Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.10.2004 (6 U 126/04) entschieden, dass der Anbieter eines Reservierungssystems für Flüge im Internet den endgültigen Preis des Fluges inklusive Steuern und Gebühren dem Verbraucher nicht bereits bei der Werbung mit dem Preis mitteilen muss, sondern es ausreicht, wenn dieser den Gesamtpreis erst später erfährt. Allerdings muss der Verbraucher hierauf deutlich hingewiesen werden. Die Vorinstanz (LG Köln) hatte noch entschieden, dass die MWSt beim ersten Klick eingerechnet sein muss.

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