Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat mit Beschluss vom 7.7.2003 (3 O 22/03 KfH) einem Online-Shop die Verwendung mehrerer AGB-Klauseln verboten. Das Gericht bestätigt überwiegend gesetzliche Vorschriften, die vielen Shop-Betreibern jedoch nicht bekannt sind. Zudem äußert es sich aber als eines der ersten Gerichte zu der Frage, ob eine Pflicht zur Verwendung der Originalverpackung wirksam vereinbart werden kann. Der Beschluss stellt zugunsten der Verbraucher dar, dass es sich um eine unwirksame Einschränkung der gesetzlich garantierten Verbraucherrechte handelt.

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