Abmahnradar August 2020

Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.

Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.

Im August mahnten der IDO (26 %) und die Kanzleien Sandhage (25 %) und fareds (13 %) am häufigsten ab. eBay-Händler (43 %) waren wieder besonders betroffen. 14 % der Abmahnungen entfielen auf Amazon-Händler.

Informationspflichten

Auch im August war die Verletzung von Informationspflichten wieder einmal der häufigste Abmahngrund. Nach wie vor betrafen die meisten Verstöße hier fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit vier Jahren. Dieser Link muss klickbar sein. Zudem muss diese Angabe ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.

Häufig wurden auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und Angaben zu den einzelnen technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, abgemahnt. Angaben hierzu müssen auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay erfolgen.

Widerrufsrecht

Erneut standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht an zweiter Stelle. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular, das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Es finden sich auch noch immer veraltete Widerrufsbelehrungen, obwohl das „neue“ Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. Ein großes Problem scheinen auch widersprüchliche Widerrufsfristen bei eBay zu sein – sich an verschiedenen Stellen widersprechende Widerrufsbelehrungen wurden ebenfalls häufig abgemahnt.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter. Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre Widerrufsbelehrung herunterladen.

Preisangaben

Auf Platz drei standen fehlerhafte Preisangaben. Erneut wurden häufig fehlende Grundpreisangaben abgemahnt, besonders bei Google Shopping. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.

Produktkennzeichnung

Auf Platz vier lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht und hier besonders im Bereich der gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist durch die EU streng reglementiert. U.a. wurden gesundheitsbezogene Angaben für alkoholische Getränke bemängelt. Nach Art. 4 Abs. 3 S.1 HCVO dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen.

Abgemahnt wurden auch Verstöße beim Vertrieb von Atemschutzmasken.

Markenrechtsverstöße

Platz fünf der häufigsten Abmahngründe geht an Markenrechtsverletzungen. Das Gesetz räumt dem Markeninhaber diverse Rechte und Ansprüche ein. Worauf Sie bei der Benutzung fremder Marken achten müssen, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Sonstige Verstöße

Abgemahnt wurden ebenfalls Verstöße gegen das Verpackungsgesetz. Nach § 9 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle registrieren zu lassen. Vom Begriff des „Herstellers“ werden jedoch auch Online-Händler erfasst.

Ein weiterer Abmahngrund war fehlerhafte Garantiewerbung. Der Verbraucher ist bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden. Zuletzt entschied das OLG Nürnberg, dass eine transparente Darstellung der Garantiebedingungen notwendig ist und entsprechende Links klar und eindeutig bezeichnet werden müssen.

Andere Verstöße betrafen insbesondere Urheberrechtsverletzungen, Newsletterversand ohne Einwilligung, fehlende Angaben im Impressum und unzulässige AGB-Klauseln, insbesondere unzulässige Rechtswahlklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.

Unser Tipp: Nutzen Sie auch für Ihr Impressum und Ihre AGB unseren kostenlosen Rechtstexter.

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17.09.20