Abmahnradar Januar 2018

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Übersicht der Abmahngründe

Das neue Jahr startet so, wie das alte endete – auch in diesem Monat zählten der IDO (45 %) und die Kanzlei Sandhage (15 %) zu den häufigsten Abmahnern.

Der Großteil der Verstöße betraf erneut Verletzungen von Informationspflichten und des Widerrufsrechts. Diesen Monat waren wieder besonders eBay-Händler (55 %) von Abmahnungen betroffen.

Informationspflichten

Wieder an erster Stelle standen die Verletzungen von Informationspflichten. Am häufigsten wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Auch wurden wieder häufig fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung abgemahnt, die auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay oder DaWanda erfüllt werden müssen, ebenso wie der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Widerrufsrecht

Auf Platz zwei standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Vor allem wurde das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars abgemahnt. Andere Verstöße betrafen die Verwendung einer veralteten Belehrung oder sonstige Fehler.

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Preisangaben

Auf Platz drei liegen diesen Monat fehlerhafte Preisangaben, insbesondere fehlende Hinweise auf die enthaltene Mehrwertsteuer. Abgemahnt wurden aber auch erneut fehlende Grundpreisangaben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Versand

In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen erneut irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Abgemahnt wurden jedoch auch unbestimmte Angaben zur Lieferzeit.

AGB

Bei den unwirksamen AGB-Klauseln standen insbesondere unwirksame Regeln zur Aufrechnung im Mittelpunkt. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

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Sonstige Verstöße

Sonstige Verstöße betrafen unzulässige Vertragsschluss- und Rechtswahlklauseln, Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte, insbesondere der Textilkennzeichnungsverordnung, fehlerhafte Rabattwerbung und das Fehlen einer Datenschutzerklärung.

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

31.01.18