 In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
    
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Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
Im Dezember mahnten
 erneut der IDO (35 %) und die Kanzlei Sandhage (15 %) am häufigsten ab.
 eBay-Händler (45 %) waren wieder besonders von Abmahnungen betroffen.
Der Großteil
 der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten.
Im Dezember war die Verletzung von Informationspflichten der häufigste Grund für Abmahnungen. Wieder einmal wurden in vielen Fällen fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen und der Link muss klickbar sein.
Häufig wurden
 auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und Angaben zu den einzelnen
 technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, abgemahnt. Auch bei
 einem Angebot über eBay oder Amazon müssen diese Pflichten erfüllt werden.
An zweiter
 Stelle standen wieder einmal Verstöße gegen das Widerrufsrecht. In vielen
 Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der
 Widerrufsbelehrung ist. Noch immer finden sich auch veraltete Widerrufsbelehrungen,
 deren Verwendung ebenfalls häufig abgemahnt wurde.
Unser Tipp:
 Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr
 Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter.
 Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre
 Widerrufsbelehrung herunterladen.
Platz drei der
 häufigsten Abmahngründe geht an unwirksame AGB-Klauseln. Oft werden
 AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hierzu gehörten auch im
 Dezember insbesondere unzulässige Rechtswahlklauseln. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie
 zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.
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An vierter Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Erneut ergingen die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Abgemahnt wurden besonders Verstöße bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert. Oft wurde die Angabe „bekömmlich“ für die Bewerbung von Wein beanstandet. Bereits 2012 entschied der EuGH, dass es hierbei um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt. Nach Art. 4 Abs. 3 S.1 HCVO dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent jedoch keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.
Auf Platz fünf
 lagen fehlerhafte Preisangaben. Besonders oft wurden wieder fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber
 Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als
 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche
 anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.
Andere Verstöße
 betrafen u.a. fehlerhafte
 Garantiewerbung, Markenrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, fehlende
 Angaben zu Versandkosten, Newsletterversand
 ohne Einwilligung und Verstöße
 gegen das Verpackungsgesetz.
SnvvSnvvSnvv/shutterstock.com