Einer Erklärung dessen, was Cookies sind, bedarf es wohl kaum mehr. Anders sieht es jedoch aus, wenn es um die Frage geht, was die rechtlichen Anforderungen an die Nutzung von Cookies sind und was deutsche Händler diesbezüglich beim Verkauf nach UK beachten müssen.

Die Cookie-Richtlinie wurde in UK bereits 2011 umgesetzt.  Abweichend von den meisten anderen EU Mitgliedstaaten hat Deutschland die Regelungen immer noch nicht umgesetzt.

Warum ist englisches Cookie-Recht für deutsche Händler relevant?

Die Entscheidung zum Brexit ändert nicht mit sofortiger Wirkung die Rechtslage in der EU. Grundsätzlich gilt für das Datenschutzrecht das Recht des Landes, in dem die verantwortliche Stelle der Datenverarbeitung ihren Sitz hat. Für deutsche Händler wäre dann im Regelfall deutsches Datenschutzrecht anwendbar. Grundsätzlich bedeutet aber auch, dass es Ausnahmen gibt. So kann ausländisches Datenschutzrecht anwendbar sein, wenn es dort eine Niederlassung gibt oder Mittel zur Datenverarbeitung eingesetzt werden. Darunter kann der Einsatz von Cookies fallen, weshalb dann britisches Datenschutzrecht Anwendung finden kann.

Die Cookie Policy

Eine klare und verständliche Information über die Zwecke, zu denen die Cookies gesetzt und wie auf sie zugegriffen werden kann muss dem Nutzer erteilt werden. Diese ist so zu verfassen, dass der Nutzer die verwendeten Arten von Cookies sowie deren Verwendungszwecke nachvollziehen kann. Es bietet sich eine Tabelle mit Name und Beschreibung der Cookies an. Zudem muss deutlich sein, welche Aktion zur Einwilligung zum Setzen von Cookies führt und dem Nutzer muss klar gemacht werden, welche Konsequenzen die Verwendung von Cookies nach sich zieht.

Die Datenschutzbehörde ICO stellt in ihren Leitlinien dar, dass eine transparente Darstellung solch umfangreicher Informationen in der Datenschutzerklärung nicht verständlich sei und empfiehlt unter anderem auch zum besseren Verständnis sowie zur einfacheren Lesbarkeit eine separate Cookie Policy.

Da die Leitlinien der ICO allgemeine Akzeptanz erfahren, ist es üblich, dass sich solche Empfehlungen in der Praxis durchsetzen.

Die Einwilligung

Für eine Einwilligung zum Setzen von Cookies wird die konkludente Einwilligung als ausreichend angesehen. Der Nutzer muss klar und prominent darüber informiert werden, welche Aktion zur Einwilligung führt.  Praktisch lässt sich dies durch einen Banner oder ein Pop-up im Footer umsetzen, das mit einem entsprechenden Informationstext versehen ist und deutlich macht, dass die weitere Nutzung zur Einwilligung führt. Die Information sollte zusätzlich auf die Cookie Policy verlinken.

Wichtig zu beachten:

Als deutscher Händler müssen Sie beachten, dass der Cookie-Banner oder das Pop-up keine anderen nach deutschem Recht verlangten Informationen überschatten. Anderenfalls riskieren Sie Abmahnungen.

Für weitere Informationen zum Thema EU konforme Cookie-Gestaltung, sprechen Sie uns an. (na)

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