Das LG München I hat mit Urteil vom 24.6.2004 (17HK O 10389/04) entschieden, dass die Nutzung einer fremden Marke oder geschäftlichen Bezeichnung als Meta-Tag im Quellcode einer Website eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung im Sinne des Markengesetzes darstellt. Zudem kann auch unlauterer Wettbewerb vorliegen. Anders hatte noch das OLG Düsseldorf entschieden. Die praxisrelevante Frage liegt derzeit dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vor.

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