Nachdem am 23. Juni 2011 das Europaparlament die Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet hat, wurde diese vom Rat im Oktober angenommen. Nun wurde diese auch im Amtsblatt der Union veröffentlicht und tritt in 20 Tagen in Kraft. Nun muss diese noch umgesetzt werden.
Ab wann gelten die Regelungen auch in Deutschland?
Heute, am 22. November 2011, wurde die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher als Richtlinie 2011/83/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist auch die letzte formale Hürde genommen.
Gemäß den Verträgen der Union tritt die Richtlinie 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Ab dem Tage des Inkrafttretens beginnt dann die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten.
Umsetzungsfrist bis 2013
Gemäß Artikel 28 Abs. 1 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum Freitag, 13. Dezember 2013 in ihr nationales Recht umsetzen.
Diese Umsetzungsnormen müssen dann gemäß Art. 28 Abs. 2 spätestens ab 13. Juni 2014 angewendet werden.
Spätestens in zwei Jahren werden also wieder umfassende Änderungen auf Online-Händler zukommen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Button-Lösung
Eine erste Regelung aus der Richtlinie befindet sich in Deutschland bereits auf dem Weg zur Umsetzung. Die sog. Button-Lösung liegt bereits als Gesetzentwurf der Bundesregierung vor und die parlamentarische Beratung hierzu dürfte bald beginnen. (cf)
Lesen Sie mehr zu der Richtlinie:
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Eigentlich könnte man jetzt froh sein (auch wenn alles noch dauert) aber bei unseren Politikern in Deutschland denen man wirklich jede Kompetenz absprechen kann darf befürchtet werden, dass es wieder einmal falsch umgesetzt wird. Die neue Richtlinie lässt zwar kaum Spielraum für Fehler, aber möglich ist alles.
Bezüglich der Richtlinienkonformität frage ich mich, ob das “nicht an den Vertrag gebunden” aus der Richtlinie ein Wahlrecht beinhaltet oder als unbestellte Leistung zu sehen ist? Ich denke das hat großen Einfluss auf die Umsetzungsqualität des dt. Gesetzes…