Für 47% der Online-Händler stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage „Abmahnungen im Online-Handel“, die Trusted Shops bereits in der 9. Auflage durchgeführt hat. Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.
Die Ergebnisse der Abmahnumfrage von Trusted Shops liegen nun das neunte Mal in Folge vor. 40% aller Teilnehmer (945 Online-Händler) wurden abgemahnt, 402 traf es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro fällig.
Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom Ärger ganz abgesehen.
Die letzten Jahre fiel der IDO Verband durch einen hohen Anteil aller ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im letzten Erhebungszeitraum waren es 25%, in diesem Jahr immer noch 23%. Am häufigsten mahnten mit 50% Mitbewerber ab.
Die Umfrage beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach der gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Auf Platz 2: Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen. Gefolgt von der Forderung, dass keine Konkurrenten, sondern nur staatliche Behörden und/oder zugelassene Verbände abmahnen.
„Wir sind gespannt, ob das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, nach dem u.a. Konkurrenten bei vielen Internet-Verstößen keine Anwaltskosten mehr geltend machen können, im nächsten Jahr spürbare Verbesserungen erkennen lässt“, so Dr. Carsten Föhlisch.
Das „Anti-Abmahn-Gesetz“ hatte am 9.10. auch unter Hinweis auf die vergangenen Trusted Shops Umfragen nach jahrelanger Diskussion den Bundesrat passiert und tritt nun nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Neben einer starken Limitierung der Anwaltskosten bei Konkurrenten-Abmahnungen müssen sich Abmahnvereine künftig auf eine Liste eintragen lassen und es werden zahlreiche Missbrauchstatbestände definiert.
Die Änderungen und Auswirkungen des neuen Gesetzes haben wir bereits für Sie zusammengefasst.
Hier können Sie die Ergebnisse der Abmahnumfrage herunterladen.
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