In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
Das Amtsgericht Wolfenbüttel hat mit rechtskräftigem Urteil vom 14.3.2003 (17 C 477/02) klargestellt, dass die E-Mail eines Shops an den Kunden, in der zum Ausdruck kommt, dass eine Vertragsbestätigung nachfolgen wird, keine Annahme der Kundenbestellung darstellt. Dieses für Händler begrüßenswerte Urteil schafft Klarheit in der Frage, wie Bestellbestätigungen formuliert werden können, ohne dass eine Lieferpflicht - etwa bei falschen Preisen - besteht. Damit wird die bislang empfohlene Musterformulierung von Trusted Shops gerichtlich bestätigt.
Rechtsanwalt und E-Commerce Rechtsexperte seit 2000. Lehrbeauftragter Universität Münster, zahlreiche Fachveröffentlichungen, u.a. im Verlag C.H. Beck und F.A.Z., mehrmals Sachverständiger im Deutschen Bundestag. Promotion mit dem Thema "Das Widerrufsrecht im Onlinehandel" bei Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster.
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