Heute, am Freitag, den 13. Juni 2014, ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Alle Shopbetreiber sollten ihre Online-Shops an das neue Recht angepasst haben. Ist Ihr Shop auch schon umgestellt? Wenn nicht, sollten Sie sich beeilen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Lesen Sie noch einmal alle Änderungen im Überblick.
Seit heute gilt das neue Verbraucherrecht in Deutschland. Händler hatten in den letzten Tagen alle Hände voll zu tun. Aber haben Sie alles bedacht? Ist Ihr Shop fit für die neue Rechtslage? Sind alle neuen Informationen im Shop? Sind Sie gut vorbereitet, wenn der Verbraucher einen Vertrag widerruft, der ab heute (13. Juni) geschlossen wird?
Hier noch einmal alle Änderungen im Überblick:
Die Widerrufsfrist
EU-weit gilt ab heute eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistung oder die Lieferung von digitalen Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern beginnt diese mit Vertragsschluss. Bei Warenlieferungen aber erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat, wobei es hier noch Detail-Regelungen gibt.
Das Positive in Deutschland: Es gibt keine unendliche Widerrufsfrist mehr. Vielmehr verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr, wenn der Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Alle Einzelheiten zur neuen Widerrufsfrist können Sie noch einmal in unserem Beitrag aus der Artikelreihe zur Umsetzung der VRRL nachlesen:
Auch in unserem Video-Seminar erklären wir diese Änderungen noch einmal en detail:
Die Ausübung des Widerrufsrechts
Zahlreiche Änderungen gibt es ab heute auch für den Verbraucher. Insbesondere die Ausübung des Widerrufsrechtes wird neu geregelt. Diese Neuerungen sind aber nicht nur für den Verbraucher wichtig, sondern auch für alle Online-Händler, damit Sie wissen, was in Zukunft als Widerruf zählt und was nicht.
Weiterhin nicht erforderlich ist, dass der Verbraucher seinen Widerruf begründet. Entsprechende Presseberichte waren schlicht falsch und schlecht recherchiert.
Der Verbraucher erhält z.B. ein Muster-Widerrufsformular, welches er benutzen kann, aber nicht muss. Die kommentarlose Rücksendung der Ware zählt ab jetzt nicht mehr als Ausübung des Widerrufsrechtes, weil der Verbraucher den Widerruf ausdrücklich erklären muss.
Auch hierfür haben wir noch einmal einen Detail-Beitrag geschrieben:
Neues Verbraucherrecht: Widerruf bedarf weiterhin keiner Begründung
In unserem Video-Seminar haben wir auch dazu einen eigenen Teil erstellt:
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Von besonderer Bedeutung sind die neuen und geänderten Ausnahmen vom Widerrufsrecht. So wird die Ausnahme “Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind” abgeschafft. Dafür gibt es eine neue Ausnahme für versiegelte Waren, die aus Hygienegründen nicht zur Rücksendung geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, eingeführt.
Außerdem existiert ab jetzt eine gesetzliche Definition für “Kundenspezifikationen”.
Welche Änderungen das nach sich zieht, erklären wir ebenfalls ausführlich hier bei uns im Blog:
Anhand von zahlreichen Beispielen erklären wir die neuen Ausnahmen auch in unserem Video-Seminar:
Hin- und Rücksendekosten nach dem Widerruf
Erfreulich für den Händler sind auch die neuen Vorschriften in Bezug auf die Hin- und Rücksendekosten nach dem Widerruf. Die Hinsendekosten sind weiterhin zu erstatten, allerdings mit Einschränkungen der Höhe nach.
Die Rücksendekosten trägt in Zukunft der Verbraucher, sofern er hierüber informiert wurde. Die unsägliche 40-Euro-Klausel ist seit heute endlich Geschichte.
Bestellt der Verbraucher allerdings Ware, die nur per Spedition zurückgesendet werden kann, wird die Rechtslage ungleich schwerer. Denn in diesem Fall ist die exakte Höhe der Rücksendekosten bereits vor Abgabe der Bestellung zu nennen.
Alle Einzelheiten dazu finden Sie hier:
Neues Verbraucherrecht: Hin- und Rücksendekosten nach dem Widerruf
Auch zu diesem Thema haben wir ein eigenes Video-Seminar erstellt, in dem wir auf viele Detail-Fragen eingehen. Dabei erklären wir auch ausführlich die Belehrungspflichten in Bezug auf die Rücksendekosten:
Erlöschen des Widerrufsrechtes
Bieten Sie in Ihrem Shop Dienstleistungen an? Dann kann auch zukünftig das Widerrufsrecht vor Ablauf der 14 Tage erlöschen. Allerdings gibt es auch hier Neuerungen, die Händler beachten müssen.
Zum Erlöschen des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen haben wir ein kostenloses Whitepaper erstellt, in dem wir die neue Rechtslage genauer erklären. Darin finden Sie auch Muster-Widerrufsbelehrungen für diese Fälle.
Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen (inkl. Whitepaper mit Mustern)
Digitale Inhalte
Seit heute gibt es im Online-Handel auch eine neue Produktkategorie. Bisher unterschied man lediglich zwischen Waren und Dienstleistungen. Ab heute gibt es auch noch “digitale Inhalte”. Das sind Daten, die digital hergestellt und bereitgestellt werden. Werden diese nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert, gelten eigene Widerrufsvorschriften.
Dazu zählen insbesondere Downloads, eBooks, Streaming oder Texte, die per Mail an den Verbraucher geschickt werden.
Für diese neuen Regelungen haben wir ebenfalls ein kostenloses Whitepaper mit Mustern erstellt:
Neue Widerrufsbelehrung für alle Shops
Ab heute müssen Sie in Ihrem Shop eine neue Widerrufsbelehrung verwenden. Der Gesetzgeber hat hierfür wieder ein Muster zur Verfügung gestellt.
Das korrekte Ausfüllen des Musters ist allerdings leider fast unmöglich. Selbstverständlich wollen wir Sie auch dabei unterstützen und stellen auch dafür ein kostenloses Whitepaper zur Verfügung, in dem wir die Schwierigkeiten mit dem Muster erklären und auch einen möglichen Ausweg aufzeigen:
Zur neuen Muster-Widerrufsbelehrung haben wir auch ein Video-Seminar erstellt:
Liefertermin
Neuerungen gibt es aber nicht nur beim Widerufsrecht. Auch die Informationspflichten, die Online-Händler erfüllen müssen, werden neu geregelt.
So heißt es ab heute im Gesetz, dass Sie einen Termin nennen müssen, bis zu dem Sie die Ware liefern. Aber bedeutet das Wort Termin wirklich, dass Sie ein konkretes Datum nennen müssen?
Warum das nicht der Fall ist, erfahren Sie hier in unserem Detail-Beitrag:
Wenn Sie sich die Erklärung lieber anhören möchten, haben wir auch dazu einen Beitrag in unserem Video-Seminar erstellt:
Neue Informationspflichten
Neu ist auch die Pflicht, dass Online-Händler jetzt eine Telefonnummer angeben müssen.
Nicht vergessen werden darf auch die Informationspflicht über das Bestehen der gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche, als der Gewährleistungsrechte. Hierbei ist allerdings besondere Vorsicht angesagt, da man sich sonst schnell im Bereich einer abmahnbaren Werbung mit Selbstverständlichkeiten befindet.
Weiterhin gilt natürlich: Gewährleistung ist nicht dasselbe wie eine Garantie. Aber auch für Garantien gelten neue Pflichten. In Zukunft ist gegebenenfalls auf deren Bestehen und die Bedingungen hinzuweisen. Dies stellt Händler, die viele Produkte, bei denen jeweils unterschiedliche Garantien gelten, vor enorme Herausforderungen.
Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten
Neu für alle Online-Händler ist die Pflicht, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich darüber zu informieren, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsarten bestehen.
Mehrere Fragen kann man sich zu dieser neuen Pflicht stellen:
- Reicht wirklich die Information, ob Lieferbeschränkungen bestehen oder sollten diese vielmehr aufgezählt werden?
- Was bedeutet “spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs”?
- Welche Zahlungsarten sind bei dieser Information mit aufzunehmen?
Diese Fragen erläutern wir Ihnen hier:
In unserem Video-Seminar fassen wir alle neuen Informationspflichten noch einmal im Gespräch zusammen:
Zahlartgebühren
Gleich zwei Einschränkungen erhält ab heute die Zulässigkeit von Zahlartkosten, also Gebühren, die der Händler dafür erhebt, dass der Verbraucher eine bestimmte Zahlungsart wählt.
Zum einen sind diese nur noch zulässig, wenn mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart angeboten wird. Des Weiteren ist die zulässige Höhe einer solchen zusätzlichen Gebühr auf die Kosten beschränkt, die dem Händler durch die Nutzung dieser Zahlungsart entstehen.
Zu diesem Thema und auch zur (Un-)Zulässigkeit von kostenpflichten Kundenhotlines haben wir ebenfalls ein Video-Seminar erstellt:
Wann und wie sind Informationen erfüllen?
Wichtig ist natürlich auch die Frage, wann wie ab heute Informationen im Online-Shop zu erfüllen sind. Hierbei gilt weiterhin der Grundsatz der Zweistufigkeit. Zum einen müssen alle Information im Online-Shop bereitgehalten werden und zum anderen innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens bei Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Was dies für Händler bedeutet, haben wir ebenfalls in einem Detail-Beitrag erläutert:
Und auch hierfür haben wir ein eigenes Video-Seminar erstellt:
Fazit
Wir hoffen natürlich, dass Sie jetzt schon alle neuen Anforderungen in Ihrem Shop umgesetzt haben. Sollten Sie noch nicht die neuen Informationspflichten in Ihrem Shop erfüllen oder die neue Widerrufsbelehrung verwenden, dann sollten Sie schnell tätig werden.
Belehren Sie den Verbraucher weiterhin mit der “alten” Widerrufsbelehrung, führt dies zum einen dazu, dass dem Verbraucher ein Widerrufsrecht mit einer Frist von einem Jahr und vierzehn Tagen ab Warenlieferung zusteht. Außerdem kann dies abgemahnt werden, da die “alte” Widerrufsbelehrung die neue Rechtslage nicht korrekt widergibt.
Kontrollieren Sie Ihren Shop also noch einmal, ob Sie alle Anforderungen erfüllt haben.
Weitere Whitepaper, z.B. zu den neuen Informationspflichten aber auch zu den neuen Regeln zur Abwicklung eines Widerrufs finden Sie auch hier:
Verbraucherrechterichtlinie: Kostenlose Checklisten und alle Informationen
Das gesamte Team der Trusted Shops GmbH wünscht Ihnen auch unter Geltung des neuen Rechts weiterhin viel Erfolg im e-Commerce! (mr)
naja… in den ersten 10 min hab ich bei 37 shops nur 2 gefunden, die up to date sind 😉 … ABMAHNUNG 😛
basilien gewinnt 3:1 gegen kroatien und got sei dank sind wir auch vrrl ready 🙂 … sind aber echt viele mitbewerber nicht
Also ich habe etliche Shops gefunden und finde sie noch immer… auch einige mit zu hohen Paypal Gebühren… kann uns aber nur recht sein 🙂
Aber auch eBay war hoffnungslos überfordert… wie erwartet. Jetzt wird erst einmal jeder Händler vom anderen Shop abschauen, sich angleichen, Texte anpassen und dann läuft die Sache.
@Frank
zu hohe PayPal Gebühren sind doch nur das kleinste Ding.
Einige grosse Anbieter (z.B. der scharfen preisen) haben noch gar nicht auf das neue Verbraucherrecht umgestellt.
Bin mal gespannt ob, wir in nächster Zeit etwas von entsprechenden Abmahnungen hören werden.
Ich finde es schon erstaunlich, wie sich Amazon, eBay und co. verhalten und ihre Händler ungenügend unterstützen. Was das neue Widerrufsrecht mitsamt dem Widerrufsformular betrifft, gibt es ja wirklich noch kein Statement… Und wieviele Anwälte bis heute früh am Screenshots machen und Textbausteinepuzzlen waren, will ich garnicht wissen… die Dummen sind v.a. wieder die kleineren Händler.
Kann mir jemand sagen, ob unter diesen gängigen Zahlungsarten außer Lastschrift und Kauf auf Rechnung auch sofortüberweisung.de oder billsafe geht?
Hallo,
vielen Dank für die Infos.
Eine Frage habe ich aber noch. Gilt das neue Widerrufsrecht jetzt auch für Pflanzen oder gehören sie zu den schnell verderblichen Waren? Wir betreiben einen Shop mit Rhododendron.
Über eine möglichst schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich den Shop noch diese Woche online setzen möchte.
Herzliche Grüße aus dem Ammerland
Birgit Hobbie