Abmahnungen sind nach wie vor ein großes Ärgernis für den Online-Handel in Deutschland. Zwar ist im Dezember 2020 das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs („Anti-Abmahngesetz) in Kraft getreten, allerdings ist noch nicht abschließend geklärt, wie groß die Auswirkungen in der Praxis tatsächlich sind. Mit Ihrer Teilnahme an der Trusted Shops Abmahnumfrage 2021 helfen Sie dabei, repräsentative Zahlen vorzulegen, ob sich bereits erste Auswirkungen des Gesetzes feststellen lassen, und geben uns starke Argumente für den Kampf gegen die Abmahnindustrie an die Hand.
Für die Diskussionen in Bundesministerien, Verbänden und im Rahmen von Gesetzgebungsvorschlägen ist Ihre Unterstützung unerlässlich – denn ohne belastbare Zahlen zur tatsächlichen Bedrohung durch Abmahnungen wird der Gesetzgeber nicht tätig.
Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und helfen Sie mit, weiterhin Fakten zu Abmahnungen zu sammeln, die Entwicklung des Abmahnunwesens zu dokumentieren und helfen Sie aktiv dabei, missbräuchliche Abmahnungen zu bekämpfen.
Unter allen Teilnehmern verlosen wir folgende Preise:
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Bereits zum zehnten Mal in Folge befragen wir nun Online-Händler im Rahmen unserer Umfrage zum Thema Abmahnungen mit dem Ziel, eine gesetzliche Reform des Abmahnwesens zu erreichen. Im Dezember 2020 war es dann soweit – das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs („Anti-Abmahngesetz“) ist in Kraft getreten. Nachdem die Anzahl der Abmahnungen im Dezember 2020 zunächst gesunken war, ist sie seitdem wieder angestiegen. Unser monatlicher Abmahnradar zeigt, dass insbesondere Abmahnungen durch Verbände wie den IDO weiterhin auf hohem Niveau verbleiben, womit sich unsere Befürchtungen zu bewahrheiten scheinen. Künftig, ab Dezember 2021, müssen solche Abmahnvereine auf der Liste der sogenannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein. Für diese Eintragung müssen sie nachweisbar aktiv sein und eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern haben. Wir hatten bereits vermutet, dass sämtliche Verbände in dieser Übergangsphase noch einmal besonders aktiv sind, um durch nachweisbare Aktivitäten und steigende Mitgliederzahlen ihre Chance zu erhöhen, auf der Liste eingetragen zu werden.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat uns jedenfalls keine Abmahnung der Kanzlei fareds mehr erreicht. Ob dies so bleibt oder diese Kanzlei sich neue Themen sucht, bei denen dann wieder Abmahnkosten geltend gemacht werden können, bleibt abzuwarten. Nach dem neuen Gesetz können Mitbewerber nämlich u.a. keinen Ersatz der Aufwendungen für ihre Abmahnung verlangen, wenn es sich um Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien handelt. Hierzu gehören nach der Gesetzesbegründung z.B. Verstöße gegen die Impressumspflicht, Informationspflichten im Fernabsatz, die Pflicht zur Widerrufsbelehrung oder Vorschriften der PAngV. Unklar ist bislang jedoch, ob nur das komplette Fehlen der entsprechenden Informationen hiervon erfasst wird oder auch falsche, also irreführende Angaben. Diesen Punkt machen sich die Abmahner ebenfalls zunutze. So hat z.B. der bekannte Abmahner Sandhage seine Strategie angepasst und mahnt nun statt OS-Link und Vertragstextspeicherung die Themen UVP, versicherter Versand, Meterialkennzeichnungen und die fehlende Registrierung nach Verpackungsgesetz ab. Weil es sich hier nicht um Informationspflichten-Verstöße, sondern Irreführungen handelt, können Mitbewerber weiterhin Abmahnkosten beanspruchen.
Auf welche Verstöße sich die Abmahner in Zukunft konzentrieren, werden die nächsten Monate weiter zeigen. Aber schon jetzt ist klar: das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs bedeutet nicht das Ende der Abmahnungen.
Mit Ihrer Teilnahme helfen Sie dabei, valide Zahlen vorzulegen, ob sich bereits erste Auswirkungen des Gesetzes feststellen lassen, und geben Sie uns starke Argumente für den Kampf gegen die Abmahnindustrie an die Hand.
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