Seit Oktober 2008 wird in Europa über die Verbraucherrechterichtlinie beraten und diskutiert. 2011 ist die Richtlinie in Kraft getreten und muss von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In Deutschland liegt seit März ein Entwurf vor, der nun am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden soll.
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Auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages für Donnerstag, 13. Juni 2013 findet sich unter TOP 30:
“Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
– Drs 17/12637, 17/… –
(TOP 30, Reden zu Protokoll)”
Das bedeutet, dass an diesem Tage das Umsetzungsgesetz wohl beschlossen wird.
Über die geplanten Neuregelungen haben wir bereits in den folgenden Beiträgen ausführlich berichtet:
- Regierungsentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
- Umsetzung der VRRL: Neues zur Gewährleistung
- Umsetzung VRRL: Kundenhotlines und Kosten der Zahlungsart
- Umsetzung der VRRL: Neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Umsetzung der VRRL: Das neue Widerrufsrecht
- Umsetzung der VRRL: Die neuen Informationspflichten
- Verbraucherrechterichtlinie: Umsetzungsentwurf des BMJ
- Bundesrat fordert ausdrückliche Regelung zu Aus- und Einbaukosten
Umsetzungsgesetz liegt vor
Am 26.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird daher am 13. Juni 2014 in Kraft treten.
Über die Änderungen durch das Gesetz informieren wir Sie in einer großen Artikelreihe zur Umsetzung der VRRL.