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Abmahnradar März 2021

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im März mahnten die Kanzlei Sandhage (38 %, noch einmal + 7 % gegenüber Februar) und der IDO (18 %) wieder am häufigsten ab. Ganze 44 % der Abmahnungen betrafen eBay-Händler, 9 % entfielen auf Amazon-Händler.

Die nach dem Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetz geänderte Strategie des Abmahners Sandhage setzte sich auch im März fort. Von ihm werden nun statt OS-Link und Vertragstextspeicherung die Themen UVP, versicherter Versand, Meterialkennzeichnungen und die fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz abgemahnt. Weil es sich hier nicht um Informationspflichten-Verstöße, sondern Irreführungen handelt, können Mitbewerber weiterhin Abmahnkosten beanspruchen. Abmahnungen durch den IDO verbleiben weiterhin auf hohem Niveau, womit sich unsere Befürchtungen zu bewahrheiten scheinen. Auch im März hat uns noch immer keine Abmahnung der Kanzlei fareds seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes erreicht.

Produktkennzeichnung

Auf Platz eins lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht, speziell bei Nahrungsergänzungsmitteln. Hier wurden jedoch nicht nur fehlende Hinweise nach der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) beanstandet, sondern auch fehlende Angaben nach der Health-Claims-Verordnung. Die Werbung mit gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben ist durch die EU streng reglementiert.

Andere Verstöße betrafen fehlende Kennzeichnungen nach der CLP-VO, die besondere Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe festlegt, und Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Medizinproduktegesetz (MPG).

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

An zweiter Stelle standen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Preisangaben

Gleichauf mit Verstößen gegen das Verpackungsgestez standen im März fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben, finden Sie hier.

Angegriffen wurden jedoch auch unverbindliche Preisangaben. Wird auf eine UVP Bezug genommen, ist darauf zu achten, dass diese auch aktuell ist. Das bedeutet, wenn unter Bezugnahme auf eine UVP geworben werden soll, muss diese angegebene unverbindliche Preisempfehlung auch in dieser Höhe existieren.

Markenrechtsverstöße

An vierter Stelle standen Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Informationspflichten

Auf Platz fünf lag die Verletzung von Informationspflichten. Häufig wurden fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und Angaben zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, bemängelt. Angaben hierzu müssen auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon erfolgen.

Sonstige Verstöße

Abgemahnt wurden ebenfalls Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Ebenfalls wurden fehlerhafte Versandangaben abgemahnt, insbesondere irreführende Angaben zum versicherten Versand und Auslandsversandkosten auf Anfrage.

Sonstige Verstöße betrafen Urheberrechtsverletzungen, Newsletterversand ohne Einwilligung und unzulässige AGB-Klauseln. Oft werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hierzu gehörten u.a. unzulässige Rechtswahlklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen.

Unser Tipp: Nutzen Sie auch für Ihr Impressum, ihre AGB und Datenschutzerklärung unseren kostenlosen Rechtstexter.

Für unsere Kunden

Als Kunde unseres Abmahnschutzes sind Ihre Rechtstexte bereits abmahnsicher – hierfür übernehmen wir selbstverständlich die volle Haftung. Wenn durch neue Gesetze, Rechtsprechung oder Abmahnungen Änderungen an Ihren Texten notwendig sein sollten, benachrichtigen wir Sie hierüber umgehend per E-Mail. In Ihrem Legal Account finden Sie zudem zu allen rechtlich problematischen und abmahnanfälligen Themen verständliche Whitepaper, praxisorientierte Handbücher und Schulungen.

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