Die Fraktion der FDP will mehr Fairness bei Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht erreichen. Der bereits vorliegende Entwurf reiche noch nicht aus. Vielmehr solle auch die erste Abmahnung generell kostenfrei sein.
Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, heißt es in einem Antrag der Abgeordneten (19/13165).
Das Gesetz solle unter anderem vorsehen, dass für die erste Abmahnung - außer bei schwerwiegenden, komplexen oder zeitkritischen Verstößen - weder ein Wettbewerber noch ein abmahnberechtigter Verband Abmahnkosten geltend machen kann, sofern der Abgemahnte den Wettbewerbsverstoß nicht kannte und ihn unverzüglich abstellt.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Abmahnung habe sich als Instrument zur außergerichtlichen Geltendmachung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich bewährt.
In der Praxis ergäben sich jedoch erhebliche Probleme, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wie Start-ups, Handwerksbetriebe, kleine Online-Shops oder Kleinunternehmen belasteten, die nur in geringem Umfang gewerblich tätig sind.
Ursache seien die unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten, die bereits bei Bagatellverstößen drohten. Sie seien häufig die eigentliche Motivation der Abmahnung.
Der Bundesrats-Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (232/19) geht den Abgeordneten noch nicht weit genug. Dieser sieht u.a. eine Liste legitimierte Wirtschaftsverbände, Wegfall der Kostenerstattung bei Konkurrentenabmahnungen wegen Infopflichten-Verstößen in Telemedien und zahlreiche Fälle, in denen Missbrauch vermutet wird, vor (wir berichteten).
Es ist gut, dass das Thema Bekämpfung von Abmahnmissbrauch politisch Fahrt aufnimmt. Mittlerweile hat aber auch die Rechtsprechung nachgezogen und häufiger fragwürdigen Verbänden die Legitimation aberkannt, höchstrichterlich Kriterien für Missbrauch aufgestellt oder die Praxis zur Prüfung der Spürbarkeit geändert.
Wäre das früher geschehen, hätten wir vielleicht gar kein Gesetzgebungsvorhaben benötigt. Ob der aktuelle Entwurf, der durch das Säurebad der Lobbyisten gegangen ist, sein Ziel tatsächlich noch erreichen kann, ist zumindest fragwürdig. Denn seriösen Abmahnern wird das Leben schwer gemacht, und der IDO-Verband macht möglicherweise mit staatlicher Anerkennung weiter.
Die Kosten der ersten Abmahnung sind nach unserer Einschätzung nun wirklich nicht das Problem, im Gegenteil. Häufig werden gerade bei Verbandsabmahungen die 200 € einfach gezahlt, um vermeintlich Ruhe zu haben. Das eigentliche Business-Modell sind jedoch die folgenden Vertragsstrafen, wenn eine Unterlassungserklärung leichtfertig unterschrieben wurde. Denn meist werden Verstöße aufgegriffen, die technisch nur schwer oder gar nicht in den Griff zu bekommen sind wie etwa Grundpreisangaben bei eBay-Variantenartikeln in Google Shopping.
Am 23.10. wird der aktuelle Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Bundestages beraten. Es bleibt spannend, ob und was für ein Weihnachtsgeschenk genau der Gesetzgeber den Onlinehändlern unter den Baum legt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.