Fast jeder zweite Online-Händler ist in den vergangenen 12 Monaten mindestens einmal abgemahnt worden – so ein Ergebnis unserer Studie „Abmahnungen im Online-Handel 2017”. Die Ergebnisse zeigen auch: Abmahnvereine werden zunehmend zum Problem für den Online-Handel.
Händler sehen sich in ihrer Existenz bedroht
Die Ergebnisse unserer Abmahnstudie liegen nun vor. Das Meinungs- und Stimmungsbild unter den Online-Händlern hat sich in den letzten zwölf Monaten nochmals verschlechtert. Grund hierfür sind die steigenden Zahlen bei Abamhnungen: 680 der 1.530 Online-Händler traf es in den vergangenen zwölf Monaten, ein Zuwachs von 4 Prozent im Vergleich zum Umfrageergebnis des Vorjahres.
Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.300 Euro fällig – theoretisch: Bei den Befragten der diesjährigen Umfrage summierten sich die geforderten Kosten allerdings auf durchschnittlich 4.700 Euro. Das liegt daran, dass etliche Umfrageteilnehmer schon mehrfach abgemahnt worden sind und zusätzlich Vertragsstrafen zahlen mussten.
Die im Wiederholungsfall fälligen Vertragsstrafen fallen deutlich höher aus und summieren sich auf bis zu 9.000 Euro. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass 51 Prozent der diesjährigen Befragten die gegenwärtige Abmahnpraxis als akut existenzgefährdend einstufen.
Abmahnvereine am Pranger: Studie untermauert DIHK-Kritik
Der Unmut richtet sich aber weniger gegen das Instrument der Abmahnung an sich. Im Fokus stehen vielmehr bestimmte Abmahnvereine, wie z.B. der IDO Verband:
„Die gängige Praxis einiger Abmahnvereine dient weniger dem fairen Wettbewerb als vielmehr wirtschaftlichen Eigeninteressen“, so Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops.
„Den abgemahnten Online-Händlern fehlt meist jeglicher Vorsatz. Es werden bewusst einfachste Fehler abgemahnt, die für den Wettbewerb nicht relevant sind, aber im Tagesgeschäft immer wieder passieren können. Es geht ganz klar darum, mit Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen Geld zu verdienen.“
Zwar mahnen Mitbewerber laut Trusted-Shop Abmahnstudie insgesamt am häufigsten ab (in 51 % der Fälle), aber sämtliche nachfolgende Plätze im „Abmahn-Ranking“ belegen Abmahnvereine. Der Abmahnverein IDO hat 22 % aller Abmahnungen ausgesprochen, was innerhalb der Vereine sogar einem Anteil von 59 % entspricht. Die Ergebnisse untermauern die Forderung des DIHK an den Gesetzgeber, den Abmahnmissbrauch einzudämmen.
Achillesferse „Widerrufsrecht“
Ein Blick auf die häufigsten Abmahngründe zeigt, dass das Widerrufsrecht bei vielen Onlinehändlern eine offene Flanke darstellt: Fast ein Viertel (23 %) aller Abmahnungen hatten Verstöße gegen das Widerrufsrecht zum Anlass – ein Plus von 6 Prozent im Vergleich zu den Trusted-Shops-Ergebnissen des Vorjahres. Dabei sind es meist Details, die beanstandet werden: Vielfach sind die Widerrufsbelehrungen unvollständig oder veraltet, eine Telefonnummer fehlt oder ist nur kostenpflichtig erreichbar, ein Muster-Widerrufsformular ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.
„Dies zeigt, dass die Komplexität der Vorschriften im Online-Handel trotz Musterformulierungen des Gesetzgebers immer noch zu hoch ist. Es ist angebracht, insbesondere die zahlreichen Informationspflichten auf den Prüfstand zu stellen“, so Föhlisch weiter.
Auch die Internethändler sehen in erster Linie den Gesetzgeber in der Pflicht, gegen den Abmahnmissbrauch vorzugehen. So führt die Forderung nach vereinfachten Gesetzen die Liste an (14 %). Auch die Anwaltskosten für Abmahnungen solten nach Ansicht der Händler gesetzlich limitiert werden (13 %). Gleich viele appellieren an die Gerichte, missbräuchliche Abmahnungen häufiger zurückzuweisen.
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Hallo,
wer kümmert sich eigentlich um die Rechte der Deutschen Onlienhändler? Wer schaut dass die Bedinungen in Zeiten Europas gleich werden? Wie kann es sein, dass jemand aus Hongkong eine Wortmarke schützt nur für Deutschland und abmahnen kann? Wie kann es sein dass wir auf dem Silbertablett präsentiert werden? Wie kann es sein dass das keiner unterbindet? Wie kann es sein dass Europäische Shops uns abmahnen können aber wir sie nicht weil sie keine Abmahnungen kennen? Wie kann es sein dass wir in Deutschland soviel Vorschriften unterliegen während der Rest Europas lediglich darüber grinst? Wo ist hier die Wettbewerbsgleichheit?
Viele Europäische Shops haben weder AGB, Widerrufserklärung, Widerrufsfomular, Impressum….
und brauchen keine Angst vor Abmahungen zu haben.
WIe kann das alles sein?
Um nur eine Frage zu beantworten: Wenn der ausländische Shop seine Waren auch in Deutschland anbietet, können Sie ihn selbstverständlich abmahnen. Nach deutschem Recht. Denn es gilt das Marktortprinzip.
Sehr geehrter Herr Räte,
Ihre Antwort begründet auf die Theorie, aber versuchen Sie einmal einen Online-Händler, der seinen Sitz in Thailand hat und in Deutschland einen Shop betreibt abzumahnen!
Können Sie mir einen Händler sagen, der seinen Sitz in Thailand hat und in nennenswerten Umfang hier Waren anbietet?
Da wünschen Ich Ihnen viel Erfolg bei einer Limited aus UK z.B.
Wo wollen sie denn diese “Firma” die es evtl überhaupt nicht gibt vor Gericht ziehen geschweige denn abmahnen.
Der Oberwitz sind dann Chinesische Firman die in Deutschland verkaufen.
Viel Erfolg beim Abmahnen
Sehr geehrter Herr Rätze,
sowohl bei eBay, als auch bei Amazon finden Sie solche Händler. Ich muss gestehen, dass auch ich dort schon eingekauft habe und mir die Ware direkt aus China geschickt wurde. Im übrigen war Thailand als Beispiel benannt, hätte auch UK, China, Russland etc schreiben können.
Hier möchte ich vielleicht mal eine Anregung für ein interessantes Thema geben. Lohnt es sich im Ausland eine Firma zu gründen und in Deutschland verkaufen, mit der Gewissheit, dass man schlecht oder gar nicht abgemahnt wird, da viele den umständlichen Weg eine Abmahnung ins Ausland zu schicken meiden, wenn es doch noch genug Händler in Deutschland gibt, die einfacher abgemahnt werden können. Alleine der Umstand, dass es schon völlig kompliziert ist Amazon abzumahnen, obwohl es genug Punkte dort gibt, wogegen Amazon verstößt.
Hallo Nicole,
die Antwort auf all Deine Fragen ist ganz leicht: Deutschland ist ein “Rechtsstaat”. Das hat einige Vorteile, leider aber auch den Nachteil, dass nun einmal ein Anwalt immer seinen Verdienst mit Rechtsstreitigkeiten hat – egal ob man gewinnt oder verliert. Und das nicht zu knapp: Ein normales Anwaltsgehalt liegt im Schnitt beim Mindestlohn – pro Minute, nicht pro Stunde, versteht sich.
Und leider kenne ich keine Partei, die irdgend etwas in dieser Hinsicht in Ihrem Wahrprogramm ändern wollte…
Rchtsstaat 🙂 Ja, man muss schmerzhaft lernen das Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat! Denn mit Gerechtigkeit hat das alles nichts mehr zu tun. Wenn eine Firma aus Hongkong!!! einem Marke nur für Deutschland schützen lässt, ist das eigentlich Erklärung genug.
Wenn das Abmahnsystem nur in Deutschalnd so existiert, dann sollten es auch nur Deutsche nutzen dürfen und das ist schon schlimm genug. Die Abmahnung die heute in großer Zahl rausgehen sind fast alle missbräuchlich und nur zum schnellen Geldverdienen der Mibewerber oder zur erhofften Schwächung des Abgemahnten. Ich kann nicht verstehen dass es uns so schwer gemacht wird, und es wir schwerer. Nöchstes Jahr kommt die Datenschutzverordnung, wer hat da was von? Die Abmahner, die werden schon die Messer wetzen, sich ins Fäustchen lachen und Musterabmahnungen vorbereiten.
Ich trau mich heute noch kaum etwas zu machen, eine falsche undbedachte Formulierung, ein falsches Wort, ein vergessenes Wort, ein vergessener Link, ein falsches Bild, eine vergessene, unvollständige Beschreibung….. das lässt sich noch lang fortsetzen. Der Rest der Welt lacht…..
In solchen Bagatellfällen sollte eine kostenlose Abmahnung vorausgehen.
Ich streite nicht ab dass es auch berechtigte Abmahnungen gibt, nein, die gibt es, aber man kann die Bagatellfälle ganz leicht ekennen und anders behandeln. Ich würde nie auf die Idee kommen jemanden wegen solcher Kleinigkeiten abzumahnen. Wenn ich so Umsatz generieren müsste, würd ich aufhören.
Ich kann nicht verstehen, warum auf diese Wettbewerbsgleichheit keiner achtet, warum müssen wir immer was anderes sein? Ich denke nur an die Rücksendekosten, was ein Theater……
@Martin Rätze
Was passiert wenn der Shop nicht nach Deutschland liefert?
Was meinen Sie mit “Was passiert, wenn der Shop nicht nach Deutschland liefert”?
Hallo Nicole,
meine 2ct zu Deinem Thema “Markenrecht”.
Ich glaube, mit Diesem Thema bist Du besser bei einem “Patentanwalt” aufgehoben. Das sind keine “echten” Anwälte, und auch nicht ganz so teuer. Das ist so eine Zusatzausbildung z.B. zu einem Ingenieur-Studium.
In welchen Regionen man Patente oder Marken anmeldet, das kann jeder frei entscheiden. Jedes Land (oder Europa) kostet (jährlich!) einzeln und man macht es nur da, wo man sich einen Vorteil erhofft. Das gilt glaube ich umgekeht für Europäer in Asien genauso.
Besser, Sie gehen zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, denn eine Marke hat nichts mit Patenten zu tun und da wären Sie beim Patentanwalt eher falsch.
Hallo Hr. Rätze,
ich bezog mich auf Ihre ertse Antwort
“Martin Rätze 27. November 2017
Um nur eine Frage zu beantworten: Wenn der ausländische Shop seine Waren auch in Deutschland anbietet, können Sie ihn selbstverständlich abmahnen. Nach deutschem Recht. Denn es gilt das Marktortprinzip.”
Aber was spielts für eine Rolle. Man kann eigentlich nur hoffen………