Gegen Betrüger im Internet kann man sich nur schwer schützen. Aber was können Händler machen, wenn so ein Bestell-Betrüger auffliegt? Gibt es überhaupt eine Chance, den Schaden wieder auszugleichen?
Ein Fall aus Hessen macht gerade Schlagzeilen.
Paketbote als Bestellbetrüger
Wie die dpa berichtet, soll in Hessen ein Paketbote über Wochen im Internet Bestellungen getätigt und dabei fremde Namen verwendet haben. Er verwendete dabei Nachnamen von Personen, die auf seiner Zustellroute lagen und dachte sich dazu Vornamen aus.
Sollte er diese Pakete dann zustellen, erkannte er sie natürlich und behielt sie für sich selbst.
Die Polizei erwischte den Täter wohl auf frischer Tat. Er gab zu, Waren im Wert von rund 4.500 Euro mit dieser Masche abgezweigt zu haben.
Problem: Rechnungskauf
Eine solche Masche kann natürlich nur funktionieren, wenn ein Händler Rechnungskauf ohne weitere Sicherungmechanismen anbietet. So wären z.B. bei einer Bonitätsprüfung die falschen Namen wohl aufgefallen.
Ansprüche des Händlers
Rein rechtlich ist die Sache ziemlich klar: Der bzw. die Händler haben gegen den jetzt erwischten Paketboten einen Schadenersatzanspruch.
Es stellt sich aber eine ganz andere Frage: Lohnt es sich, diese geltend zu machen?
Der Bote soll seine Masche über mehrere Wochen durchgezogen haben. Da wird es wohl eine Reihe von Händlern geben, die ihre Ansprüche geltend machen können.
Aber wird bei dem Kriminellen “etwas zu holen” sein?
Klar, man kann ein rechtskräftiges Urteil erstreiten, aus dem man dann 30 Jahre lang vollstrecken kann. Dabei muss man beachten, dass man als Händler mit den Kosten für den Prozess in Vorleistung gehen muss. Und auch die Kosten für Vollstreckungsversuche muss man vorschießen.
Geht der Bote in die Insolvenz, kann man die Forderung abschreiben. Lebt er unter der Pfändungsgrenze, hat man ebenfalls keine Chance, das Geld einzutreiben.
Da muss jeder Händler für sich entscheiden, wann ein solches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ware zurück erhalten
Wenn die Ware noch vorhanden ist, kann man als Händler natürlich auch diese von dem Paketboten herausverlangen. Hat er diese aber weiterverkauft, bleibt es bei den oben geschilderten Schadenersatzansprüchen.
Fazit
Gegen Betrüger kann man sich nur schwer schützen, insbesondere wenn man Zahlungsarten anbietet, bei denen man als Händler in Vorleistung tritt. Ein Risiko besteht auch beim Angebot von Lastschrift, weil der Kunde diese ohne Begründung zurückbuchen lassen kann. Händler sollten sich dieses Risiko bewusst machen und im Vorfeld schon geeignete Strategien entwickeln, wie man auf solche Vorfälle reagieren will. (mr)
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Schöne Sache, dass man mal jemanden erwischt hat.
Traurige Realität ist, dass die Staatsanwaltschaft Anzeigen am liebsten einstellt, selbst wenn der Täter auf dem Silbertablett serviert wird. Im Begründungen für die Einstellung erfinden sind sie dann immer groß, Hauptsache, man muß nicht selbst ermittelt.
Leider zahlt der ehrliche Kunde die “Betrügersteuer” mit, da man ja die Verluste mit einpreisen muß.
Zitat: “Geht der Bote in die Insolvenz, kann man die Forderung abschreiben. ”
Naja, so ganz stimmt das nicht, vielleicht auch unglücklich formuliert, denn
Forderungen aus Straftaten sind sogenannte ausgenommene Verbindlichkeiten aus der Restschuldbefreiung.
Es müssen definitiv härtere und abschreckendere Strafen für solche Betrüger her!
Traurig, aber solche Fälle sind uns schon seit vielen Jahren bekannt.
Wirklich hilfreich ist derzeit leider nur die Zahlung per Vorkasse.
Womöglich wird ja in Zukunft die Legitimation durch den Personalausweis möglich oder Pflicht (“Wunschdenken und Zukunftsmusik”).
Obwohl der Staatsanwalt nach einer Anzeige von uns klar war, dass die Ware von uns stammt (diese ist auch markiert), wollte sie diese bei einer Hausdurchsuchung nicht beschlagnahmen. Dazu hätten wir noch zusätzlich zivilrechtlich gegen den Betrüger vorgehen müssen. Das liegt im übrigen im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Täterschutz statt Opferschutz.
SEPA-Lastschrift bei Onlinehandel: bisher nur einmal passiert – eine “Kundin” hatte Olivenöl bestellt, wobei es zuvor noch einen Emailaustausch zum MHD gegeben hatte. Während das Paket noch unterwegs war, wurde der Rechnungsbetrag von der Kundin ohne Kommentar oder Nachricht bzw. Widerspruch zurückgebucht. Gerade rechtzeitig konnte das Paket noch zurückgerufen werden. Kosten für die Rückbuchung + Versand 18 Euro. Ärgerlich, aber die Ware ist gerettet worden. Ich habe keine Ahnung, wie man sich davor schützen könnte, außer diese Bezahlart nicht anzubieten.
Wir hatten eine Ausfallquote von über 50% bei Zahlung über Rechung. Egal ob Inkassobüros, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte bei Betrugsvorwürfen etc. – wir sind immer auf allen Kosten sitzen geblieben. Leider ist der Rechtsstaat hier nicht sonderlich erfolgreich, da diesen Betrügern keinerlei (wirkliche) Konsequenzen drohen: sie heben (manchmal) die Hand und (im besten Fall!!) gibt es (aber nur bei gewerbsmäßigem Betrug) Haftstrafen auf Bewährung. Dies schreckt leider nicht ab!
Nach Umstellung auf Vorkasse bei Privatkunden und Einzelfirmen sind wir dieses Problem gott-sei-dank los.