Die gute Nachricht der zehnten Abmahnumfrage von Trusted Shops zuerst: Die Zahl der Unternehmen, die in der Vergangenheit abgemahnt wurden, ist gesunken. 30% der Befragten waren von Abmahnungen betroffen – und damit weniger als noch im letzten Jahr (40%). Das ist ein Ergebnis der Umfrage „Abmahnungen im Online-Handel“, die Trusted Shops in diesem Jahr bereits in der 10. Auflage durchgeführt hat. Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen. Spannend war in diesem Jahr zudem die Frage, ob sich nach knapp einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs („Anti-Abmahngesetz“) bereits erste Auswirkungen des Gesetzes feststellen lassen.
Die Ergebnisse der zehnten Abmahnumfrage liegen nun vor. Insgesamt haben 1.008 Händler teilgenommen mit dem klaren Ergebnis, dass dass das neue Gesetz keinesfalls das Ende der Abmahnungen bedeutet. Von diesen Teilnehmern wurden in der Vergangenheit 304 abgemahnt – das sind 30 % der Umfrageteilnehmer. In den vergangenen 12 Monaten wiederum erhielten 98 Händler eine Abmahnung – das sind 32 % aller Abgemahnten. Im Durchschnitt kostete eine Abmahnung 1.496 €.
Die größten Auswirkungen des neuen Gesetzes zeigen sich bei den häufigsten Abmahngründen. Nach dem neuen Gesetz können Mitbewerber nämlich u.a. keinen Ersatz der Aufwendungen für ihre Abmahnung verlangen, wenn es sich um Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien handelt. Hierzu gehören nach der Gesetzesbegründung z.B. Verstöße gegen die Impressumspflicht, Informationspflichten im Fernabsatz, die Pflicht zur Widerrufsbelehrung oder Vorschriften der PAngV. Für Abmahnungen durch Verbände gilt diese Einschränkung hingegen nicht.
Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil an ausgesprochenen Abmahnungen auf. Waren es im letzten Erhebungszeitraum 2020 noch 23 %, sank der Anteil 2021 auf 12 %. Ab 1.12.2021 treten hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für Mitbewerber und Verbände weitere Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft. Mitbewerber, die abmahnen, müssen künftig tatsächlich geschäftlich tätig sein und in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Die Anspruchsberechtigung von Wirtschaftsverbänden wie dem IDO wird künftig davon abhängig gemacht, dass sie auf einer Liste der so genannten qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind, die vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Diese Liste wurde gerade vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht.
Auch in diesem Jahr wurden die Teilnehmer nach Vorschlägen zur Bekämpfung von Abmahnungen befragt. Mehr als die Hälfte fordern, dass Konkurrenten nicht abmahnen dürfen und wünschen sich ein staatliches Kontrollsystem durch Behörden oder zugelassene Verbände.
„Ab 1. Dezember 2021 wird ein erster Schritt zur Erfüllung dieser Forderungen gemacht“, erklärt Föhlisch. „Dann tritt eine weitere Änderung durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in Kraft. Demnach müssen Wirtschaftsverbände, die künftig abmahnen wollen (wie z.B. der „IDO“-Verband), vom Bundesamt für Justiz genehmigt und auf einer Liste eingetragen werden.“
Auf Platz zwei der Wünsche äußern 50% der Befragten, dass Gerichte häufiger missbräuchliche Abmahnungen zurückweisen sollten. Ganze 47% fordern eine Vereinfachung der Gesetze, um unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden. Hingegen gab nur jeder zehnte der befragten Händler an, dass das neue Gesetz seine Funktion voll erfüllt habe und nichts geändert werden müsse.
Hier können Sie sich die Trusted Shops Abmahnumfrage 2021 herunterladen.