Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei sind sie häufig vermeidbar. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
In diesem Monat zählten der VDAK (26,3 %) und der IDO (21,1 %) zu den häufigsten Abmahnern.
Wie bereits im September betrifft ein Großteil der Abmahnungen erneut das Widerrufsrecht und die Verletzung von Informationspflichten, aber auch Verstöße bei der Kennzeichnung bestimmter Produkte geraten wieder in den Fokus. Besonders von Abmahnungen betroffen waren im Oktober die Auftritte auf Verkaufsplattformen.
Erneut an erster Stelle standen diesen Monat Verstöße gegen das Widerrufsrecht. Häufig abgemahnt wurden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung und das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars.
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Gleichauf liegen die Verletzungen von Informationspflichten. In diesem Bereich wurden am häufigsten fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung beanstandet, und das insbesondere auf Verkaufsplattformen. Händler sind nicht dazu verpflichtet, den Vertragstext nach Vertragsschluss zu speichern, aber sie müssen ihre Kunden darüber informieren, ob dieser gespeichert wird. Auch bei einem Angebot über Verkaufsplattformen wie eBay oder DaWanda müssen Sie diese Pflicht erfüllen.
Nach wie vor werden zudem fehlende oder fehlerhafte Angaben zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Zudem fehlte häufig der Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Auf Platz drei liegen diesen Monat unwirksame AGB-Klauseln. Hier standen insbesondere unwirksame Regeln zu Lieferbedingungen, Eigentumsvorbehalt und zur Prüfungspflicht des Verbrauchers im Mittelpunkt. Häufig werden AGB-Klauseln aus denselben Gründen abgemahnt. Hier haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt, die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten. Nutzen Sie auch für Ihre AGB unseren kostenlosen Rechtstexter und erstellen Sie in wenigen Minuten Ihre individuellen Rechtstexte.
Wie bereits im September betrafen auch diesen Monat erneut viele Abmahnungen Garantiewerbung. Bei einem Angebot von Garantien ist der Verbraucher bereits vor Vertragsschluss über die Garantiebedingungen zu informieren. Diese Informationen können im Rahmen der Produktbeschreibung oder über einen sprechenden Link zur Verfügung gestellt werden.
Gleichauf mit der fehlerhaften Garantiewerbung lagen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmitteln scheint den Händlern noch immer große Probleme zu bereiten, denn die meisten Abmahnungen ergingen im Lebensmittelrecht. Thema waren hier besonders die Pflichtangaben, nicht nur nach der LMIV, sondern auch im Hinblick auf gesundheits- und nährwertbezogene Angaben nach der HCVO.
In diesem Bereich betrafen die meisten Abmahnungen irreführende Angaben zum versicherten Versand. Hier wird der Verbraucher darüber irregeführt, dass der Unternehmer ohnehin die Transportgefahr trägt und es wird ihm suggeriert, dass es sich um einen besonderen Vorteil des Angebots handelt. Ebenfalls spielte die Angabe von Auslandsversandkosten erst auf Anfrage hin eine große Rolle.
Sonstige Verstöße betrafen in absteigender Reihenfolge das unzulässige Zusenden von Newslettern ohne Einwilligung, die Verletzung von Markenrechten, unzulässige Rechtswahl- und Gerichtsstandklauseln und das Fehlen von Datenschutzerklärungen.
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