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Abmahnradar November 2019

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im November
zählten der IDO (44 %) und die Kanzlei Sandhage (18 %) zu den häufigsten
Abmahnern.

Fast gleichauf
lagen letzten Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht und gegen Informationspflichten.
Betroffen waren diesen Monat wieder
besonders eBay-Händler (56 %).

Widerrufsrecht

Im November
waren Verstöße gegen das Widerrufsrecht der häufigste Abmahngrund. In vielen
Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformulars, das ebenfalls Teil der
Widerrufsbelehrung ist. Häufig wurden auch noch veraltete oder an verschiedenen
Stellen sich widersprechende Widerrufsbelehrungen verwendet.

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Informationspflichten

Auf Platz zwei lag die Verletzung von Informationspflichten. Insbesondere wurden wieder einmal fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Seit 2016 gilt bereits die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Oft fehlten auch Angaben zur Vertragstextspeicherung, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfolgen müssen. Andere Verstöße betrafen fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und fehlende Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss.

Preisangaben

An dritter Stelle standen fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden besonders häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben.

Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

AGB

Platz vier der
häufigsten Abmahngründe geht an unwirksame AGB-Klauseln. Oft werden
AGB-Klauseln aus
denselben Gründen
abgemahnt. Hierzu gehörten insbesondere unzulässige
Rechtswahlklauseln
und Gerichtsstandsvereinbarungen.
Hier
haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt,
die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

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Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

An fünfter Stelle
lagen im November Verstöße gegen das Verpackungsgesetz.
Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem
Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der
Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden
jedoch auch
Online-Händler erfasst
.

Sonstige
Verstöße

Sonstige
Verstöße betrafen die Kennzeichnung spezieller Produkte, insbesondere nach der Textilkennzeichnungsverordnung und der Health-Claims-Verordnung, fehlerhafte Garantiewerbung, Markenrechtsverletzungen, fehlende
Angaben zu Versandkosten
und fehlende Datenschutzerklärungen.

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