Bereits im März wurde das Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet verabschiedet. Zum 1. August 2012 ist dieses in Kraft getreten. Alle Online-Händler sind davon betroffen, da Bestell-Seiten umprogrammiert und Bestell-Button umbeschriftet werden. Andernfalls drohen Abmahnungen und mit Verbrauchern können keine Verträge mehr geschlossen werden.
Ist Ihr Shop für die Neuregelung gerüstet?
Seit 1. August 2012 müssen in jedem Online-Shop auf der Bestell-Seite die folgenden Informationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise dargestellt werden:
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- Gesamtpreis
- zusätzlich anfallende Versandkosten
- Mindestlaufzeit des Vertrages
Diese Informationen müssen dabei sowohl zeitlich als auch räumlich unmittelbar vor dem Bestellbutton stehen. Die Gesetzesbegründung spricht davon, dass die Unmittelbarkeit nicht mehr gegeben ist, wenn zwischen den Informationen und dem Button weitere trennende Gestaltungsmittel vorhanden sind.
Beschriftung des Bestell-Button
Außerdem muss die Beschriftung des Buttons angepasst werden, mit dem der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt.
In § 312g Abs. 3 Satz 2 BGB ist „zahlungspflichtig bestellen“ als eine Möglichkeit der Buttonbeschriftung explizit genannt. Alternativ ist die Schaltfläche so zu beschriften, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner vertragsrelevanten Erklärung eindeutig und unmissverständlich darüber informiert wird, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst.
Die Gesetzesbegründung nennt für solche anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
- „kostenpflichtig bestellen“
- „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
- „kaufen“
Nicht zulässig sind hingegen:
- „Anmeldung“
- „Weiter“
- „Bestellen“
- „Bestellung abgeben“
Kostenlose Whitepaper
Zur Button-Lösung haben wir 2 kostenlose Whitepaper erstellt:
Fazit
Alle Händler, in deren Shops die Bestell-Button noch nicht umbeschriftet sind, können mit Verbrauchern keine wirksamen Verträge mehr schließen. Außerdem stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar, der abgemahnt werden kann.
Sind die Pflichtinformationen nicht oder nicht vollständig oder nicht hervorgehoben dargestellt, kann dies ebenfalls abgemahnt werden. Einen Einfluss auf den wirksamen Vertragsschluss hat dies aber zunächst nicht. (mr)
In allen Verkäuferforen und Blogs wird die Zeit quasi minütlich heruntergezählt. Auch wenn gerade die Frage nach den “wichtigsten Merkmalen” großes Kopfzerbrechen bereitet und jeder seinen Online Shop so gut wie möglich rüstet gegen die drohenden Abmahnwellen – so stellt sich doch der ein oder andere eine ganze andere Frage:
Amazon und eBay schweigen auch 12 Stunden vor Umstellung und lassen tausende Händler im ungewissen. eBay geht sogar noch einen Schrtitt weiter und verkündet jüngst, dass nun die Button Lösung umgesetzt ist für das Einstellen von Artikeln. Makaber, dass eBay nun den gesetzlichen Forderungen entspricht bei den Verkäufern aber keine Button Lösung umgesetzt wurde.
Diesen Beitrag habe ich verfasst während ich zwischen ahnungslosen eBay Supportmitarbeitern in der Warteschleife hin- und hergereicht wurde.
Die Button Lösung ist nicht nur ein Armutszeugnis für einen mangelhaften Gesetzesentwurf sondern zeigt mal wieder ganz deutlich wie selbst große Verkaufsplattformen wie Amazon und eBay mit Ihrer eigentlichen Kundschaft – den Händlern umspringt.
23:30 habe ich einen Termin – Alle Auktionen und Artikel bei Amazon und eBay einstellen – vorher noch meine Amazon Aktien verkaufen.
Und dann gespannt zuschauen wie die ersten gerichtlichen Eilverfahren durchgewunken werden. Sieht nach einem übetriebenen Szenario aus es spricht aber alles dafür, dass es genau so kommt.
An dieser Stelle Dank für die umfassenden und ausführlichen Infos auf Ihrer Seite.
Warten wir nun mit Spannung auf die ersten Details zu den “wesentlichen Merkmalen”, die die Rechtsprechung sicher bald nachlegen wird.
Ich bin auf die ersten Garagenshops die wegen unterschiedlicher Meinung zu den wesentlichen Artikelmerkmalen andere Händler abmahnen. Seriöse Händler machen dies denke ich nicht.
Irgendwelche Vorschläge, wie solche Button-Beschriftungen auf Englisch lauten könnten oder kann man stillschweigend davon ausgehen, dass deutsche Verbraucher stets die deutschsprachige Version der Website benutzen?
Vielen Dank für die Dokumentation.
Es haben sich nur 2 Fehler meiner Meinung nach eingeschleust.
Ihr schreibt in eurer Musterseite
http://www.shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2012/06/120612_Muster-Bestellseite.pdf
auf dem Button “zahlungspflichtig bestellen”, was aber ja laut eurer Dokumentation nicht erlaubt ist.
Des weiteren fehlt auf der Musterseite das ausgeschrieben Widerrufsrecht, was vorher doch auf der letzten Seite Pflicht war. Nicht nur verlinkt sondern komplett ausgeschrieben.
@Heiko
Die Button-Bezeichnung “zahlungspflichtig bestellen” steht explizit im ab Morgen geltenden § 312g Abs. 3 BGB. So steht es auch in unseren Beiträgen, z.B. in dem oben.
Das Widerrufsrecht musste noch nie (!) vollständig ausgeschrieben auf der letzten Bestellseite stehen.
@Fabian Salomon
Nach diversen Meinungen von Kanzleien reicht die entsprechende Übersetzung.
Kaufen ist erlaubt also auch Purchase oder Buy für die englischsprachigen Checkout. Ansonsten noch ein Fähnchen vor den Button für die ganz Dummen, damit sie wissen welche Sprache sie gewählt haben.
Unserer Programmierer sind gerade fleißig dabei die Button-Lösung anzupassen. Vielen Dank für die Infos!
ist “jetzt kaufen” anstatt “kaufen” auch zugelassen?
Also, ich sehe da keine Probleme. Was meint ihr?
Meine “Meinung” ist, dass “Jetzt Kaufen” auch deutlich macht, dass man “zahlungspflichtig bestellt”.
Dank der Buttonlösung sind die Conversion-Tests der letzten Jahre hinfällig. Ich bin der Meinung, dass dennoch jeder Online-Shop selbst testen muss, welcher Button am besten funktioniert. Eine allgemeinverbindliche Aussage, welcher Text besser funktioniert, kann es nicht geben bei unterschiedlichen Zielgruppen.
Haben Kunden im europäischen Ausland oder weltweit ein Rückrittsrecht, wenn sie in einem deutschen Internet-Shop einkaufen???
Seht geehrter Herr Martin Rätze,
vielen Dank für die schnelle und aufklärende Antwort.
Ich hatte das “paar Beispiele” in ihrem Text überlesen und bin davon ausgegangen das die drei angegeben Möglichkeiten die einzigen sind.
Ich finde leider im Gesetzes Text die Beispiele nicht. Hätten Sie für uns vielleicht noch den Link zu den Beispielen? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.
Gruß Heiko Grieff
@Heiko Grieff
Diese Beispiele finden sich in der Gesetzesbegründung. Dort stehen nicht nur die hier aufgezählten Positiv-, sondern auch die aufgezählten Negativbeispiele drin.
Den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Begründung finden Sie hier: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE_Buttonloesung.pdf?__blob=publicationFile
@krueger
soweit mir bekannt gilt bei dem Kauf aus dem Ausland deutsches Recht. In Bezug auf die Schweiz hatte ich in diesem Zusammenhang gelesen, dass also theoretisch auch Schweizer Shops die Button Lösung umsetzen müssen wenn sie nach Deutschland liefern.
Hallo zusammen,
man sollte vielleicht ersteinmal eine Umfrage in Deutschland starten, ob die Kunden überhaupt wissen, was “zahlungspflichtig bestellen” heißt. Zumal könnten ausländische Kunden auch schnell verwirrt werden, da andere Wörter wie “kaufen, bestellen, …” eindeutiger sind (gerade in der Übersetzung). Eine Umfrage hierzu wäre mal wirklich interessant, was die Kunden sich darunter vorstellen und welche Formulierung sich die Kunden lieber wünschen. 😉
Eigentlich sollte alles viel einfacher geregelt sein, mit einem Satz und einem Link auf eine staatliche Internetseite: z.B. “Sie kaufen/bestellen hiermit nach dem deutschen BGB und EU-Recht, welches Sie hier einsehen können/müßen.” Den muß jeder bestätigen, fertig. Alle Händler werden dann noch informiert, wenn der Gesetzestext verändert wurde oder es steht direkt ein akt. Datum mit dabei.
Macht zwar vielleicht einige Anwälte arbeitslos, aber es wäre für alle eine riesen Erleichterung und bringt uns alle ein wenig vom typisch deutschen Bürokratismus weg. 😉
Herzliche Grüße
Nils
Ich möchte mich ebenfalls für die genaue Berichterstattung und die nützlichen Whitepaper zur Button-Lösung bedanken. Im Grunde haben Sie so jedem Shop-Betreiber eine Do-It-Yourself-Anleitung gegeben und sicher einige Tausend Euro Abmahnkosten abgewehrt. Vielen Dank!
Hallo,
auch von meiner Seite vielen Dank für die ausführlichen Infos, die ja schon länger hier im Blog zu finden sind. Besonders die Musterseite von TrustedShops fand ich hilfreich – sie hängt auch immer noch neben dem Monitor 😉
Jetzt hat’s noch knapp eine halbe Stunde Zeit, die Server sind aktualisiert. Jetzt heißt’s abwarten und Tee trinken. Bin sehr gespannt, wie sich das alte “Jetzt bestellen” gegenüber “Kaufen” auf die Conversion auswirkt. Oder ob der Kunde versteht, dass die AGB jetzt weiter oben zu bestätigen sind … und natürlich, ob und wann wir die ersten böse Briefe von irgendwelchen Anwälten bekommen 😉
Viele Grüße,
Sebastian
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit virtuell auszuwandern aus dem nicht mehr zu ertragenden Deutschland und dessen Internetgesetzgebung ?
Oder hat man nur die Wahl die PIRATEN zu wählen in der Hoffnung das wenigstens dort noch ein paar Vernunftbegabte Wesen übrig geblieben sind ?
GUTE NACHT !
Ich bin auf die Gerichtsurteile zu diversen Umsetzungen der Buttonlösung in verschiedenen Shops gespannt. Insbesondere könnte ich wetten, dass alle Buttons ohne das Wort “zahlungspflichtig” bzw. “kostenpflichtig” von den Gerichten einkassiert werden.
Mein Favorit für den Button, der als erster eingesackt wird: “Kaufen”. Wird daraus wirklich für den Durchschnittskonsumenten klar, dass er genau dann eine Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er den Button drückt? Immerhin konnte er jahrelang gefahrlos auf “Sofort kaufen” klicken, ohne dass damit wirklich etwas gekauft wurde. Der tatsächliche Kauf wurde dann erst durch “Kauf bestätigen” oder ähnliches abgeschlossen.
Bei Amazon hat man seit gestern Nacht gleich die Qual der Wahl:
“Jetzt kaufen” oder doch lieber (kostenlos) “Bestellung abschicken”
Zwei Buttons auf der Bestellabschlusseite – laut Technik arbeitet man an dem Fehler.
Eigentlich ein Armutszeugnis, dass hier am produktiven System Änderungen umgesetzt werden.
Moin,
wie verhält es sich mit Buchungsseiten(für Reisen etc.)? Insbesondere, wenn die Vertragsannahme (zB. wegen der Verfügbarkeit) erst nach absenden der Buchung durch den Kunden und durch eine extra Mail des Anbieters erfolgt
Die ganze Ausführungen passen primär auf Kaufverträge und Verträge die mit dem Absenden durch den Kunden bereits geschlossen werden……
Ich bin auch gespannt, wann die ersten eBay Händler abgemahnt werden. Schließlich ist bei eBay der Sofort-Kaufen Button oben und erst wenn man nach unten scrollt, kommt man auf die Angebotsdetails.
In eBay Foren macht sich schon Frust breit. Und was macht eBay? Sie haben ihre eigenen Butons angepasst (die Buttons die der Verkäufer klickt, wenn er bei eBay einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nimmt), aber nichts an der Bestellseite geändert…
Hallo,
ich finde die Hinweise und Tips interessant, aber wie immer, die Großen lässt man laufen und die kleinen hängt man …
Wie oft noch: Amazon und ebay interessieren deutsche Gesetze nicht, da sie Ihren Firmensitz in Luxemburg bzw in der Schweiz haben.
Für Marketplace Verkäufer und/oder ebay Händler mit deutschem Firmensitz gilt die Regelung aber sehr wohl, so daß hier wohl nur angeraten werden kann, die Plattformen bis zur Rechtskonformen Umsetzung nicht mehr zum Verkauf zu benutzen, oder eben Abmahnungen zu riskieren…
Als Shopbetreiber der die Regeln mühsam und kostenaufwendig brav umgesetzt hat, kann ich nur hoffen, daß auf alle die es nicht getan haben entsprechend etwas zukommt. Ich finde es nämlich sehr schade, daß ich mich an Gesetze halten muß, die anderen völlig egal sind, und jene auch noch schmerzbefreit munter weiter Umsatz machen während mir Kosten entstehen und Kunden flöten gehen…
@Kai: Deine Frage (wie verhält es sich mit Buchungsseiten(für Reisen etc.)? Insbesondere, wenn die Vertragsannahme (zB. wegen der Verfügbarkeit) erst nach absenden der Buchung durch den Kunden und durch eine extra Mail des Anbieters erfolgt) finde ich ebenfalls sehr spannend.
Ich würde mich freuen, wenn Herr Rätze oder einer der Co-Autoren dazu etwas sagen könnte.
@Kai
@Birger
Die Button-Lösung gilt für alle Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Dies betrifft also auch Reisen. Auf die Art und Weise der Vertragsannahme kommt es dabei zunächst nicht an.
Hallo Herr Rätze, vielen Dank für Ihre umgehende Antwort.
Die erste Abmahnung scheint es ja schon zu geben:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/button-loesung-erste-abmahnung-wegen-nicht-umgesetzter-button-loesung-bereits-ein-tag-nach-inkrafttreten
Wie es scheint, ist es ja aber eine Gegenabmahnung. Wer selbst abmahnt und seinen Shop nicht in Ordnung hält, muss sich nicht wundern, dass hier zum Gegenschlag ausgeholt wird.
@Martin Rätze:
Ich finde, beim Artikel verliert man schnell den roten Faden. Deswegen war mir das nicht so ganz so bewußt.
Aber mal eine andere Frage. Da ja die wesentlichen Merkmale nicht definiert sind: Inwieweit kann man den §5 (1) 1 hier heranziehen?
Zitat:
“die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;”
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
Ich finds nicht schlecht, dass es ein paar härtere Gesetze gibt.
Aber ehrlich gesagt, hatte ich bisher noch keine Probleme gehabt. Die shops auf denen ich war, sind sehr gut aufgebaut und ich erhalte am Ende eine Zusammenfassung der Kosten.
Aber einen Onlineshop sollte man durchaus pflegen. Ein Geschäft mit Laden muss man schließlich auch ab und zu putzen 🙂
Amazon scheint es immer noch nicht auf die Reihe bekommen zu haben. Bestellt man eine Auswahl an Artikeln, findet sich oben der Button “Jetzt kaufen”, scrollt man nach unten, findet sich ein Button “Bestellung abschicken”. Das kann der Gesetzesvorgabe doch nicht entsprechen, scheint aber nicht zu interessieren. Macht das ein kleiner Onlinehändler, gibt es gleich eine Abmahnung.
das whitepaper ist schon etwas komisch, weil:
so richitg steht da nicht drin dass hier Bilder am start sein müssen, trotzdem wird vorgeschlagen dass Bebildert wird. Wie soll man das mit Varianten machen wenn die Shoplösung hier gar keine oder nur rudimentäre Bilder (also immer nur das kategoriebild) zulässt?
Die Button-Lösung ist ja prinzipiell nicht unbedingt verwerflich (abgesehen von der wahrscheinlich sinkenden Conversion), da sie auch den unachtsamen Kunden zumindest in der Theorie etwas besser schützt … nur, was bringt es den Shop-Betreibern? Es ist ja ständig die Rede von Verbraucher-Schutz, Schutz gegen Abofallen etc. Aber ergeben sich für Shop-Betreiber daraus auch Konsequenzen bzw. neue Rechte? Beispielsweise das Recht, Nicht-Zahler jetzt auf die Zahlung verklagen zu können, da nun nachweislich ein gültiger Vertrag geschlossen wurde? Schließlich gibt es ja jetzt durch die eindeutige Beschriftung keine Ausrede mehr für den Kunden, er hätte es nicht gewusst, oder gedacht, es wäre kostenlos…? Neben der befürchteten Abmahnwelle gegen Shop-Betreiber könnte damit ja auch eine Klagewelle gegen Verbraucher losgetreten werden… Was denken Sie und was sagt das Gesetz dazu?
@Stefan
Kunden, die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben, konnten bereits vor dem Gesetz auf Zahlung verklagt werden. Eine – vertragsrechtliche – tatsächliche Änderung bringt das Gesetz auch nicht wirklich mit sich. Bezogen auf die Abofallen kamen dort nach ganz herrschender Ansicht bereits vor dem 1. August keine Verträge zustande.
Im Online-Shop ist es ja (meist) auch so, dass nicht der Klick auf den Button einen Vertrag und damit eine Zahlungsverpflichtung auslöst, sondern erst eine nachgelagerte Handlung (z.B. Auftragsbestätigung) des Unternehmers den Vertrag entstehen lässt. Und vorher muss auch kein Verbraucher zahlen.
Herr Rätze, mir ging es nicht um die Anwendbarkeite als solches. Davon bin ich uasgegangen, sondern ganz konkret passen die neuen Button-Beschriftungen nicht auf Reisen 😉
@Kai
Aber z.B. “kostenpflichtigen Vertrag schließen” würde ja auch auf reisen passen. Aber auch “kostenpflichtig buchen”, “Reise zum genannten Preis buchen” oder was es da noch alles für Möglichkeiten geben mag, passen ja schon.
Als neuer und kleiner Shop hat man gleich mit dieser tollen Button-Lösung und der “falschen” Buttonbeschriftung (gottseidank jetzt “kaufen”, statt wie davor “kostenpflichtig bezahlen”) Kunden irritiert und verloren.
Hallo auch,
ich habe eine Frage zu dem Thema:
Wenn in einem Bereich meiner Website Druckexemplare von Broschüren bestellt werden können – größtenteils kostenlos, teilweise aber auch gegen eine Schutzgebühr von z.B. 5 Euro – muss dann der gesamte Bereich inkl. Bestellprozess gemäß der Button-Lösung gestaltet sein? Oder welche rechtlich Grundlagen muss ich dort berücksichtigen?
Vielen Dank für ein kurzfristiges Feedback!
Karl
Was mich interessiert:
Muss jetzt grundsätzlich eine Schaltfläche her?
Wir verkaufen nur einen Artikel, mehr als Werbung mit Mehrwert für den Käufer 😉
Bis jetzt haben wir für die Bestellung nur eine Mailadresse angegeben und dann mit einer vorformulierten Mail mit allen Informationen geantwortet.
Hat der Kunde diese als Bestätigung zurück geschickt ging der Artikel raus.
Müssen wir jetzt auf Krampf eine Schaltfläche einbauen?????
Bilanz. Und war das jetzt ein Erfolg, die Buttonlösung ?
Der VZBV hat in einer Untersuchung festgestellt, dass die Button-Lösung ihre Wirkung zeigt. Der Bericht ist zwar schon vom 28. August 2012, einen aktuelleren Beitrag habe ich jetzt aber nicht auf der Website des VZBV gefunden.
http://www.vzbv.de/10175.htm
@rätze
Man muss nicht auf jeden Spam-Kommentar antworten… Wertet diese nur auf – reicht schon, wenn man diese veröffentlicht…
Muss ich wenn ich den Bestellprozess per e-mail ablaufen lasse auch eine Buttonlösung einfügen ? Ist ja nicht sinnvoll oder ?
Hallo und guten Tag,
gibt es denn schon Gerichtsurteile zu den “wesentlichen Merkmalen” ,welche ja seit dem 1. August 2012 direkt vor dem “Zahlungsabschluss” nochmals detailliert aufgeführt werden müssen?
Na, halt die Merkmale, die für die Ware wesentlich sind. Kommt halt auf die Art der Ware an, die man verkauft. Da helfen dann auch keine Gerichtsurteile weiter. Was nützt dem Handy-Verkäufer, ein Gerichtsurteil, welches sich auf den Verkauf von Dachpfannen bezieht?
hab da auch mal eine Frage .
Betrifft zb.Amazon.,Weltbilt usw.
Kann die Ware noch nicht einmal in
den Warenkorb legen.
Bei anderen Onlineshops hab ich keine Probleme.
Hat das auch damit was zu tun?#
Mit diesem Button?
Wäre froh,wenn man mir weiter helfen könnte
Vielen Dank im Vorraus
Fällt die GEZ nicht auch unter dieses Gestz? Ich hab heute mal nachgeschaut, wie die Anmeldung bei denen aussieht, weil sie mir trotz schon vor Monaten beantragter Befreiung(Student) Geld abgebucht haben.
Der Button, mit dem man seine Daten etc. letztendlich abschickt heißt auch nur “Anmelden”.
Oder ist das legal, weil der Vertrag mit der GEZ in deren Augen sowieso schon rechtskräftig ist und die Leute keine andere Wahl haben als schön brav ihre Kontodaten einzuhacken?
@Dominik
Die Rundfunkgebührenpflicht ist kein Vertrag. Die Pflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, ähnlich wie bei Steuern. Insofern findet die Button-Lösung hier keine Anwendung.
danke für die tollen infos! gilt das ganze auch für österreichische websites?
Hallo, wir planen in kürze einen Shop für unser Ladengeschäft. Uns gefällt PrestaShop sehr sehr gut. Auch ein Layout ist schon gefunden und die ersten 50 Artikel eingetragen. Wie wir aber jetzt feststellen mussten ist PrestaShop nicht ohne weitere Module Rechtskonform für den Deutschen Markt. Die Einbindung der Module klappt aber nicht mit allen Templates so das wir nun nach einer Lösung suchen die es erlaubt PrestaShop zu nutzen und die One Button Lösung zu umgehen.
Folgende Ideen / Möglichkeiten sind mir eingefallen.
1. Shopfunktion nur für Registrierte Kunden erlauben.
2. AGB Vermerkt bzw. Bestellvermerk das der Kunde die Bestellung erst mit der Email bestätigen muss. ( Hier wird alles korrekt angezeigt )
3. Shop nicht öffentlich machen sondern nur ausgewählten Kunden.
4. Bestellablauf als eigenes Modul programmieren ( Kompetenz vorhanden ) und abgetrennt von PrestaShop realisieren.
Was haltet ihr davon und gibt es mit einer dieser Möglichkeiten einen weg es zu umgehen?
Freue mich auf euer Feedback.
Vielleicht findet sich ja noch der ein oder andere PrestaShop nutzer der Interesse an Punkt 4 hat. Evtl. macht es dann Sinn so eine Funktion anzupassen.
Grüße
Max
@Max
Welches Modul ist konkret gemeint? Mir ist GermaNext bekannt, mit welchem wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Es ist kostenlos und hat einen schönen Checkout, der kompatibel mit der Buttonlösung ist.
Eine Eigenentwicklung ist natürlich auch möglich. Zu beachten sind in diesem Fall insbesondere die umfangreichen Anforderungen der Buttonlösung (siehe z.B. http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/12/kostenloses-whitepaper-bestellseite-button-loesung/).
Ich habe bei Shop 24 zwei CDs bestellt da stand auch zahlungspflichtig bestellen was kommt da jetzt auf mich zu habe voll die Panik
ja andrea, du wirst staunen – mir ist soeben das gleiche passt. echt ein großer schreck!! aber zum glück passt ja jetzt wieder alles!
Toller Beitrag.