In vielen Online-Shops ist das Feld “Telefonnummer” im Bestellprozess ein Pflichtfeld. Zunehmend entwickelt es sich außerdem zur gängigen Praxis, die Nummer gut sichtbar auf dem Paket anzubringen. Einige Versanddienstleister fordern diese Vorgehensweise explizit mit der Begründung einer angeblich vereinfachten Zustellung.
Doch wie steht es hierbei eigentlich mit dem Datenschutz?
Im deutschen Datenschutzrecht gilt das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG). Das bedeutet, dass grundsätzlich so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben sind. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten muss darüber hinaus immer durch ein Gesetz erlaubt sein oder es muss eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen.
Erlaubte Datenweitergabe zur Vertragserfüllung
Gesetzlich erlaubt ist das Erheben, Speichern und die Weitergabe personenbezogener Daten beispielsweise nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, wenn es zur Erfüllung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, also z. B. des Kaufvertrages bei einem Online-Kauf, erforderlich ist.
So ist es etwa zur Abwicklung eines Kaufvertrages im Versandhandel zwingend erforderlich und demnach zulässig, die Adressdaten des Bestellers zu erheben und an den Versanddienstleister weiterzugeben, da die Ware ansonsten nicht zugestellt werden kann und eine Vertragserfüllung nicht möglich wäre.
Ebenso ist das Erheben der Kontodaten des Bestellers und deren Weitergabe an die Hausbank des Online-Händlers zulässig, wenn dies zur Abwicklung der Zahlung erforderlich ist, z. B. wenn Bankeinzug als Zahlungsmethode vereinbart wurde.
Telefonnummer erforderlich zur Vertragserfüllung?
Fraglich ist in diesem Zusammenhang allerdings die inzwischen offenbar gängige Praxis einiger Versanddienstleister, für die Zustellung von Warenlieferungen auch die Telefonnummer des Empfängers vom gewerblichen Versender zu verlangen.
Eine Telefonnummer kann selbstverständlich in bestimmten Fällen zur Vertragsabwicklung durchaus hilfreich und unter Umständen sogar erforderlich sein, beispielsweise bei der Bestellung von Waren, die durch eine Spedition ausgeliefert müssen. Wenn der Spediteur mit dem Kunden den Liefertermin abstimmen muss, kann die Telefonnummer der ordentlichen Vertragsabwicklung dienen, und die Weitergabe demnach vom Gesetz abgedeckt sein.
Für die Zustellung einer normalen Warenlieferung ist eine Telefonnummer hingegen in aller Regel nicht erforderlich, so dass möglicherweise bereits die Erhebung der Telefonnummer als Pflichtangabe im Bestellprozess gegen das Datenvermeidungsprinzip verstößt.
Zwingend erforderlich ist lediglich die Anschrift des Empfängers, ohne die der Versanddienstleister die Lieferung nicht zustellen kann. Auch ist die telefonische Abstimmung eines Liefertermins bei der Auslieferung von Paketsendungen im Normalfall nicht erforderlich und zudem absolut unüblich.
Versanddienstleister fordern Telefonnummer
Dennoch fordern einige Versanddienstleister von gewerblichen Versendern zusätzlich zur Lieferadresse grundsätzlich auch die Telefonnummer des Empfängers. Begründet wird dies mit einer Vereinfachung der Zustellung, sollte der Kunde bei der Auslieferung nicht angetroffen werden. Ob dieses Argument allerdings schwer genug wiegt, um das schutzwürdige Interesse des Betroffenen, dass seine Telefonnummer nicht weitergegeben wird, zu übertreffen, ist fraglich.
Die Fälle, in denen die Telefonnummer tatsächlich für diesen Zweck zum Einsatz kommt, scheinen angesichts der praktischen Erfahrungen mit Paketzustellern zudem eher die Ausnahme zu sein. In der Praxis werden stattdessen häufig mehrere Auslieferungsversuche unternommen, die teilweise mit Benachrichtigungen angekündigt werden oder die Pakete werden einfach vor der Tür abgestellt oder beim Nachbarn abgegeben (mehr zu diesem fraglichen Vorgehen finden Sie hier).
Telefonnummer auf dem Paket
Darüber hinaus wird von den Versanddienstleistern in aller Regel verlangt, dass die Telefonnummer auf dem Adresslabel des Pakets oder dem Paketschein gut sichtbar aufgedruckt wird. Mag die Weitergabe der Telefonnummer an den Spediteur oder Zusteller vielleicht noch der Abwicklung des Vertrages dienen und damit vom Gesetz abgedeckt sein, so bestehen diesbezüglich doch erhebliche Zweifel für das sichtbare Anbringen der Nummer auf dem Paket.
Wird die Telefonnummer des Kunden für jedermann sichtbar auf dem Paket abgedruckt, so stellt dies unter Umständen nicht mehr nur eine Weitergabe an den Versanddienstleister dar, sondern, wenn man die gängige Praxis einiger Zusteller betrachtet, die Pakete oft einfach vor der Haustür ablegen, eine Weitergabe an einen unbestimmten Personenkreis, die im Grunde schon fast mit einer Veröffentlichung vergleichbar ist.
Konkrete Probleme in der Praxis
Auch werden Pakete regelmäßig von Zustellern bei Nachbarn abgegeben, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist. Auf diese Weise kommen möglicherweise Menschen an die Telefonnummer des Kunden, die diese gar nicht bekommen sollten. Konkrete Fälle, in denen dieses Vorgehen in der Praxis zu Problemen führte, sind bereits bekannt.
So ist auch Trusted Shops der konkrete Fall eines Shops bekannt, in dem ein Nachbar das Paket einer Kundin, auf dem eine Handynummer aufgedruckt war, entgegen genommen hatte und diese daraufhin mit Telefonanrufen belästigte.
Hier hatte die Kundin sicherlich ein schutzwürdiges Interesse daran, dass sie nicht durch Telefonanrufe belästigt wird, das dem Interesse an der Klärung etwaiger Versandprobleme auf telefonischem Weg überwiegt. Die Kundin sah hierin daher völlig zu Recht einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
Folgen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen drohen Bußgelder durch Datenschutzbehörden von bis zu 300.000 € oder in Einzelfällen sogar darüber. Außerdem sind Unterlassungsklagen der Betroffenen möglich und unter Umständen auch Abmahnungen von Mitbewerbern.
Auch wenn Shopbetreiber möglicherweise nur die Vorgaben des Versanddienstleisters erfüllen, so sind sie als verantwortliche Stelle für die Datenerhebung letztlich für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Weitergabe der von ihnen erhobenen Daten verantwortlich.
Praxistipp
Ist die Telefonnummer zur Erfüllung des Kaufvertrages erforderlich (z. B. bei Lieferung per Spedition), so kann ihre Erhebung als Pflichtangabe im Bestellprozess und die Weitergabe an das Transportunternehmen zulässig sein. Ist dies jedoch nicht der Fall, könnte schon die obligatorische Erhebung der Nummer ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen darstellen. Bestehen daher Zweifel an der Zulässigkeit der Erhebung der Telefonnummer, sollte diese grundsätzlich eine freiwillige Angabe im Bestellprozess sein.
Darüber hinaus sollte jeder Online-Händler wissen, wie sein Versanddienstleister mit den Daten seiner Kunden verfährt. Verlangt dieser zwingend auch eine Telefonnummer der Empfänger zur Abwicklung von Lieferungen, sollte im Zweifel für die Weitergabe an den Versanddienstleister, sowie auch für den Aufdruck der Nummer auf dem Paket eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden (z. B. mittels einer Check-Box) eingeholt werden.
Wir hatten etwas in der Art bei uns auch, aber direkt nach dem ersten Hinweis eines Kunden geändern =) (Es wird ein Aufkleber mit bei dem Lieferschein erstellt für das Paket). und zwar ist die Variable “ebayname” bei Afterbuy, für den klar ebayNamen des Kunden, kommt er allerdings von Amazon oder vom Shop wird dort die E-Mail Adresse angeben.
Dieses haben wir nun einfach mit der AfterbuyID versehen, so können wir Intern damit Umgehen, externe sehe einfach nur eine Nummer… =)
Auf dem Paket sollte nur Empfänger Plus Adresse stehen, alles weitere sollte da nicht drauf…
Wir haben die Telefonnummer deswegen als Pflichtfeld im Bestellablauf, damit wir den Kunden anrufen können, falls seine eMail-Adresse z.B. falsch ist. Da unsere Kunden häufig als Gast bestellen, ohne dass sie ein Kundenkonto eröffnen müssen, kommt es gar nicht so unhäufig vor, dass bei der eMail-Adresse ein Fehler auftaucht.
Da in einem unserer Shops Softwarelizenzkeys verkauft werden und es sich damit um rein virtuelle Produkte handelt, ist ein postalisches Versenden nicht nötig, sondern die Rechnung und der Lizenzkey wird dann per eMail an die entsprechende, hinterlegte Adresse gemailt.
Gibt es hierfür dann ein datenschutzrechtliches Problem mit der Telefonnummerabfrage?
@Tobias Faust
Wird das gekaufte Produkt per E-Mail zugestellt, haben Sie zwar nicht das Problem der Weitergabe der Telefonnummer, doch auch in diesem Fall ist die Nummer zur Vertragsabwicklung grundsätzlich nicht erforderlich und ihre Erhebung als Pflichtangabe im Bestellprozess daher möglicherweise problematisch. Beim Argument, dass die Telefonnummer zwingend notwendig ist, weil die E-Mail-Adresse fehlerhaft sein könnte, ist zweifelhaft, ob dieses schwer genug wiegt, um die obligatorische Erhebung der Nummer zu rechtfertigen.
Also GLS verlangt erst bei Adressen die nicht gefunden wurden oder fehlerhaft sind eine Telefonnummer, diese wird zwar nur intern übermittelt, gelangt jedoch bis zum Zusteller und diese sind manchmal auch zwielichtige Typen. Bei DHL-Auslandspaketen wird die Telefonnummer standardmäßig direkt mit aufs Label gedruckt, dies kann man jedoch unterbinden. Andererseits ist das Geheule der Kunden wieder groß, wenn sie für zurückgelaufenen Pakete dann nochmal Porto zahlen sollen, eine Telefonnummer hätte dies vielleicht verhindert. Zudem möchte ich nicht wissen, wieviele Kunden sich nicht schon in sozialen Netzwerken zu 120% nackig gemacht haben, da macht eine Telefonnummer nun auch nichts mehr… . Ich lasse jedoch keine Telefonnummern mit auf die Pakete drucken.
Ansonsten ist die Telefonnummernabfrage im Shop immens wichtig, da viele Kunden es leider nicht auf die Reihe kriegen, trotz extra fettem, roten Hinweis ihre Emailadresse korrekt zu schreiben, letztendlich kommen keine Bestell- und Auftragsbestätigung beim Kunden an und dieser denkt dann der Shop würde nicht auf seine Bestellung reagieren, das wird dann rumerzählt und so weiter, obwohl die Ursache letztendlich beim Kunden selbst lag… Da kann ein Anruf beim Kunden schon sehr hilfreich sein, um ihn auf die fehlerhafte Emailadresse hinzuweisen.
Die Angabe der Rufnummer vereinfacht den Zustellprozess enorm. Viele Kunden, gerade die wo der Zustellversuch nicht funktioniert hat, merken im nachhinein, wie sinnvoll es doch ist die Rufnummer mit anzugeben. Das ganze sollte natürlich freiwillig geschehen. Kunden die an einem einwandfreien Bestellprozess interessiert sind werden die Angabe der Rufnummer in Betracht ziehen, zum eigenen nutzen.
@S. Reinhardt
Ich verstehe nicht ganz, wie die Angabe der Rufnummer den Zustellprozess vereinfachen kann. Wenn der Zusteller die angegebene Adresse nicht findet, ruft er nicht beim Empfänger an.
Ich bestelle regelmäßig in Online-Shops und habe häufiger das Problem, dass der Zusteller meine Hausnummer nicht findet. Weder UPS, noch GLS, noch DHL oder DPD rufen an, um zu fragen, wo die Hausnummer sei. Hermes hat mich sogar per Brief informiert, dass der Zusteller die Adresse nicht finden konnte.
Da Pakete auch gerne mal im Nachbareingang abgegeben werden, vermeide ich grundsätzlich die Angabe einer echten Telefonnummer im Bestellprozess.
@Dunkelwelt
Ich kann es auch nicht nachvollziehen, warum die Telefonnummer notwendig ist, da die E-Mail-Adresse falsch sein könnte. Die Telefonnummer kann doch auch falsch sein. Was machen Sie dann?
@Herr Rätze: Ja, ihr Argument wollte ich selbst noch mit einbringen, habe dies jedoch irgendwie vergessen. Viele Kunden geben von vornherein schon absichtlich keine Telefonnummer an oder 0000000 bzw. 1234567 in diesem Falle verschicke ich die gedruckte Auftragsbestätigung per Post mit einem zusätzlichen Schreiben, das die Emailadresse falsch ist und ich um Korrektur bitte, da die Bestellung sonst nicht abgewickelt werden kann. Der Einsatz hierbei beträgt lediglich 55cent Briefporto, entweder der Kunde freut sich über die Aufmerksamkeit und möchte seine Bestellung haben oder es war von vornherein eine Spaßbestellung. Die meisten dieser Bestellungen werden dann zum Glück problemlos abgewickelt :).
Ganz ehrlich: Wenn ich selbst als Verbraucher etwas bestelle und die Telefonnummer ein Pflichtfeld ist, gebe ich entweder eine falsche Nummer an oder breche den Bestellvorgang ab. Dafür bin ich zu oft samstags beim Frühstück von irgendwelchen Drückerkolonnen mit Werbeanrufen belästigt worden. Wenn ich etwas bestelle, das nicht per Sepdition angeliefert wird, ist die Telefonnummer absolut überflüssig und die obligatorische Erhebung für mich ein schlechtes Signal.
Aufgrund der Diskussion haben wir uns nun entschieden, die Telefonnummer als freiwilliges Feld zu belassen. Lieber senden wir die Rechnung per Post, als dass eine Abmahnung droht.
Ja wir haben das auch aufgrund der Diskussion geändert. Vor allem der Beitrag von Herrn Föhlisch hat mich sehr nachdenklich gemacht und mich umgestimmt. Also vielen Dank für den Denkanstoß und den gesamten Beitrag hier im Shopbetreiber Blog.
Lieber Herr Dr. Föhlisch,
natürlich brauchen Sie keine Telefonnummer zu Ihrer Bestellung angeben, da SIE sicherlich in der Lage sind, eine/Ihre Emailadresse korrekt zu Tastatur zu bringen. Aber die nicht wenigen Leute, die ihrer Emailadresse vor dem @ ein www. voranstellen oder sie mit @ge-em-ix.de enden lassen…
Wir verkaufen bei uns im Shop sehr viele Artikel die der Kunde Personalisieren kann und da kommt es häufig vor, dass wir den Kunden zurückrufen müssen, da einige Kunden nicht alles beachten oder gar einige wichtige Sachen schlicht ignorieren, diese jedoch für die Herstellung enorm wichtig sind.
Ist es jetzt Ratsam die Telefonnummer als Pflichtfeld rauszunehmen? oder ist es vom Datenschutz ok?
ps: Das würde ja auch per E-mail funktionieren, nur reagieren manche Kunden gar nicht auf die E-Mail oder erst 3-4 tage später und da komme ich mit den Lieferzeitangaben die ja im Shop stehen nicht zurecht…
Telefonnummer als Email-Ersatz ist selbst bei richtig angegebener Email-Adresse von Vorteil, da viele Kunden nicht wissen, wie man seinen SPAM-Filter bedient oder das man sein Email-Postfach regelmäßig prüft.
Ich bin prinzipiell sowieso für die Einführung eines Schulfaches “Wie bestelle ich richtig im Versandhandel” – Da könnte man den gesamten Prozess erklären, und den Kunden (Schülern) Tipps geben, worauf man achten sollte. Oft haben die Kunden vor kleineren, seriösen, Online-Händlern “Angst” und bei bekannten großen Unternehmen, die nachweislich mit Adressen gehandelt haben, sind sie sehr sorglos 😉
In Deutschland mag es unüblich sein, das Paketdienste ihre Lieferungen per Telefon ankündigen. Es gibt in Europa sehr strukturschwache Gegenden, da fährt der Zusteller erst gar nicht los, wenn er nicht vorher telefonisch geklärt hat, ob er überhaupt jemanden erreicht. Da kriegen Sie ohne Telefonnummer kein Expresspaket aufgegeben. Die Aufregung in Deutschland ist unnötig, wenn es sich um ein freiwilliges Feld handelt. Hat der Kunde freiwillig seine Telefonnummer für den Paketdienst angegeben, so liegt seine Einwilligung entsprechend Gesetzeslage vor. Wer darauf verzichtet, muss ggf. mit Nachteilen bei der Zustellung rechnen.Mich haben schon einige Zusteller angerufen, damit habe ich mir die Wartezeit bis zum nächsten Tag oder die Abholung im Paketshop sparen können.
So, heute habe ich mal einen Fall, bei dem eine Telefonnummer auf dem Paketschein nötig gewesen wäre: Gerade eine Email von DHL erhalten, das eine Sendung in Österreich trotz mehrerer Versuche nicht an der Zieladresse zugestellt werden konnte. Weitere Optionen sind kostenpflichtige Weiterleitung an eine alternative Adresse (nur im Zielland), sofortige kostenpflichtige Rücksendung an die Absenderadresse, erneute Zustellung an die angegebene Empfängeradresse (ab dem 3. Zustellversuch kostenpflichtig). DHL bittet jetzt um die Telefonnummer des Empfängers. Problem: Empänger hat keine Telefonnummer angegeben, weil dies kein Pflichtfeld bei mir ist und ich diese auch nicht auf den Paketschein drucke. Ich den Kunden gerade angeschrieben, plötzlich stimmt die Emailadresse nicht mehr, der Mailerdemon meldet sich, ich habe derzeit also keine Möglichkeit, den Kunden zu kontaktieren. Einzige jetzt verbleibende Möglichkeit, das Paket kommt kostenplichtig zurück. Eine einfache Telefonnummer auf dem Paketschein hätte hier vielleicht jede Menge Kosten verhindern können!
Da die E-Mail plötzlich nicht mehr stimmt, hätte Ihnen die Telefonnummer wohl auch nichts genützt. Der Fall ist vergleichbar mit einer Annahmeverweigerung des Kunden. Kann der Empfänger nicht ermittelt werden, geht das Paket zum Absender zurück. Ich kann das Erfordernis einer Telefonnummer nicht erkennen. Wenn ich daran denke, wieviele Shops ungefragt E-Mail-Spam verschicken, weiß ich auch, wieviele Shops meine Telefonnummer für SMS-Werbung oder Spam-Anrufe verwenden werden.
Ich habe bisher noch keinen Shop kennengelernt, der Email-Spam versendet 😉
@Martin Rätze: Genau, weil einige Shops per Email oder SMS Spam verschicken oder ungebeten anrufen machen das automatisch gleich alle Shops? Da kann ich ich ja auch gleich behaupten, das grundsätzlich alle Kunden Betrüger sind, auch Sie! Fakt ist, das ich sämtliche Kosten für das unzustellbare Paket dem Kunden in Rechnung stelle. Eine Telefonnummer hätte dies eventuell verhindert (sofern diese richtig gewesen wäre)! Und die Emailadresse hat bis zur Versandbestätigung noch gestimmt, als Annahmeverweigerung werte ich den Vorgang nicht. Ist auch eine recht komische Emailadresse der FH Sankt Poelten, scheinbar nur begrenzte Zeit gültig. Mailerdemon sagt: …@fh-stpoelten.ac.at>: Host or domain name not found.
@Dunkelwelt
Nein, ich wollte damit nicht sagen, dass alle Shops dies tun. Aber genauso wenig, wie Sie einen Verbraucher anhand der E-Mail-Adresse einschätzen können, kann ich einen Shopbetreiber aufgrund seines Shops einschätzen. Die Nichtangabe meiner Telefonnummer im Bestellprozess soll mich vor den schwarzen Schafen schützen, was dazu führt, dass ich meine Telefonnummer niemals (korrekt) eingebe.
Und die Kosten sind doch vergleichbar. Widerruft der Verbraucher den Vertrag, muss ihm zunächst der Warenwert erstattet werden. Die Hinsendekosten müssen ihm ebenfalls erstattet werden (EuGH-Urteil: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden). Gelten die deutschen AGB auch für den Versand ins Ausland und nutzt der Händler die 40-Euro-Klausel und war der Artikel teurer, trägt der Händler auch die Rücksendekosten. Ergebnis: Der Händler bekommt keinen Cent vom Händler und hat den ganzen Ärger. Ich sage nicht, dass ich das Ergebnis begrüße, aber das Nichtfinden eines Bestellers hat die gleichen Konsequenzen wie der Widerruf.
@Martin Rätze
Da muss ich widersprechen. Das Nichtfinden eines Bestellers hat in diesem Fall viel mehr konsequenzen:
1. Der Besteller hält den Shopbetreiber für unfähig – obwohl er selbst Schuld ist (das ist gelebte Praxis).
2. Wenn es ein seriöser Besteller war, wird er natürlich eine erneute Anlieferung an die korrekte Adresse wünschen (also nochmal Kosten)
3. Seriöse Kunden geben oft falsche Adressen an – zum Teil mischen Sie Teile aus der Privat-Adresse mit teilen aus der Geschäftsadresse (gar nicht mal so selten)
@Ralf: Volle Zustimmung!
Ich habe jetzt halt das Problem, das ich keine Möglichkeit mehr habe, den Kunden irgendwie zu erreichen. Ich könnte den Vorgang zwar jetzt in einem Brief schildern und ihm zuschicken, nur ist es fraglich, ob dieser Brief den Kunden (Ausland) überhaupt noch vor Fristende seitens DHL erreicht (03.04.2010, steht so in der DHL-Mail, also meinen die entweder 30.04. oder 03.05.) bzw. ob der Brief an der Empfängeradresse überhaupt zugestellt werden kann. Es ist übrigens eine Vorkassebestellung, der Kunde hat also die Vorkasse bezahlt, deshalb gehe ich auch davon aus, das er seine Ware haben möchte, eine Annahmeverweigerung ist also mehr als unwarscheinlich. Im Übrigen muss man die Telefonnummer ja nicht unbedingt mit aufs Label drucken, sondern diese wird ja über Easylog intern per EDI an DHL übertragen, somit ist diese auch nur einem internen Mitarbeiter sichtbar (der nach Argumentation einiger sicher zufällig nebenbei Datenhandel im großen Stil betreibt 😉 ). Jetzt entstehen also Rücktransportkosten und sollte der Kunde sich irgendwann melden und seine Bestellung noch haben wollen, erneute Hinsendekosten. Nun könnte ich kulant sein und sie Rücksendekosten selbst tragen, nur hab ich dann nichts mehr bzw. kaum noch was an der Ware verdient und das ist auch nicht Sinn der Sache, schließlich ist es hier eindeutig die Schuld des Kunden.
Hallo ich habe eine Frage: DPD will bei Klärung eines Schadensfalles oder wenn ein Paket an eine falsche Adresse zugestellt wurde wie angegeben, immer einen Lieferschein/Rechnung von uns haben. Jedoch sind wir der Auffassung, dass die Rechnung sensible kundenbezogene Angaben enthält, was für eine Schadensfallklärung relativ unnötig sein sollte. Bei Produkten des täglichen Gebrauchs, wie z.B.: Taschentücher wäre das noch unkritisch, jedoch wenn aber das bestellte Produkt aus der Erotikbranche kommen würde, was dann? Soll man den Lieferschein/Rechnung herausgeben? Als Liefernachweis, dachten wir an das unterschriebene DPD-Versandprotokoll, was Absender, Empfängeradresse, Paketnummer und Versandpartneradresse enthält. Jedoch dieses erkennt angeblich DPD nicht an, haha. Das eigene Versandprotokoll aus der eigenen Versandsoftware 😉
Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
Mich sprach heute die postbotin an, als sie mir mein Paket gab. Sie frug ob das wirkliche meine Telefonnummer auf dem Paket sei. Ich war so sauer. Da ich ohne Angabe nicht bestellen konnte.
Die Postbotin sagte auch, dass das jeder lesen konnte. Da auch die Telefonnummer nicht im Telefonbuch steht……
habe bei amazon ein TV-Gerät Telefunken XF40G111-W bestellt.Aus Versehen wurden
zwei Geräte geliefert.Das zweite Gerät liess ich umgehend zurücksenden und hoffe,dass
das in Ordnung geht und nicht doppelt berechnet wird.Dass eine Firma wie amazon nirgends eine Telefonnummer hat ist eine Schande.Ich werde mir nächstens zweimal überlegen,ob ich
nochmal bei amazon bestelle,wo nicht einmal ein servicetelefon vorhanden ist.Das ist ein Scheissladen.Aber so kann man Beschwerden prima abwehren!
Ich bekam neulich ein Päckchen, auf welchem tatsächlich eine Telefonnummer abgedruckt war. Sie haben natürlich recht, dass so eine Telefonnummer in bestimmten Fällen zur Vertragsabwicklung hilfreich oder sogar erforderlich sein kann, besonders wenn es sich um eine Spedition handelt. Das Wichtigste ist ja aber, dass die Adresse stimmt. Ich muss demnächst auch etwas von meiner Firma aus verschicken. Bestimmt könnte hierfür auch ein Zustelldienst hilfreich sein, auf welchen ich mich auch zu 100 % verlassen kann.
Zur Abwicklung der Lieferung mit DHL Express fordert der Hersteller die Angabe einer Telefonnummer, da sonst die Ware nicht verschifft werden kann. Ist das gängige Praxis? Wieso reicht die Mailadresse nicht aus? – schließlich haben wir uns bereits auf diesem Wege mit dem Händler ausgetauscht…
Die Angabe von der Telefonnummer ist bei einem Zustellversuch sehr hilfreich. Es ist im Interesse des Zustellers aber sicherlich auch sehr sinnvoll für den Kunden, der erreichbar wäre bei einem Zustellversuch der ansonsten nicht geklappt hätte. Die Angabe der Telefonnummer sollte aber freiwillig sein und nicht aufgezwungen.