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Abmahnradar November 2020

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im November mahnten der Ido (28 %), die Kanzlei fareds (20 %) und die Kanzlei Sandhage (19 %) wieder am häufigsten ab. Ganze 57 % der Abmahnungen betrafen eBay-Händler, 20 % entfielen auf Amazon-Händler.

Informationspflichten

Wie bereits in den letzten Monaten war die Verletzung von Informationspflichten der häufigste Abmahngrund. Unangefochten an der Spitze standen wieder fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform. Bereits seit vier Jahren gilt die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein und die Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung bemängelt. Angaben hierzu müssen auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon erfolgen.

Widerrufsrecht

Auf Platz zwei standen auch im November Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Wieder einmal wurden veraltete oder unvollständige Widerrufsbelehrungen verwendet und abgemahnt. Oft fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Auch widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay wurden häufig abgemahnt. Bemängelt wurden ebenfalls fehlende Angaben der Telefonnummer, wenn eine solche verfügbar war. Hierzu entschied jüngst auch der BGH.

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Preisangaben

An dritter Stelle standen fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben, finden Sie hier.

AGB

Platz vier der häufigsten Abmahngründe geht an unwirksame AGB-Klauseln. Oft werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hierzu gehörten insbesondere unzulässige Rechtswahlklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

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Markenrechtsverstöße

Auf Platz fünf standen Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen u.a. die Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen hier im Lebensmittelrecht. besonders im Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben. Beanstandet wurden ebenfalls fehlende Textilkennzeichnungen, aber ebenso fehlende Hinweise zur Entsorgung von Altöl. Hierzu entschied zuletzt das OLG Frankfurt, dass die AltölV auch im Online-Handel gilt.

Ebenfalls wurden Verstöße gegen das Verpackungsgesetz abgemahnt. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Ein weiterer Abmahngrund war auch erneut fehlerhafte Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden. Zuletzt entschied das OLG Nürnberg, dass eine transparente Darstellung der Garantiebedingungen notwendig ist und entsprechende Links klar und eindeutig bezeichnet werden müssen.

Sonstige Verstöße betrafen Urheberrechtsverletzungen, Werbung mit Testergebnissen und fehlende Angaben im Impressum.

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