Die EU-Kommission möchte das sog. Geoblocking – also die unterschiedliche Behandlung von Kunden je nach Herkunft – verhindern. Die dazu erarbeitet Verordnung ist im Amtsblatt der Union veröffentlicht worden. Das Verbot gilt ab 3. Dezember 2018.
Bereits am 9. September 2016 fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Anhörung der Verbände und Gewerkschaften zur Verordnung Geoblocking statt.
Ein erster Verordnungs-Entwurf sah strenge Regelungen für den Online-Handel vor. Darin war z.B. eine Pflicht zum europaweiten Handel vorgesehen.
Hintergründe zur Verordnung
Die Kommission stützte sich beim Vorhaben, das Geoblocking zu verbeiten auf eine Befragung, bei der europaweit 433 Antworten eingegangen waren, nur 251 davon von Verbrauchern.
Außerdem wurden 10.000 Webseiten untersucht, von denen 0,5 % Geoblocking durchführten.
Wettbewerbsminister machen Ernst
Nach einem ersten Entwurf berieten sich die EU-Wettbewerbsminister und einigten sich auf eine neue Version des Geoblocking-Verbotes. Darin war nicht mehr die europaweite Lieferpflicht vorgesehen. Auch das Angebot unterschiedlicher Preise aufgrund von unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen in den einzelnen Ländern wurde ermöglicht. Im ersten Entwurf war noch ein entsprechendes Verbot vorgesehen.
Weiterleitungsverbot
Betreibt ein Unternehmen mehrere Länderwebsites, ist es oft der Fall, dass der Kunde auf die für ihn relevante nationale Seite weitergeleitet wird. Zum Beispiel weil dort die Sprache die richtige ist oder weil das Liefergebiet der einzelnen Länderseiten auf das jeweilige Land begrenzt ist.
Eine solche Weiterleitung soll nach der Verordnung nur noch zulässig sein, wenn der Kunde dieser ausdrücklich zustimmt oder dies zur Einhaltung rechtlicher Gegebenheiten notwendig ist.
Die Einholung dieser Zustimmung dürfte in der Praxis nicht möglich sein, denn der Händler müsste diese im Streitfall beweisen. Das ginge wohl nur mit dem Double-Opt-In-Verfahren. In dem Moment der Weiterleitung hat der Händler aber noch keine Daten des Kunden, an die er eine DOI-Mail schicken könnte.
Dagegen dürfte die Weiterleitung auf einen eigenen Landesshop auch ohne Einwilligung zulässig sein, wenn aufgrund unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze dem Kunden andere Bruttopreise angezeigt werden müssen.
Wie geht es weiter?
Die Verordnung wurde am 2. März im Amtsblatt der Union veröffentlicht. Sie gilt ab 3. Dezember 2018, also mitten im Weihnachtsgeschäft. Händler, die derzeit noch Geoblocking nutzen, sollten evtl. schon vorher entsprechende Umstellungen im Shop vornehmen, damit dies nicht Weihnachtsstress geschehen muss. (mr)
Bildnachweis: Piotr Adamowicz/shutterstock.com
Bedeutet das das AUS für viele Online-Händler? Ein kleiner Taschenlampenverkäufer, der bewusstermaßen nicht nach Litauen und Griechenland liefert, weil er dort keinem Elektroschrottverwertungssystem angeschlossen ist und sich das auch nicht leisten kann, soll gezwungen werden, dahin zu liefern? Ein Online-Schreiner, der seine Kleiderschränke nur innerhalb Deutschlands mit einer Spezialspedition ausliefern lässt, soll so ein Teil auch nach Portugal verkaufen müssen? Herr Rätze, ist das Ihr Ernst, was Sie da schlussfolgern?
Die EU entfernt sich immer weiter von der Realität. Wir verkaufen international und in unseren internationalen Preisen sind bereits Versandkosten miteinkalkuliert. Es ist doch wohl klar, dass ein nationaler Kunde weniger bezahlt als ein internationaler Kunde. Und wie ist es mit den Versandkosten? Liefern DHL, UPS, DPD, usw. dann auch für den gleichen Preis innerhalb der gesamten EU? Wir zahlen zur Zeit den dreifachen Preis für internationale Lieferungen innerhalb der EU.
Sehe ich als ganz großes Problem. Allein schon wegen Elektroschrott-Verordnung. Es ist echt nicht machbar in allen Ländern zu überprüfen ob die Sachen dort angemeldet sind, bzw ein Beauftragter vorhanden ist. Geschweige denn sie selbst anzumelden. Auch die Kostenübernahme bei Retouren ist unverhältnismäßig. Da legt man als Händler so schon drauf.
Den Europaweiten online Handel hat die EU ja wohl selbst verhindert. Statt Erleichterungen nur immer neue Auflagen die nicht mehr zu stemmen sind.
Es steht doch im Artikel “Darin [in der neuen Version des Geoblocking-Verbots] war nicht mehr die europaweite Lieferpflicht vorgesehen.” Das heißt zum Beispiel, dass der kleine Taschenlampenverkäufer weiterhin nicht nach Litauen und Griechenland liefern muss.
Hallo,
schon interessant, wie z.B. das Geoblocking-Verbot ein Buch mit 7 Siegeln bleibt, wie z.B. die AGBs auch, die man vermutlich mit weniger als 10 Sätzen beschreiben könnte, aber es so kompliziert wie nur irgendwie möglich gemacht wird, damit einige gut verdienen (sei es ihnen gegönnt).
Was heißt denn (ohne mir den ganzen Gesetzestext zu suchen & durchzulesen) Geoblocking nun genau und welche Auswirkungen hat es für kleinere oder 1-Mann/Frau Unternehmen?
Heißt Geoblocking schon, wenn ich in meiner Länderauswahlliste im Shop (mit D/EN Sprache) nicht alle EU-Länder enthalten habe (hier sei noch zu unterscheiden, ob Mitglied in der EU oder nur geografisch oder beides?), daß man gegen Gesetz verstößt und abmahngefährdet lebt?
Heißt es, wenn der Kunde aus dem EU-Land-XY nicht seine landesspezifischen AGBs (oder sonstige gültigen Gesetzestexte) in seiner(!) Sprache vorfindet, daß man ebenso gegen Gesetz verstößt?
Dann käme ja richtig Freude auf und nahezu alle müßte ihre Shops abschalten, da ja ein Verkauf “nur” in Deutschland strafbar wäre. Warum läßt die EU uns nicht so verkaufen, wie wir es möchten? Einfach frei, weltweit in alle Länder verkaufen zu dürfen! Jedem Händler ist bewußt, daß er im schlimmsten Fall Waren- & Geldverlust hat. Sind doch alle alt genug und da hilft auch nicht unbedingt eine EU-Verordnung, Ware oder Geld zurück zu erhalten. Eigenes Risiko – lernt man praktisch als Erstes (gilt auch für D).
Elektroschrott ist nur eine weitere Variante, Versandkosten die andere (ich begreife es immer noch nicht, daß die ausländischen Kunden nicht nach den richtigen Versandkosten fragen dürfen, denn DAS ist das einzig seriöse, leider abmahnfähig/strafbar – dabei will man nur lieb, nett und ehrlich sein).
Interessant wäre eher die Frage, ob oder in wieweit hier größere Konzerne a la Amazon & Co dahinter stecken, um Länderdistributionen zu umgehen bzw. zu zerschlagen (wird ja schon gemacht).
Mich persönlich interessiert es übrigens überhaupt nicht (und vermutlich die Gesetzesentwickler & Richter auch nicht), welche Gesetze im Ausland herrschen, sondern nur der Preis und vielleicht noch, wie schnell geliefert wird. Alles andere interessiert mich nicht.
Es bleibt ein spannendes Thema, hoffentlich ohne viel Augenrollen… 😉
Frohe Ostern
Nils
Wie soll das mit der automatischen Weiterleitung dann tatsächlich aussehen? Betrifft es nur Domainweiterleitungen oder ist es dann auch nicht erlaubt in spezifische Verzeichnisse weiterzuleiten? Also z.B. shop.com leitet auf shop.de weiter. Oder aber shop.com leitet auf shop.com/de/ weiter. Wenn es erlaubt wäre, in ein länderspezifisches Verzeichnis weiterzuleiten, könnte man mit einigen Umbaumaßnahmen seine Seiten retten.
Wenn man allerdings gar nicht mehr weiterleiten darf, dann ist es unsicher, wie die User reagieren. Dann muss man prominent die Sprachauswahl auf der Seite einbinden. Das wiederum nimmt anderen Elementen den Platz. Bindet man keine Sprachauswahl ein, dann fühlt sich der User schlecht aufgehoben und springt evtl. ab…
Eine Frage noch zum Geoblocking: gilt das nur für Shops oder auch für Portale, wie z.B. Youtube. Da ja immer Rechte für Spots, die man zeigt, gekauft werden müssen, ist es bei den Videoportalen essentiell, dass Geoblocking eingerichtet werden kann. Kaufe ich beispielsweise nur das Recht, meinen Spot in Deutschland auszuspielen, benötige ich dringend Geoblocking. Kann ich das Geoblocking nicht garantieren, müsste ich ja vollumfängliche Rechte kaufen. Das wird manch einem sicherlich zu teuer…
Hi.
Wer nicht ins EU-Ausland liefern will, könnte eventuell mit horrenden Versandkosten abschrecken. Wie die Versandkosten berücksichtigt werden, ist doch wohl nicht auch vorgeschrieben, oder ?
Aber mein Masseur will nicht einmal Kunden/Kundinnen von weiter weg ansprechen, weil er soweit gar nicht fahren könnte ( fehlende Zeit ), und die wohl auch kaum viel mehr als 20 km Anfahrt in Kauf nehmen werden.
Ohne Geoblocking muss er künftig seine Web-Seite in allen in der EU verwendeten Sprachen anbieten, weil doch jede/-r das EU-Recht auf ihre/seine Muttersprache hat.
Ein/-e Kunde/Kundin aus Frankreich hat, unabhängig davon, nach französichem Recht schon seit Jahrzehnten einen Rechtsanspruch, dass ein Angebot, das sie/er in Frankreich angezeigt bekommt auch auf französich beschrieben ist, und könnte ihn irgendwo in Frankreich verklagen. Auch wenn er/sie niemals im Leben in meinen Wohnort kommen wird.
Ich werde meine Anzeigen für meinen kleinen Betrieb weiterhin nur in der lokalen Presse veröffentlichen. Damit bleibt mir, weil das Lokalblatt ja nicht einmal im ganzen Land verfügbar ist, hoffentlich der horrende Aufwand erspart, meine Anzeige europa-konform zu gestalten.
Ich lerne mit der gewonnenen Zeit lieber noch eine europäische Sprache, damit ich persönlich mit den anderen Europäern sprechen kann — ganz privat.
1. Wir liefern in unserem Geschäftskunden-Shop nicht in jedes EU-Land. Wir haben dies in der Auswahl des Landes sowohl in der Rechnungs- als auch in der Lieferadresse gesperrt bzw, begrenzt. Ist das weiterhin noch möglich?
2. Wir bieten in unserem Geschäftskunden-shop für alle weiteren Länder (außer Deutschland) nur begrenzte Zahlungsmodalitäten an (Vorauskasse + PayPal) – für Deutschand bieten wir allerdings auch SEPA-Lastschrift an. Ist das weiterhin so erlaubt?
3. In unserem Privatkunden-Shop liefern wir ausschließlich nach Deutschland, auch dies haben wir durch die Auswahl des Landes in der Rechnungs- als auch in der Lieferadresse gesperrt bzw, begrenzt. Ist das weiterhin noch möglich?
4. In unseren Privatkunden-Shop bieten wir ausschließlich einen Kauf mit Vorauskasse an. Ist das weiterhin so erlaubt?
Besten Dank für Ihr Feedback!
Zu 1: Nein, Rechnungsadresse muss möglich sein, Lieferadresse nicht. Zu 2: Nein, aber nach SEPA-VO schon nach aktuellem Recht nicht. Zu 3: Nein, haben Sie den Artikel gelesen? Das ist doch der Kern der Geoblocking-VO. Rechnungsanschrift muss möglich sein. Zu 4: Das hat mit der Geoblocking-VO nichts zu tun, nur Vorkasse ist problematisch wegen Verlagerung des Insolvenzrisikos, daher besser noch eine weitere Zahlart (zB Paypal) oder TS-Absicherung, dann ok.
Unser Shop liefert seit 03.12. an spanische Endkunden. Unter den ersten Bestellungen war direkt eine Order von den kanarischen Inseln, für die keine Umsatzsteuer berechnet werden darf, laut Versanddienstleister aber ein zusätzliches Dokument für die kanarische Einfuhrsteuer (IGIC) mitgeliefert werden muss.
Diesen Mehraufwand möchten wir uns gern ersparen und Lieferung an solche Gebiete mit Sonderstatus gern ausschließen. Diese Gebiete sind aber Teil des gemeinsamen Binnenmarktes. Ist es rechtlich zulässig eine Lieferung nach Spanien anzubieten, nicht aber in Sondergebiete Spaniens wie die Kanaren?
Ja, die GeoblockingVO verpflichtet nicht zur Lieferung, sondern nur zum Vertragsschluss