In Deutschland wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz reformiert. Das betrifft Online-Händler deswegen, weil sie verpflichtet werden, in Zukunft auch Altgeräte zurückzunehmen. Das Gesetz wurde am Freitag, 23. Oktober, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 24. Oktober in Kraft.
Im Shopbetreiber-Blog hat Daniel Löwer mit seinem Artikel “Sind Sie vorbereitet? Neue Pflichten für die Rücknahme von Elektro-Altgeräten” bereits ausführlich über die Pflichten des Handels zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten informiert.
Am 23. Oktober 2015, wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Gemäß Art. 7 des Gesetzes trat es am 24. Oktober 2015 in Kraft.
Das bedeutet also: Seit diesem Datum sind Online-Händler mit einer Fläche von über 400 Quadratmeter Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikprodukte verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen.
In einer weiteren Vorschrift im Gesetz heißt es zwar, dass Händler unter Umständen neun Monate nach dem Inkrafttreten Zeit hätten, geeignete Rücknahmestellen zu schaffen und zu melden, ob damit aber auch eine Verzögerung der Rücknahmepflicht einhergeht, geht aus dieser Vorschrift nicht klar hervor.
Dazu heißt es im Gesetz:
“Die Rücknahme im Fall eines solchen Vertriebs ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.”
Was halten Sie von dem Gesetz? Sind Sie vorbereitet? Sagen Sie uns gerne Ihre Meinung!
Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com
Eine Frage mal zur Verkaufsfläche bzw. Lagerfläche oder Fläche, die zum Verkauf beiträgt, bei Online-Händler: Wie ist das mit großen Regalsystemen, die mehrstöckig sind mit eigenen, mehrfach begehbaren Ebenen? Zahlen diese dort auch dazu?
Wenn ja, sind dort ganz schnell die 400 m² erreicht. Und ein Rücknahmesystem für kleinere und mittelgroße Händler dürfte wohl ein gewaltiger zusätzlicher Kostenfaktor sein.
Bei Regalen zählt jede Ebene, denn jede Ebene ist ja auch Lagerfläche. 400 Quadratmeter sind nicht viel, das ist schnell erreicht, das stimmt.
Betrifft mich zum Glück nicht, da zu klein.
Allerdings würde es mich stören, wenn es irgendwann mal soweit käme, dass ich z.B. eine Waschmaschine zurücknehmen müsste, obwohl ich die gar nicht verkaufe, da anderes Sortiment.
Vielleicht sollte eher die Gegenfrage gestellt werden, ob wir für jeden Kram ein zig seitenstarkes Gesetz benötigen, obwohl wir einfach davon ausgehen können, dass ein Weißgerät nicht in die Mülltonne gehört. Würde noch fehlen, daß der Kunde hierzu nun auch noch eine AGB-ähnliche Papierausführung erhalten muss, die er dann genausowenig lesen möchte.
Kunden wissen mittlerweile, wo die Geräte hingehören und hier sollten eher die Kunden stärker kontrolliert werden (die Müllabfuhr macht es ja schon teilweise).
Verweigerer sollten eine kleine Strafgebühr bezahlen und dann wäre die Sache auch erledigt, kann man ein 2-Zeilen Gesetz draus machen. 😉
Übrigens, seit einiger Zeit reißen sich förmlich die Stadtbetriebe und die üblichen Schrottmafiaähnlichen Strukturen darum, morgens als erstes den Elektroschrott einzusammeln und erst später kommt der Sperrmüll dran.
Hier wird schon ein ganz anderes Geschäft betrieben… 😉
@Zu den Regalen
Eigentlich wieder typisch. Denn es wird ja nur ein Gebäude mit einer Grundfläche X gemietet. Wie effizient ich es mit Regalsystemen ausstatte, sollte doch dann mir überlassen werden. Meine Meinung könnte ich natürlich etwas ändern, wenn es nur z.B. 10qm Grundfläche sind, dass Gebäude dann aber ca. 500m hoch ist… 😉
Ist genau wie mit der Verp.VO, da darf man auch kein Zeitungspapier verwenden, ohne es vorher anzumelden – Gesetzeslücken sollen gar nicht erst entstehen, obwohl man eigentlich sinnvoll an eine Sache herangehen möchte.
Allgemein denke ich, dass das E-Gesetz dahingegen dringend verbessert werden müsste, wenn man eigene Elektroartikel in den Markt bringen möchte. Hohe Gebühren und unsinnige Auflagen verhindern vieles – höre ich von vielen (mittleren) Kleinbetrieben. Es sind sogar einige ins Ausland gegangen, um diesen Kosten- und Bürokratiewahn aus dem Weg zu gehen (die verkaufen die Produkten dann aber auch nicht nach D).
Schrottfreie Grüße
Nils
Bei uns fallen nicht viele Produkte unter das Gesetz und die werden auch nicht so oft verkauft. Kann ich anbieten der Kunde dr ein Altgerät zurückgeben will kann ein Retourenlabel bei uns anfordern und dann zurücksenden?
Und wo muss ich auf diese vorgehendsweise Aufmerksam machen in der AGB? Wenn ja, bietet der TS Rechtstexter in Zukunft den Punkt an?
Guten Tag,
was ist, wenn der Shop aus einem Lager bedient wird, in dem auch sehr viele andere Artikel gelagert werden, die nicht über den Shop vertrieben werden?
Unsere Lager-/Versandfläche ist deutlich größer als 400 m², allerdings sind davon max. 5-10% Shop-Artikeln zuzuordnen.
Zählt denn die Gesamtlagerfläche oder nur die Lagerfläche für Elektroartikel? Wir haben ein gemisches Sortiment und Gartenpumpen etc. machen nur einen kleinen Teil unserer Ware aus. Insgesamt würden wir über 400qm kommen, aber Elektroware liegt auf wesentlich weniger Raum.
Eine für mich offene Frage ist auch, wie das mit den Versandkosten bei der Rücknahme ist bzw. wer die zu tragen hat. Beim stationären Handel kann ich einfach vorbeifahren, bei einem Versandhändler nicht.
Vielen Dank schon mal für die Antwort. 🙂
Ach, was würde ich mir diese Rücknahmepflicht auch für den ganzen Spielzeugelektroschrott wünschen. Vor allem bei McDonalds & Co.
Wie gestaltet es sich denn, wenn die Ware bei Amazon lagert? Und wer misst sowas nach?
Wie sieht es mit dem rechtlichen Hinweis in Online Shops aus ?
Wenn ein Händelr unter 400m2 hat muß er im Online Shop trotzdem einen Text hinterlegen, daß alte Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören und das man sie irgendwo zurückgeben kann ?
Gibt es auf meine Frage eine Antwort ? Würde mich über Hilfe freuen, danke vorab.
Hallo Herr Rätze, bei Ihrem “Mitbewerbern” Protectedshops wird zu dem Thema und dem Punkt 400 m² genau das Gegenteil behauptet, so dass die einzelnen Regalflächen nicht dazugerechnet werden, sondern nur eine Grundfläche (siehe Link: http://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/neues-elektrogesetz#EGII ).
Was ist hier nun die richtige Antwort?
Weiter möchte ich gerne noch einmal anfragen, wenn man denn unter dieser 400 m² Regelung liegt, ob damit dann auch die Registrierungspflicht wegfällt..?
Hallo Achim,
bitte entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Die Gesetzesbegründung erklärt lediglich bei stationären Händlern, dass sich die 400 qm auf die Grundfläche und nicht auf die Regalfläche beziehen. Für Online-Händler gibt es da keine so explizite Erklärung. Aus der zugrunde liegenden WEEE-Richtlinie ergibt sich auch nichts Genaueres (auch die Annahme der Bundesregierung, die 400 qm im stationären Handel bezögen sich auf die Grundfläche findet keien Stütze in der Richtlinie). Von daher muss man diese Frage wohl aktuell als ungeklärt betrachten.
Hallo Herr Rätze,
bescheidene Frage mal: Warum meinen letzten Beitrag vom 06.03.2016 wieder gelöscht…? Oder ist dieser mit der darin enthaltenen Frage zu unseriös gewesen, wenn man die Frage auf eine ihrerseitigen Behauptung mit anderen vergleicht…? Oder muß doch wieder zum wiederholten Male der Spamordner herhalten..?
Hallo Achim,
der Kommentar wartet im Backend noch auf seine Bearbeitung. Ich war in der letzten Woche nicht im Haus und habe es heute noch nicht geschafft, zu Ihrer Frage noch einmal ausführlich zu recherchieren. Bitte gedulden Sie sich noch etwas. Ich werde Ihren Kommentar dann zusammen mit meiner Antwort freischalten!
Hallo Herr Rätze,
vorab einmal ein herzliches Dankeschön für die Mühen und Recherchen.
Jedoch möchte ich noch einmal auf den zweiten Teil meiner Frage zurück kommen, da diese in diesem Zusammenhang schon explizit ist.
…”Weiter möchte ich gerne noch einmal anfragen, wenn man denn unter dieser 400 m² Regelung liegt, ob damit dann auch die Registrierungspflicht wegfällt..?”
Oh, sorry, den Teil hatte ich wohl überlesen.
Die 400qm-Grenze gilt lediglich für die Rücknahme von Geräten. Auf die Registrierungspflicht für Geräte hat das keinen Einfluss.