Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im Mai zählten der IDO (45 %) und die Kanzleien Fareds (18 %) und Sandhage (10 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Der Großteil der Verstöße betraf erneut Verletzungen von Informationspflichten und fehlerhafte Preisangaben. Betroffen waren diesen Monat wieder besonders eBay-Händler (55 %).

Informationspflichten

An erster Stelle im Mai stand die Verletzung von Informationspflichten. Am häufigsten wurden wieder fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Der Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Ebenso häufig wurden fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfüllt werden müssen. Andere Verstöße betrafen fehlende Hinweise auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und fehlende Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss.

Preisangaben

Auf Platz zwei lagen letzten Monat fehlerhafte Preisangaben. Besonders oft wurden fehlende Grundpreisangaben bei Google Shopping abgemahnt. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Widerrufsrecht

An dritter Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Der häufigste Grund für Abmahnungen war wieder einmal die Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen. Häufig fehlte auch das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

AGB

An vierter Stelle standen letzten Monat unwirksame AGB-Klauseln. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

Verstöße gegen das Verpackungsgesetz

Auf Platz fünf liegen diesen Monat Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen die Kennzeichnung spezieller Produkte, insbesondere nach der Lebensmittelinformationsverordnung und der Health-Claims-Verordnung, Auslandsversandkosten auf Anfrage, fehlerhafte Garantiewerbung, Markenrechtsverletzungen, irreführende Lieferzeitangaben und fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen.

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