In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Beklagt war eine Fluglinie, die mehrere aus Sicht des Gerichts zu komplizierte Klauseln verwendete. Die Art der Bekanntgabe (Internet) verlange wegen der schwereren Lesbarkeit (Bildschirm) zudem eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen.
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Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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