Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.02.2004 dürfen Erotik- Websites für Jugendliche nicht zugänglich sein. Die Überprüfung des Personalausweises oder einer Kreditkartennummer stellt nach Auffassung des OLG Düsseldorf keine ausreichende Zugangshürde dar, um Kinder und Jugendliche vom Besuch von Pornowebsites abzuhalten.

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