Update 12.9.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 11.9.2023). Neu aufgenommen wurde der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V.
Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 19.6.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 16.6.2023). Neu aufgenommen wurde der Lauterer Wettbewerb e.V.
Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 16.5.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 15.5.2023). Neu aufgenommen wurde der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 4.4.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 4.4.2023). Neu aufgenommen wurden der Schutzverband Dresdner Stollen e.V., der Tankstellen-Interessenverband e.V. und der Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V.
Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 20.3.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 22.2.2023). Neu aufgenommen wurde der Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 8.2.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 31.1.2023). Neu aufgenommen wurde die European Independent Automotive Data Publishers Association. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 13.1.2023: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 12.1.2023). Neu aufgenommen wurde der gbk Gütegemeinschaft Buskomfort e. V., der Gesamtverband Autohandel-Teile e. V., der Schutzverband der Spirituosen-Industrie e. V., der Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e. V. und der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V.. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 28.11.2022: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 25.11.2022). Neu aufgenommen wurde der Bundesverband der deutschen Glücksspielunternehmen e. V.. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 15.9.2022: Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 13.9.2022). Neu aufgenommen wurde der Bundesverband freier Kfz-Händler e. V.. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 22.8.2022: Das Das Bundesamt für Justiz hat erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 17.8.2022). Neu aufgenommen wurde jetzt die eBuch eG und der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 13.5.2022: Das Bundesamt für Justiz hat heute erneut die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand 13.5.2022). Neu aufgenommen wurde jetzt der INTEGRITAS – Verein für lautere Heilmittelwerbung e. V.. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 20.12.2021: Und wieder hat das Bundesamt für Justiz die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände aktualisiert (Stand: 17.12.2021). Neu aufgenommen wurden jetzt der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. und der Wettbewerbsverein des Aachener Handwerks e.V.
Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 14.12.2021: Das Bundesamt für Justiz hat die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände erneut aktualisiert (Stand: 13.12.2021). Neu hinzugekommen ist der Verband des eZigarettenhandels e. V. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 30.11.2021: Die Liste wurde erneut aktualisiert und hat nun den Stand 30.11.2021. Auch hierbei wird es sich vermutlich nicht um die letzte Version handeln. Folgende Verbände sind jetzt eingetragen:
Update 25.11.2021: Die Liste wurde wie vermutet noch einmal erweitert und es sind noch einige Verbände hinzugekommen. Sie hat jetzt den Stand 24.11.2021, aber noch immer fehlen einige Branchen. Auch hierbei wird es sich vermutlich nicht um die letzte Version handeln. Sie umfasst jetzt folgende Verbände:
Wirtschaftsverbände dürfen künftig nur abmahnen, wenn sie auf einer Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Diese Liste wurde jetzt veröffentlicht – der IDO hat es nicht darauf geschafft.
Seit Jahren setzt sich Trusted Shops dafür ein, eine gesetzliche Reform des Abmahnwesens zu erreichen. Letztes Jahr war es soweit – das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist am 2.12.2020 in Kraft getreten. Darin ist vorgesehen, dass Wirtschaftsverbände künftig nur Ansprüche geltend machen können, wenn sie auf einer Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind. Bis es soweit ist, dass nur noch eingetragene Verbände abmahnen dürfen, gibt es eine Übergangsfrist von einem Jahr, also bis Dezember 2021. Das Bundesamt für Justiz hat diese Liste nun veröffentlicht. Ausschließlich mit der Eintragung in diese Liste erwerben die Verbände die Berechtigung, außergerichtlich oder gerichtlich gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.
Folgende Verbände wurden aufgenommen:
Der IDO hingegen hat es nicht auf die Liste geschafft. Zuletzt hatten bereits mehrere Gerichte (OLG Rostock, OLG Köln, LG Heilbronn, LG Potsdam, LG Hildesheim und das LG Darmstadt) einen Rechtsmissbrauch des IDO angenommen. Im Juni wurde bereits die Verordnung, die die Voraussetzungen der Eintragung regelt, erlassen (QEWV – Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden). Danach sind u.a. Angaben vorgesehen, wenn verschiedene Arten der Mitgliedschaft vorgesehen sind. Das war ein Punkt, den die Gerichte dem IDO bereits häufig vorgeworfen hatten. Zu solchen unterschiedlichen Mitgliedschaftsarten beim IDO äußerte sich zuletzt das OLG Celle. Dass der IDO die Unternehmen, deren Interessen er nach seiner Satzung fördern will, typischerweise nur als passive Mitglieder aufnimmt und damit ohne ersichtlichen sachlichen Grund gezielt von der Willensbildung des Vereins ausschließt, könne als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Damit entstehe für das Gericht der Eindruck, der einzige Zweck sei es, durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Einnahmen zu generieren.
Zudem muss der Verband nach der QEWV auch Angaben zu seiner sachlichen und personellen Ausstattung machen. Der Verband darf seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewähren und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigen. Auch das war ein Punkt, den die Gerichte beim IDO nicht als erfüllt ansahen, zuletzt das LG Darmstadt. Woran die Eintragung aber letztlich genau gescheitert ist, lässt sich nicht sagen.
Online-Händler können ein bisschen aufatmen – der IDO darf ab dem 1.12.2021 nicht mehr abmahnen. Ob das so bleibt oder ob er vielleicht in Kürze in einer "zweiten Runde" doch noch eingetragen wird, bleibt abzuwarten. Eventuell werden darüber die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen. Der IDO wird sicherlich gegen diese Entscheidung vorgehen. Wie es sich mit den eingetragenen Verbänden in Zukunft verhalten wird und welche weiteren Verbände noch aufgenommen werden, bleibt abzuwarten. Die Kürze der Liste lässt vermuten, dass es sich um eine erste Version handelt. Zahlreiche Branchen wie z.B. die Automobilindustrie sind nicht vertreten. Mit dem Verband sozialer Wettbewerb e.V. und dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. haben es zumindest zwei Akteure geschafft, die bereits die letzten Monate auf unserem Abmahnradar vertreten waren.
Die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG finden Sie hier.
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