 In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
    
    In Zusammenarbeit mit Kanzlei Föhlisch
   
Abmahnungen von rechtlichen Fehlern im Online-Shop sind ärgerlich und teuer. Dabei können sie häufig vermieden werden. An dieser Stelle informieren wir Sie monatlich über aktuelle Abmahnungen aus der Praxis, damit Sie nicht der Nächste sind.
Erfahrungsgemäß werden häufig immer wieder die gleichen Verstöße abgemahnt. Gerade bekannte Abmahnvereine konzentrieren sich oft auf bestimmte Themen.
 
 
eBay-Händler (39 %) waren wieder besonders von Abmahnungen betroffen. Zu den häufigsten Abmahnern der letzten beiden Monate zählten der IDO (26 %) und die Kanzlei Sandhage (15 %). Der Großteil der Verstöße betraf erneut die Verletzung von Informationspflichten.
Im September
 und Oktober war die Verletzung von Informationspflichten erneut der häufigste
 Grund für Abmahnungen. Wieder einmal wurden fehlende oder fehlerhafte Angaben
 zur OS-Plattform bemängelt. Die Pflicht für
 Online-Händler, auf ihren Webseiten einen leicht zugänglichen Link zur
 OS-Plattform einzustellen, gilt bereits seit Januar 2016. Dieser Link muss klickbar sein. Diese Angabe muss ebenfalls auf Verkaufsplattformen erfolgen.
Häufig wurden
 auch fehlende Angaben zur Vertragstextspeicherung und Angaben zu den einzelnen
 technischen Schritten, die zu einem Vertragsschluss führen, abgemahnt. Auch bei
 einem Angebot über eBay oder Amazon müssen diese Pflichten erfüllt werden.
Auf Platz zwei lagen erneut fehlerhafte Preisangaben. Am häufigsten wurden wieder fehlende Grundpreisangaben abgemahnt, besonders bei Google Shopping. Wenn Sie gegenüber Verbrauchern Produkte in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen Sie grundsätzlich Grundpreise angeben.
Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie Preise richtig angeben.
An dritter
 Stelle standen Verstöße gegen das Widerrufsrecht. In vielen Fällen fehlte das Muster-Widerrufsformular,
 das ebenfalls Teil der Widerrufsbelehrung ist. Häufig wurde wieder einmal die
 Verwendung veralteter Widerrufsbelehrungen abgemahnt, obwohl das „neue“
 Widerrufsrecht bereits seit 2014 gilt. 
Unser Tipp:
 Erstellen Sie Ihre Widerrufsbelehrung individuell für Ihren Shop oder Ihr
 Angebot auf eBay, Amazon oder Hood kostenlos mit unserem Rechtstexter.
 Hier können Sie sich zudem ein kostenloses Whitepaper für Ihre
 Widerrufsbelehrung herunterladen.
Platz vier der
 häufigsten Abmahngründe geht an unwirksame AGB-Klauseln. Oft werden
 AGB-Klauseln aus
 denselben Gründen abgemahnt. Hierzu gehörten insbesondere unzulässige Rechtswahlklauseln. Hier
 haben wir eine Liste mit unzulässigen AGB-Klauseln für Sie zusammengestellt,
 die immer wieder Anlass für Abmahnungen bieten.
Nutzen Sie auch
 für Ihre AGB unseren kostenlosen
 Rechtstexter und erstellen Sie in wenigen Minuten Ihre individuellen
 Rechtstexte.
An fünfter
 Stelle standen Verstöße bei der Kennzeichnung spezieller Produkte. Erneut ergingen
 die meisten Abmahnungen im Lebensmittelrecht. Abgemahnt wurden besonders Verstöße
 bei gesundheitsbezogenen Angaben. Die Werbung mit sog. Health Claims ist
 durch die EU streng reglementiert. Andere Verstöße betrafen falsche Textilkennzeichnungen
 oder Verstöße gegen die CLP-VO, die besondere Kennzeichnungsvorgaben für chemische
 Stoffe festlegt.
Andere Verstöße betrafen u.a. Markenrechtsverletzungen, Werbung mit Testergebnissen, fehlerhafte Garantiewerbung, Urheberrechtsverletzungen und irreführende Werbung mit dem CE-Kennzeichen.
SnvvSnvvSnvv/shutterstock.com