Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Mai haben die bei uns eingegangenen Abmahnungen des Rechtsanwalts Sandhage mit 39 % einen Höchststand erreicht. Auch der IDO mahnte mit 22 % wieder häufig ab. Ganze 59 % der Abmahnungen betrafen eBay-Händler.
Auch letzten Monat setzte sich die nach dem Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetz geänderte Strategie des Abmahners Sandhage fort. Von ihm werden nun statt OS-Link und Vertragstextspeicherung die Themen UVP, fehlende Hinweise bei Biozid-Produkten, versicherter Versand, Meterialkennzeichnungen und die fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz abgemahnt. Weil es sich hier nicht um Informationspflichten-Verstöße, sondern Irreführungen handelt, können Mitbewerber weiterhin Abmahnkosten beanspruchen.
Abmahnungen durch den IDO verbleiben weiterhin auf hohem Niveau, womit sich unsere Befürchtungen zu bewahrheiten scheinen. Mittlerweile nehmen jedoch immer mehr Gerichte an, dass der IDO rechtsmissbräuchlich handelt. Neben dem OLG Rostock nehmen auch das LG Köln, das LG Potsdam, das LG Hildesheim, das LG Darmstadt und das LG Hildesheim mit unterschiedlichen Argumenten einen Rechtsmissbrauch an. Eine Unterlassungserklärung kann wegen Rechtsmissbrauchs gekündigt werden. Wenn Sie bereits dem IDO gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollten, kann unter Umständen eine Kündigung in Betracht kommen.
Im Mai hat uns zudem noch immer keine Abmahnung der Kanzlei fareds seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes erreicht.
Auf Platz eins lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen wegen fehlender Hinweise bei Biozid-Produkten. Hier ist u.a. nach Art. 72 Abs. 1 Biozid-VO (VO [EU] 528/2012) der Hinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ erforderlich. Andere Verstöße betrafen das Lebensmittelrecht, insbesondere fehlende Angaben nach der Health-Claims-Verordnung. Die Werbung mit gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben ist durch die EU streng reglementiert.
Beanstandet wurden ebenfalls fehlende Textilkennzeichnungen, Werbung mit einer CE-Kennzeichnung und fehlende Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeug.
An zweiter Stelle standen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.
Gleichauf mit Verstößen gegen das Verpackungsgesetz und die Produktkennzeichnung standen im Mai fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben, finden Sie hier.
Bemängelt wurden zudem fehlende Hinweise auf die enthaltene Mehrwertsteuer. Hinweis: Denken Sie an die neuen Regelungen zur Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitendem Handel!
Auf Platz vier standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Wieder einmal wurden veraltete oder unvollständige Widerrufsbelehrungen verwendet und abgemahnt. Oft fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Auch widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay waren ein häufiger Abmahngrund.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.
Auf Platz fünf lag die Verletzung von Informationspflichten. Häufig wurden fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht bemängelt. Angaben hierzu müssen auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon erfolgen. Aber auch fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform waren wieder ein Thema. Bereits seit mehr als fünf Jahren gilt die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein und die Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.
Ebenfalls wurden fehlerhafte Versandangaben abgemahnt, insbesondere irreführende Angaben zum versicherten Versand und Auslandsversandkosten auf Anfrage.
Ein weiterer Abmahngrund war fehlerhafte Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden. Zuletzt entschied das OLG Nürnberg, dass eine transparente Darstellung der Garantiebedingungen notwendig ist und entsprechende Links klar und eindeutig bezeichnet werden müssen. Die Frage, ob auch über eine Herstellergarantie zu informieren ist, wenn diese gar nicht im Angebot des Unternehmers erwähnt wird, ist noch nicht abschließend geklärt und wurde bisher in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet. Der BGH hat diese Frage mittlerweile dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Sonstige Verstöße betrafen Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverstöße, Verstöße gegen Betroffenenrechte nach der DSGVO, unzulässige AGB-Klauseln und fehlende Angaben im Impressum.
Unser Tipp: Nutzen Sie auch für Ihr Impressum, ihre AGB und Datenschutzerklärung unseren kostenlosen Rechtstexter.
Als Kunde unseres Abmahnschutzes sind Ihre Rechtstexte bereits abmahnsicher – hierfür übernehmen wir selbstverständlich die volle Haftung. Wenn durch neue Gesetze, Rechtsprechung oder Abmahnungen Änderungen an Ihren Texten notwendig sein sollten, benachrichtigen wir Sie hierüber umgehend per E-Mail. In Ihrem Legal Account finden Sie zudem zu allen rechtlich problematischen und abmahnanfälligen Themen verständliche Whitepaper, praxisorientierte Handbücher und Schulungen.
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