzen”?
Dieser Rufnummernbereich ist nur innerhalb Deutschlands reguliert. Dem Verbraucher sollte klar sein, dass höhere Kosten für eine internationale Verbindung hinzukommen können.
Vielen Dank für diese Erinnerung, es gibt doch immer wieder etwas neues. Die neuen Info-Pflichten haette ich sonst wohl gar nicht mitbekommen.
Wie sieht es denn mit der Infopflicht über Gebühren aus, wenn die 0180-Nummer aus dem Ausland gewählt wird??????
Die Preise sind von der Bundesnetzagentur reguliert, die natürlich nur den deutschen Markt regulieren kann. Eine Infopflicht für Anrufe aus dem Ausland kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Diese wäre auch nicht zu erfüllen, da man defacto jedes Land der Erde einzeln auflisten müsste, da die Einwahlgebühren in das deutsche Netz immer unterschiedlich sind.
0180 aus dem Ausland wird aus dem jeweiligen Land wie ein normales Ferngespräch behandelt und berechnet (Anwahl mit +49 180). Es ist allerdings nicht immer sichergestellt, dass eine Verbindung über 0180 aus dem Ausland auch tatsächlich möglich ist; dies ist Länder- und Providerabhängig.