Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Bekanntgabe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Klauseln verlangt. Beklagt war eine Fluglinie, die mehrere aus Sicht des Gerichts zu komplizierte Klauseln verwendete. Die Art der Bekanntgabe (Internet) verlange wegen der schwereren Lesbarkeit (Bildschirm) zudem eine besonders leichte Verständlichkeit und Übersichtlichkeit bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen.
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