Nach einem Urteil des OLG Hamburg (Urteil v. 12.8.2004, 5 U 187/  03) müssen sich die nach § 1 Abs.2 PAngV erforderlichen Angaben zu Umsatzsteuer und Versandkosten bei Warenangeboten von Online-Shops entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den beworbenen Artikeln befinden, oder es muss in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Artikeln ein eindeutig bezeichneter Link zu diesen Angaben vorhanden sein (“sprechender Link”). Der Hinweis auf USt und Versandkosten allein in einer Fußzeile, in AGB oder im weiteren Bestellverlauf genügt nicht, auch nicht wenn die AGB auf jeder Seite verlinkt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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